Es gibt dispositives und nicht dispositives Recht. Dispositiv heißt, dass die Parteien eines Vertrages vom Gesetz abweichende Regelungen treffen können, z.B. indem sie schlicht und ergreifend eine gesetzlich an sich vorgesehene Regelung im Vertrag für nicht anwendbar erklären. Nicht dispositives Recht betrifft gesetzliche Regelungen, die gerade nicht von den Parteien geändert werden können, sondern absolut gelten.
Da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht, gibt es sehr viel dispositives Recht und sind Verträge oftmals eben diverse zig Seiten lang, weil sie davon reichlich Gebrauch machen. Dabei ist allerdings immer zu bedenken, dass auch der Dispositionsfreiheit Grenzen gesetzt sind. So gibt es Regelungen von denen nur zugunsten der üblicherweise schwächeren Vertragspartei abgewichen werden darf, und z.B. im Bereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen sehr komplexe Regelungen was gegenüber einem privaten Endverbraucher, und was gegenüber einen gewerblichen Vertragspartner bis zu welcher Grenze als zulässig angesehen wird.