Vertrag zuende aber Artikel wurde nicht gekündigt

Ich hatte mal einen Online Server gemietet. Es war ein 2 Jahres Vertrag (2 Jahre Laufzeit dann automatische Kündigung) mit Vorrausbezahlung. Nach 2 Jahren wurde der Vertrag auch wunderbar gekündigt.
Allerdings hab ich nach längerer Zeit bemerkt, dass ich den Server noch immer über das Webinterface bedienen, und somit benutzen kann.
Kann ich jetzt im Nachhinein dafür belangt werden wenn ich den Server weiter benutze, obwohl kein Vertrag mehr besteht?

Hallo,

bitte den Server nicht weiter nutzen oder sich auf diesen ein loggen. Haben sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung erhalten? Manche Provider benötigen Wochen bis die Abschaltung abgeschlossen bzw. durchgeführt wurde. Es gibt aber Fälle in denen absichtlich die Abschaltung verzögert wird und der Kunde im nach hinein nach Login Post erhält da er den Vertrag doch weiter nutzen möchte.
Teilen sie dem provider mit, dass trotz Kündigung der Server noch aktiv ist und sie um die sofortige Abschaltung bitten. Eine Bestätigung gleichzeitig mit anfordern.

Mit freundlichen Grüßen
I. Wagner

Ich kann leider nicht helfen……

Hi,

sowas tun man nicht, aber der Webdienst müsste es beweisen. Also melde Dich wieder an oder lasse die Nutzung es sein. Schließlich nutzt Du so etwas, was eigentlich Geld kostet. Das ist zumindest unredlich. Aber wo kein Kläger da kein Richter.

Ciao Ricco

Hallo,

ein Jurist würde wohl sagen: es kommt auf den Vertrag an. Und so sage ich aus Erfahrung, erst mal das Kleingedruckte genau durchsehen in Bezug auf VertragsENDE und automatische Verlängerung u.s.ä. denn es könnte ja sein, dass der Betreiber da schon vorgesorgt hat …

Ich denke, wenn die Sache so stillschweigend weiterlief, kann der Anbieter mit Fug und Recht seine anteiligen Gebühren berechnen und evtl. auch ein bißchen mehr. Ob es dafür auch Sanktionen geben kann käme wieder darauf an wie das Angebot seinerzeit gewesen ist.

Jedenfalls wurde eine Leistung auf Zeit geboten und anschließend unberechtigt weiter genutzt, d.h. im Klartext beiderseits verschuldet = Kulanzfrage!

Gutes Verhandeln
quember

Das würde ich nicht machen, evtl. steht im Kleingedrucken dann die automatische Verlängerung.

ich nix wissen

Hallo,
es tut mir leid, aber in diesem Metier kenne ich mich nicht besonders gut aus, sorry!
MfG Katja

Hallo !

M.E. : Ja.
Man kann einen Vertrag auch durch sog. schlüssiges Handeln eingehen. Angebot = Zurverfügungstellung /
Angebotsannahme = Verfügung.
Eventuell könnte man das also sogar als Vertragsverlängerung auslegen.
In jedem Fall kann Bezahlung verlangt werden, denn Sie wußten ja, daß die Nutzung grundsätzlich kostenpflichtig ist.

Gruß von Monika

Hallo,
grundsätzlich nicht. Da hier eine ausgesprochenen Kündigung vorliegt. Sicher wäre es noch wenn Sie auch eine schriftliche Bestätigung für die Kündigung hätten. Diese würde ich anfordern.

Hallo,

durch den Vertrag wird wohl geregelt, dass der Server benutzt werden darf und dafür Gebühren entrichtet werden.
Dies bedeutet, dass - wenn die Zahlung wirksam eingestellt ist - grundsätzlich auch keine Nutzung mehr erfolgen darf.
Wenn dies technisch nicht verhindert wurde (was durchaus sinnvoll wäre), ist - bei weiterer Nutzung - entweder ein stillschweigend verlängerter Vertrag (d.h. aufleben der regulären Zahlung) oder eine „ungerechtfertigte Bereicherung“ gegeben.

Sollte also das Unternehmen (z.B. durch Prüfung der Protokolle) die Nutzung feststellen, könnten Forderungen (s.o.) erhoben werden).

Ich würde daher empfehlen, die Benutzung ein zu stellen.

Wenn ich helfen konnte, wäre ich für ein Bewertungspünktchen dankbar…
Lg

lumini

Vertrag Server
Hallo,

ich weiß die Lösung nicht mit Sicherheit, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie ohne Vertrag belangt werden können. Es stellen sich für mich folgende Fragen:

  1. Weshalb ist es technisch noch möglich, den Server über das Interface zu bedienen?
  2. Weiß der Eigentümer des Servers, dass der Server von Ihnen noch bedient werden kann oder könnte er es wissen?
  3. Wenn Ihr Mietvertrag ausgelaufen ist, müsste besagter Server inzwischen ja wohl an eine andere Person/Firma vermietet worden sein. Der Mieter muss den Server ja auch bedienen können. Kann es sein, dass ein Server mehrfach unabhängig von einander bedient werden kann?

Haben Sie nur bemerkt, dass Sie den Server noch bedienen können oder haben Sie den Server auch tatsächlich genutzt? Das ist m. E. ein großer Unterschied.

LG KARL

Ich weiß es nicht . Aber ich denke ja . LG Saargott

Guten Tag,

ich denke, Geräte sollte man nach Ende der Vertragslaufzeit grundsätzlich zurückschicken.
Handelt es sich um eine virtuelle Platform, rate ich dir, die Benutzung weiterhin zu unterlassen, denn nur so kann der Anbieter dich auch weiterhin dafür belangen.

Liebe Grüße