Vertrag zw. WG-Bewohnern?

Hallo an alle,

wenn in einer WG alle Bewohner als Hauptmieter eingetragen sind, also der Vermieter mit einer Wohngemeinschaft den Mietvertrag abschließt, dann haften alle Mitglieder für die gesamte Miete bzw für Schäden etc. Kann man dann aber einen Vertrag aufsetzen, der die verschiedenen Rechte und Pflichten der einzelnen Bewohner untereinander regelt? Also z. B. wer wie viel anteilig Miete zahlt? Und wenn ja, wie sieht so ein Vertrag aus?

LG

Hallo,

Kann man dann aber einen
Vertrag aufsetzen, der die verschiedenen Rechte und Pflichten
der einzelnen Bewohner untereinander regelt? Also z. B. wer
wie viel anteilig Miete zahlt?

Jein. Ein Vertrag zwischen den Mietern kann einen Mieter nicht davor schützen, vom Gläubiger über den ganzen Betrag in Anspruch genommen zu werden. In diesem Sinne ist nicht regelbar, wer im Ergebnis wieviel Miete zahlt.

Regelbar ist das Verhältnis, in dem aufgrund der Leistung eines Gesamtgläubigers an den Vermieter anschließend unter den Gesamtgläubigern auszugleichen ist. Der Vertrag muss das einfach allgemeinverständlich bestimmen, formfrei.

Grüße
Richard

Jein. Ein Vertrag zwischen den Mietern kann einen Mieter nicht
davor schützen, vom Gläubiger über den ganzen Betrag in
Anspruch genommen zu werden. In diesem Sinne ist nicht
regelbar, wer im Ergebnis wieviel Miete zahlt.

Regelbar ist das Verhältnis, in dem aufgrund der Leistung
eines Gesamtgläubigers an den Vermieter anschließend unter den
Gesamtgläubigern auszugleichen ist. Der Vertrag muss das
einfach allgemeinverständlich bestimmen, formfrei.

gefragt wird nur nach den „verschiedenen Rechte und Pflichten
der einzelnen Bewohner untereinander“ - es geht also nur um das innenverhältnis und nicht um die inanspruchnahme gegenüber dem vermieter.
daher ein ganz klares JA.-

gefragt wird nur nach den „verschiedenen Rechte und Pflichten
der einzelnen Bewohner untereinander“ - es geht also nur um
das innenverhältnis und nicht um die inanspruchnahme gegenüber
dem vermieter.

Die Formulierung „wer wieviel Miete zahlt“ beschreibt meines Erachtens die Leistung einzelner Mieter an den Vermieter. In Bezug auf den geplanten Regelungsgehalt des Vertrages ist die Fragestellung daher widersprüchlich, weshalb ich die nötige Differenzierung vorgenommen habe.