Vertrag zugunsten Dritter

Vielen Dank für Deine Antwort!
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Vielen Dank für Deine Antwort!.

Vielen Dank für Deine Antwort. Wir haben jetzt ein klärendes Gespräch bei der Bank.

Vielen Dank für den Link. Hat mir geholfen!

Hallo weiss ich leider nicht.
Gruß
Eisi

Sorry, eine verlässliche Auskunft kann ich da nicht geben - vom Gefühl her aber haben Sie Recht, dass die Bank früher hätte reagieren müssen.

Falls diese hilfreich war würde ich mich über eine positive Bewertung freuen.

Vielen Dank für Deine Antwort!

Ich bin kein Experte in Sachen Nachlass und Vertrag zugunsten dritter. Grundsätzlich gibt es widerrufliche und unwiderrufliche VzG, je nachdem, um was es sich hier handelt, hätten die erben natürlich widerrufen können. Aber nach Auszahlung kann die Rückzahlung nicht mehr verlangt werden, soweit ich weiß.

ich bin auch nur laie
glg

Sehr geehrte Anfragende,
Sie haben bereits durch die Wahl Ihres Nutzernamens gezeigt, dass es sich um eine „gespannte“ Situation handelt, in welche ich kein weiteres Statement abgeben möchte.
Bitte konsultieren Sie entsprechend eine spezalisierten Anwalt.

Grüße