Hallo liebe Experten,
ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen! Der folgende Fall sei angenommen:
Ein Student arbeitet seit Jahren in einem Unternehmen. Wegen der Größe des Unternehmens und der Beschäftigungsdauer kommt dieser Mitarbeiter in den Genuss des Kündigunsschutzes nach KSChG. Es sei nun angenommen, in seinem Arbeitsvertrag würde ausdrücklich auf seinen Studentenstatus Bezug genommen durch Formulierungen wie etwa:
„Der Mitarbeiter ist als ordentlicher Student einer Hochschule immatrikuliert und wird vom Arbeitgeber entsprechend der sozialversicherungspflichtigen Vorschriften für die Beschäftigung von Studenten bei den Versicherungsträgern gemeldet.“
An anderer Stelle heiße es:
„Alle seinen Studentenstatus betreffenden Änderungen hat der Mitarbeiter dem Arbeitgeber unverzüglich bekannt zu geben.“
Folge ist, dass der Arbeitgeber kaum Sozialversicherungsabgaben für den Mitarbeiter hat, insbesondere keine Krankenkasse bezahlen muss.
Was aber wäre, würde der Student seinen Studentenstatus aufgeben?
Meines Erachtens wäre das Unternehmen dann verpflichtet, den Mitarbeiter krankenzuversichern (das Einkommen liege bei etwa 800 Euro brutto). Oder soll etwa eine solche Passage als auflösende Bedingung für den Arbeitsvertrag zu verstehen sein? Also: Wenn der Mitarbeiter kein Student mehr ist, erlischt das Dienstverhältnis; wenn nein, gäbe es für das Unternehmen - trotz KSchG - einen Kündigungsgrund? Oder anders gefragt: Würde sich der Mitarbeiter, der in dem Beschäftigungsverhältnis bleiben möchte, rechtlich betrachtet durch die Exmatrikulation irgendeiner Gefahr aussetzen?
Es dankt sehr für jede kompetente Antwort:
Levay
