Servus Gemeinde,
folgender wie immer rein hypothetischer Fall beschäftigte mich des nächtens:
Mieterin A besitzt einen Mietvertrag für eine Wohnung. In diesem Mietvertrag drückt der Eigentümer B aus, dass ihm an einem langen Mietverhältnis gelegen ist und der Mieter deshalb eine Eigenbedarfskündigung nicht zu befürchten habe. Soweit, so beruhigend, aber diese individuelle Klausel bezieht sich natürlich auf den aktuellen Eigentümer. Was also, wenn der Eigentümer diese Wohnung irgendwann zu verkaufen gedenkt. Ist eine solche sehr individuelle Klausel dann automatisch auch für den nachfolgenden Eigentümer gültig? Klar, mietvertragliche Inhalte sind Bestandteil des Kaufvertrages und gehen auf den nachfolgenden Eigentümer über, aber ist das auch bei solch persönlichen Zusagen so?
Für Zielführendes danke ich schon jetzt.