Vertraglicher Verzicht auf Eigenbedarfskündigung

Servus Gemeinde,

folgender wie immer rein hypothetischer Fall beschäftigte mich des nächtens:

Mieterin A besitzt einen Mietvertrag für eine Wohnung. In diesem Mietvertrag drückt der Eigentümer B aus, dass ihm an einem langen Mietverhältnis gelegen ist und der Mieter deshalb eine Eigenbedarfskündigung nicht zu befürchten habe. Soweit, so beruhigend, aber diese individuelle Klausel bezieht sich natürlich auf den aktuellen Eigentümer. Was also, wenn der Eigentümer diese Wohnung irgendwann zu verkaufen gedenkt. Ist eine solche sehr individuelle Klausel dann automatisch auch für den nachfolgenden Eigentümer gültig? Klar, mietvertragliche Inhalte sind Bestandteil des Kaufvertrages und gehen auf den nachfolgenden Eigentümer über, aber ist das auch bei solch persönlichen Zusagen so?

Für Zielführendes danke ich schon jetzt.

Und wieso sollte es nicht so sein?
Ein potentieller Käufer wird ja wohl nicht mit vorgehaltener Pistole gezwungen werden den Kaufvertrag mit diesem Mietvertrag zu unterschreiben!
Niemand muß ein Haus oder Wohnung kaufen das so einen Mietvertrag beinhaltet. ramses90

Ob das ein wirksame Klausel ist, die auch tatsächlich etwas bedeutet, müsste man erstmal prüfen. Absichtserklärungen sind oft hübsch unverbindlich. Und dann musst man sich erst recht keine Gedanken darüber machen, was irgendwann mal ein neuer Eigentümer davon hält.

Übrigens sind alle Klauseln immer nur persönlich.

Hallo,

ein evtl. Käufer der Wohnung tritt in diesen Mietvertrag ein, er übernimmt ihn unverändert. Sofern die Klausel auf den Verzicht einer Eigenbedarfskündigung rechtswirksam ist (was mE durchaus möglich ist), dann gilt diese Klausel natürlich ebenfalls weiter.

Es ist Sache des Käufers, sich beim Verkauf einer vermieteten Wohnung über das bestehende Rechtsverhältnis „schlau“ zu machen.

&Tschüß
Wolfgang

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