Guten Tag,
A verkauft sein Haus an B und vereinbart, dass im Falle des Weiterverkaufs durch B zusätzlich 50% des erzielten Preises an A gezahlt werden müssen.
Lässt sich sowas wirksam zwischen A und B vereinbaren? Ist das ein Vertrag zugunsten Dritter?
Lässt sich sowas wirksam zwischen A und B vereinbaren?
Ja.
Ist das ein Vertrag zugunsten Dritter?
Nein. Es ist ein Vertrag zwischen A und B zugunsten A, der eine von dem Eintritt einer Bedingung abhängige Leistungspflicht des B beinhaltet.
Lässt sich sowas wirksam zwischen A und B vereinbaren? Ist das
ein Vertrag zugunsten Dritter?
Das setzt doch voraus, dass zwei Leute einen Vertrag schließen, von dem ein Dritter profitiert. A und B sind aber nur zwei Leute. Wer sollte der Dritte sein?
Ich gehe mal davon aus, dass der Fragesteller wohl den neuen Kaufvertrag zwischen B und dem Dritten meinte (das macht jedenfalls die Frage nachvollziehbar).