Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
ich habe seit dem 01.10.2011 eine Wohnung in der Hansestadt Wismar gemietet.
Es war für mich nicht möglich diese Wohnung im vorher zu besichtigen. Nun habe ich festgestellt, dass diese Wohnung keinen Balkon hat. Im Vertrag ist aber eindeutig aufgeführt, dass die Wohnung einen Balkon sowie eine Balkonverglasung hat.
Leider muss ich diese Wohnung trotzdem beziehen, da ich mich in der Woche in Wismar aufhalte und auch der Umzug schon geplant ist(mit allen dazugehörigen Kosten).
Ich würde mich freuen, wenn sie mir einen Rat erteilen könnten. Wie soll ich weiter vorgehen? Ich hätte gerne einen Balkon, kann aber auch ohne leben.
- Ist eine Mietminderung ratsam? Wenn ja um wie viel Prozent?
- Kann ich auf eine andere Wohnung bestehen, mit den mir zugesicherten Eigenschaften? Wer trägt in diesem Fall die Kosten?
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank für Ihre Mühe!