Vertrags-, Arbeits- und SozialversicherungsR ;-)

Hallo liebe Experten,

ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen! Der folgende Fall sei angenommen:

Ein Student arbeitet seit Jahren in einem Unternehmen. Wegen der Größe des Unternehmens und der Beschäftigungsdauer kommt dieser Mitarbeiter in den Genuss des Kündigunsschutzes nach KSChG. Es sei nun angenommen, in seinem Arbeitsvertrag würde ausdrücklich auf seinen Studentenstatus Bezug genommen durch Formulierungen wie etwa:

„Der Mitarbeiter ist als ordentlicher Student einer Hochschule immatrikuliert und wird vom Arbeitgeber entsprechend der sozialversicherungspflichtigen Vorschriften für die Beschäftigung von Studenten bei den Versicherungsträgern gemeldet.“

An anderer Stelle heiße es:

„Alle seinen Studentenstatus betreffenden Änderungen hat der Mitarbeiter dem Arbeitgeber unverzüglich bekannt zu geben.“

Folge ist, dass der Arbeitgeber kaum Sozialversicherungsabgaben für den Mitarbeiter hat, insbesondere keine Krankenkasse bezahlen muss.

Was aber wäre, würde der Student seinen Studentenstatus aufgeben?

Meines Erachtens wäre das Unternehmen dann verpflichtet, den Mitarbeiter krankenzuversichern (das Einkommen liege bei etwa 800 Euro brutto). Oder soll etwa eine solche Passage als auflösende Bedingung für den Arbeitsvertrag zu verstehen sein? Also: Wenn der Mitarbeiter kein Student mehr ist, erlischt das Dienstverhältnis; wenn nein, gäbe es für das Unternehmen - trotz KSchG - einen Kündigungsgrund? Oder anders gefragt: Würde sich der Mitarbeiter, der in dem Beschäftigungsverhältnis bleiben möchte, rechtlich betrachtet durch die Exmatrikulation irgendeiner Gefahr aussetzen?

Es dankt sehr für jede kompetente Antwort:
Levay

Hallo,
richtig, wenn er kein Student mehr ist, gelten andere
beurteilungsgrundsätze für die Sozialversicherungspflicht, insbesondere für die Krankenversicherung. Er muss seinen
Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen, damit dieser Ihn dann
als „normalen“ krankenversicherungsdpflichtigen Mitarbeiter
bei der Kasse meldet. Ich bin kein Arbeitsrechtler, aber ich glaube nicht,dass durch die Statusänderung automatisch deas Beschäftigungs-
verhältnis endet.
Tatasache ist, dass die Kasse im Rahmen der Verjährungsfristen
bis zu 4 Jahren die Beiträge nachfordern kann, und zwar vom
Arbeitgeber - der widderum kann sich im Rahmen einer Zivilklage
den Arbeitnehmeranteil vom Beschäftigten wiederholen.
Gruss

Günter Czauderna

Nachfordern? Was denn und warum? Bisher ist der fiktive Mitarbeit doch Student… er ist gar nicht einer gesetzlichen Versicherung. Der Satz verwirrt mich :smile:

Levay

Nachfordern? Was denn und warum? Bisher ist der fiktive
Mitarbeit doch Student… er ist gar nicht einer gesetzlichen
Versicherung. Der Satz verwirrt mich :smile:

Levay

hi,

günter meint, wenn der student doch als arbeitnehmer zu versichern gewesen wäre, weil sich der status als student geändert hat oder sonst was, dann hat die krankenkasse 4 jahre zeit (verjährungsfrist) um die in den vorangegangenen monaten/jahren angefallenen beiträge vom arbeitgeber nachzufordern. da bei der beitragszahlung 50/50 ist, wird der arbeitgeber den hälftigen betrag dann auch von diesem studenten zurück haben wollen und einklagen.

immer noch verwirrt??? :smile:) dann mal ich dir gern ein bild :smile:

Laura

Hallo Laura,
vielen Dank für die Schützenhilfe.
Gruss
Günter