Vertrag zur verbindlichen Abnahme von Dienstleist

Hi,

angenommen jemand möchte einen Vertrag (wenn ausreichend, dann auch eine Vereinbarung dazu) zur verbindlichen Abnahme von Dienstleistung formulieren, wie könnte dieser aussehen? Im Folgenden ein Entwurf. Vielleicht kann ja jemand von Euch ein Statement dazu abgeben und vorallem welche Rechtskräftigkeit dieser hätte. Müssten beispielsweise Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung bereits einformuliert sein?

  1. Vertragsgegenstand

Die xxx AG und yyy vereinbaren hiermit, dass sich xxx verpflichtet, als Basis einer weiteren geschäftlichen Beziehung, innerhalb eines Jahres (bis Mai 2005) Dienstleistung im Gegenwert von mind. x Arbeitstagen bei yyy in Auftrag zu geben.

Die Aufträge entsprechen einer Consulting-Dienstleistung bei
Kunden der xxx AG zur Einführung, Installation bzw.
Konfiguration der freien Software zzz.

  1. Kosten

Als Basis dieser Vereinbarung werden folgende Kostensätze festgelegt.

Abrechnung nach Arbeitsstunden x Euro / Stunde
Ein Arbeitstag entspricht 8 Arbeitsstunden.

Fahrtkostenpauschale

bis 50 km x Euro
bis 100 km x Euro
bis 200 km x Euro
über 200 km auf Anfrage

Alle Preise netto zuzüglich 16% MwSt

  1. Unterschriften

xxx AG

_____________________

yyy

_____________________

Ort / Datum

_____________________

im voraus vielen Dank für Eure Einschätzung.

Thomas

Schwammig
Hallo Thomas,

was soll denn hier jemand bemerken, wenn KEINER weiss was Du vorhast.

Christian

Hi Christian,

mir war nicht bewusst, dass die Anfrage zu schwammig ist.
Es geht um die Vereinbarung einer Mindestabnahmemenge. Das Produkt
ist eine Dienstleistung.

Thomas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

warum machst Du nicht einen festen Kontingent-Vertrag, aus dem xxx beliebig abrufen kann? Dann muss man nur noch vereinbaren, ob z.B. jeden Monat 1/12tel des Kontingent-Volumens fakturiert wird oder z.B. quartalsweise Zahlung. Erste Rate auf jeden Fall bei Vertragsabschluß, also Zahlung immer im Voraus.

Damit ist yyy auf jeden Fall auf der sicherern Seite: selbst wenn nichts aus dem Kontingent abgerufen wird, werden die Zahlungen fällig. Ausserdem fällt die Abrechnung leichter, als wenn man alles auf Arbeitstage runterbricht.

Gruß
Stefan