Vertragauflösung (Hypothek)

Hallo,

der Grund meines Schreibens ist leider nicht sehr erfreulich, nichtsdestotrotz sehr wichtig.

Bei einem befreundeten Ehepaar ist der Mann bei einem Verkahrsunfall so schwer verletzt worden, daß er nach Aussage der Ärzte in den nächten Tagen wohl verstirbt. So weit so schlimm, für die Frau stellt sich jetzt folgende Frage. Beide haben vor einiger Zeit ein Haus gekauft und das Darlehen läuft noch. Durch die Auszahlung der Lebensversicherung könnte sie die Restschuld tilgen, es handelt sich allerdings nicht um eine LV, die mit der Hypothek verbunden ist sondern unabhängig läuft. Besteht in einem solchen Fall das Recht auf eine außerordentlichen Kündigung des Kreditvertrages, ohne das Vorfälligkeitsgebühren anfallen, schließlich ist einer der Vertragspatner verstorben?

Gandalf

Hi Gandalf,

das ist wohl in erster Linie von dem Inhalt des Darlehensvertrages ab. In dem „Kleingedruckten“ findet sich in der Regel eine Bestimmung für den Todesfall eines der Mitverpflichteten oder Kreditnehmers. Außerdem müßte eine Regelung vorhanden sein, wenn ein Darlehensvertrag aus besonderen Gründen gekündigt werden soll.

Diese Bestimmungen sind erst einmal heranzuziehen.

Gruß,
Francesco

Vielen Dank, ich werd es weitergeben.

Gandalf