Vertrag zustande gekommen ?

Habe mir am Sonntag in einem Online-Shop einkige DVD´s bestellt und kurze Zeit später eine Auftragsbestätigung samt Preise per Mail erhalten. Gestern Abend kam dann eine Mail von einm Shop-Mitarbeiter, dass ein Währungsfehler (DM statt Euro) vorgelegen hätte und die Bestellung deswegen storniert worden wäre. Ich könnte allerdings einen Sonderrabatt von 10% in Anspruch nehmen und die Bestellung aufrecht erhalten.

Daraufhin habe ich dem Mitarbeiter per Mail geantwortet, dass meiner Meinung nach durch das Zusenden der Auftragsbestätigung gem. BGB der Vertrag zustande gekommen wäre (Angebot + Annahme). Als Antwort kam ein Hinweis auf die AGB´s, dass der Vertrag erst durch die Lieferung der Ware zustande kommt.

Ist das rechtens? Kann in den AGB´s festgehalten werden, dass der Vertrag nicht durch ANgebot und Annahme, sondern durch Lieferung zustande kommt!?!?

Hallo, BlueSky!

Auf der nachstehenden Seite geht es um „Shopping-Recht“.
Sowohl „Shopping-Recht Teil 1: Vom Vertragsangebot bis zur Ware“, als auch „Shopping-Recht Teil 2: Ihre Rechte und Pflichten“ dürften für Dich sehr interessant sein:

http://www.trustedshops.de/de/help/help_de_1102.html

http://www.trustedshops.de/de/help/help_de_1104.html

… Kann in den AGB´s festgehalten werden, dass
der Vertrag nicht durch ANgebot und Annahme, sondern durch
Lieferung zustande kommt!?!?

Ja, das kann durchaus durch die AGB wirksam vereinbart werden. Allerdings wurde in Deinem Fall Dein Angebot ja bereits durch die Auftragsbestätigung angenommen - was den AGB vorgehen dürfte -, somit ist ein Vertrag zunächst einmal zu Stande gekommen, auf dessen Erfüllung Du - meiner Meinung nach - auch bestehen könntest.

Allerdings wird der Verkäufer dann evtl. einen Inhaltsirrtum in seiner Annahme einwenden und damit den Vertrag kippen.

Also bleibt zu überlegen, ob Du den Sonderrabatt von 10% annehmen willst oder ganz auf die DVD’s von diesem Anbieter verzichtest.

Liebe Grüße

Birgit

Hi Birgit!

Erstmal Danke für die Antwort!

Das mit dem Irrtum ist so eine Sache. Angeblich lag es an einer falschen Auszeichung Euro/DM, aber komischerweise waren nicht alle Produkte, sondern nur ein Teil davon betroffen.

Und mit den 10% Rabatt liege ich leider noch immer deutlich über den Preisen anderer Online-Shops. Somit drängt sich mir fast der Verdacht eines bzw. mehrere Lockangebote auf …

Gruß
Andreas

Guten Morgen, Andreas!

… Somit drängt sich mir fast der Verdacht eines bzw.
mehrere Lockangebote auf …

In diesem Fall könntest Du natürlich versuchen, auf der Erfüllung des Vertrages zu den schriftlich bestätigten Konditionen zu bestehen und dabei auch Deinen Verdacht in dieser Form äußern. Ein Hinweis darauf, dass sich diverse „Zentralen zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs“ oder „Vereine zum Schutz des lauteren Wettbewerbs“ bestimmt für die Angelegenheit interessieren, hat schon häufig geholfen.
Inwieweit man sich in Deinem Fall davon beeindrucken ließe, bliebe abzuwarten.

Liebe Grüße!

Birgit