Vertrag zustande gekommen oder nicht!?

Liebe Experten!

Ich habe mir vor kurzem bei allmax.de einen Drucker bestellt. Er wurde besonders günstig im Schnäppchenmarkt angeboten, und da habe ich natürlich zugeschlagen. Als Zahlungsweise habe ich „Vorauskasse“ gewählt. Danach bekam ich auch kurze Zeit später eine Auftragsbestätigung mit dem Hinweis, wohin ich das Geld überweisen sollte. Ein par Tage später habe ich den Betrag auch überwiesen. Das ist jetzt 10 Tage her und weil das Ding immer noch nicht geliefert wurde habe ich dort angerufen. Die erzählten mir was von „sie hätten nur einen davon gehabt“ und " den hätte aber schon ein anderer gekauft, der schneller war"! Angeblich haben sie auch auf der Homepage hingewiesen " So lange Vorrat reicht"
Welches Recht habe ich. Schliesslich bekam ich eine Auftragsbestätigung mit der Bankverbindung! UND die Kohle habe ich auch bezahlt!
Würde den Drucker wirklich gerne haben, denn das Angebot war ca. 40% günstiger als im normalen Handel!

Vielen Dank für die Antworten im voraus!!

Ciao Cosmo

Hi!

Ob Du einen rechtlichen Anspruch aufgrund der Bestätigung hast, weiss ich nicht, aber wenn eine Firma ein Sonderangebot bewirbt, jedoch nur ein Gerät davon hat, so ist das AFAIK unlauterer Wettbewerb. Selbst wenn dort steht „Solange Vorrat reicht“.

Ciao
Kaj

Hallo Cosmo,

ich bin zwar kein Anwalt (darf Dich also eigentlich nicht
beraten) und dass ich Jura studiert habe, ist schon ein bisschen
her. Aber ich kann Dir ja sagen, was ich täte.
Ein Kaufvertrag nach deutschem Recht besteht aus Angebot und
Annahme (und dann noch aus einem 2. und 3. Vertrag, der
"dinglichen Einigung, wenn also Kaufgegenstand und Kohle
übergeben werden).
Das „Angebot“ des Schnäppchenmarkts war aber rechtlich gesehen
noch kein Angebot, nur eine „invitatio ad offerendum“, eine
Einladung, ein Angebot abzugeben.
Nachdem ich mich dort gemeldet habe, habe ich das Angebot
abgegeben. Und die Auftragsbestätigung des Ladens würde ich als
Annahme ansehen. Somit ist ein Kaufvertrag geschlossen, nach dem
ich nun einen Anspruch auf Übergabe des Kaufgegenstandes habe,
der Verkäufer einen auf Begleichung des Kaufpreises (letzteres
ist ja sogar schon passiert). Die Erfüllung hat nun Zug um Zug zu
geschehen, ich habe also Anspruch auf unverzügliche Herausgabe
des Kaufgegenstandes.
Das würde ich denen auch so mitteilen unter Hinweis darauf, dass
ich die Lieferung bis zum (Frist eine Woche) erwarte,
widrigenfalls ich die Sache der Verbraucherzentrale bzw. meinem
Anwalt übergeben würde.
Viel Erfolg!
Bolo2L

Liebe Experten!

Ich habe mir vor kurzem bei allmax.de einen Drucker bestellt.
Er wurde besonders günstig im Schnäppchenmarkt angeboten, und
da habe ich natürlich zugeschlagen. Als Zahlungsweise habe ich
„Vorauskasse“ gewählt. Danach bekam ich auch kurze Zeit später
eine Auftragsbestätigung mit dem Hinweis, wohin ich das Geld
überweisen sollte. Ein par Tage später habe ich den Betrag
auch überwiesen. Das ist jetzt 10 Tage her und weil das Ding
immer noch nicht geliefert wurde habe ich dort angerufen. Die
erzählten mir was von „sie hätten nur einen davon gehabt“ und
" den hätte aber schon ein anderer gekauft, der schneller
war"! Angeblich haben sie auch auf der Homepage hingewiesen "
So lange Vorrat reicht"
Welches Recht habe ich. Schliesslich bekam ich eine
Auftragsbestätigung mit der Bankverbindung! UND die Kohle habe
ich auch bezahlt!
Würde den Drucker wirklich gerne haben, denn das Angebot war
ca. 40% günstiger als im normalen Handel!

Vielen Dank für die Antworten im voraus!

Wie ging das aus ??
Hi Cosmo,
ich habe selber schon ein paar Mal diese Situation erlebt (allerdings leider immer gekniffen) und interessiere mich daher sehr dafür, wie die Geschichte ausgeht. Also bitte ein kurzes Posting nach Klärung.
Dank und Gruß
Sera

Hallo.

Grundiziell bedeutet „solange der Vorrat reicht“, dass das Angebot freibleibend ist. Prinzisätzlich (wenn die so dumm sind, zuzugeben, dass nur ein Gerät vorhanden war) liegt möglicherweise unlauterer Wettbewerb vor. Bei einem freibleibenden Angebot hast Du, wenn Du zu spät dran warst, schlicht gelitten, kannst (und musst) nur Dein bereits gezahltes Geld zurückbekommen. Anspruch darauf, das Gerät zum genannten Preis zu erhalten, besteht nicht.

Gruß kw

Hallo.

Grundiziell bedeutet „solange der Vorrat reicht“, dass das
Angebot freibleibend ist.

Eigentlich ist es so: Das Angebot war kein Angebot im Rechtsinne. Allerdings hat der Kunde hier ja an den Händler geschrieben (Angebot auf Vertragsschluß im Rechtssinne!), und der Händler hat das konkludent durch Zahlungsaufforderung angenommen. Folge: Angebot + Annahme = Vertrag.

Und der ist GÜLTIG.

Christian

hast Recht!
Hallo.

Ich hatte die Passage mit der Auftragsbestätigung nebst Aufforderung zur Zahlung nicht sinnerfassend gelesen zu haben der gar niedrigen Stirne Teilhaftigkeit zum maßgebenden Zeitpunkt gebacken gekriegt.

Gruß kw
*ifitshardtowriteitshouldbehardtounderstand*