Vertrag zwischen Privatpersonen

Hallo Wissende,

angenommen A hat einen Kredit mit ungünstigen Konditionen. B bietet sich an, den Kredit auf seinen Namen umzuschulden, da er günstige Konditionen für den Kredit erhalten kann. A überweist sodann monatlich an B die Raten für den Kredit und Zinsen.

Welchen Inhalt bzw. welche Form müsste ein Vertrag zwischen A und B zwingend haben, sodass B z.B. gegenüber einer Bank nachweisen kann, dass er nicht die finanzielle Belastung des Kreditvertrages trägt?

Vielen Dank für Eure Mühe

Gruß Martina

Kann er nicht.
Wenn B den Vertrag mit der Bank unterschreibt ist er der Kreditnehmer, das heißt wenn A die Zahlung an B nicht leistet und B dann nicht an die Bank wird sich die Bank ausschließlich an B halten.

Unbenommen davon kann ja der B dem A auf privater Basis Geld leihen und das auch vertraglich/schriftlich festlegen, damit er was einklagbares in der Hand hat. Das hätte dann aber nicht das Geringste mit der Bank zu tun. Für diese bliebe B der Kreditnehmer.

mfg
Simon

Hallo Martina,

weniger die Form ist hier das Problem, als vielmehr die nötige Zustimmung der Bank nach § 415 I BGB. Die wird sie, nehme ich an, nicht geben, es sei denn, der andere ist viel solventer.

Aber günstigere Konditionen gibt es dabei schon mal gar nicht…

Levay