Hallo,
Verträge zur Heizkostenabrechnung werden üblicherweise auf zehn Jahre geschlossen. Was ist nun, wenn das Haus verkauft wird?
Endet der Vertag dann vorzeitig, oder muss der Vorbesitzer die Kosten weitertragen?
Muss die Abrechnungsfirma die Übertragung des Vertrags auf den Käufer akzeptieren, falls der ihn übernehmen will?
Grüße
Carsten
Hallo,
Verträge zur Heizkostenabrechnung werden üblicherweise auf
zehn Jahre geschlossen. Was ist nun, wenn das Haus verkauft
wird?
Endet der Vertag dann vorzeitig, oder muss der Vorbesitzer die
Kosten weitertragen?
außerordentliches kündigungsrecht, nach eigentumsübergang, frist beachten
Muss die Abrechnungsfirma die Übertragung des Vertrags auf den
Käufer akzeptieren, falls der ihn übernehmen will?
sie wird es geradezu wollen, oder haben die geld zu verschenken
Hallo,
Verträge zur Heizkostenabrechnung werden üblicherweise auf
zehn Jahre geschlossen. Was ist nun, wenn das Haus verkauft
wird?
Endet der Vertag dann vorzeitig,
Wenn diese Option im Vertrag nicht vereinbart wurde, dann nicht.
oder muss der Vorbesitzer die
Kosten weitertragen?
Vertrag ist Vertrag.
Muss die Abrechnungsfirma die Übertragung des Vertrags auf den
Käufer akzeptieren, falls der ihn übernehmen will?
Das ist sicherlich üblich.
Vielleicht kann man im Kaufvertrag den Käufer dazu verpflichten?
Gruß n.