Vertragsabschlüsse mit gestohlenem Ausweis

Meinem Sohn wurde Ausweis und Scheckkarte gestohlen. Damit macht der Dieb Handyverträge, schließt online Verträge ab und vieles mehr.
Die Provider ziehen Geld vom Konto ein, weil offenbar auch Einzugsermächtigung erteilt wurde. Nach Rückbuchung und Widerspruch der Verträge kommen jetzt Aufforderungen, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben.
Dürfen sie die Verlangen?
Es kommt jeden Tag neue Post von neuen Firmen. Wir legen Widerspruch ein, fügen die Verlustmeldung und Anzeige in Kopie bei.
Gibt es eine Möglichkeit, diesen Schreibkram zu vermeiden? Schließlich sind doch die Firmen verpflichtet, die Richtigkeit der Papiere zu prüfen!

PS: Ich heiße jetzt Karin Borngräber, konnte meinen Namen nicht sofort ändern.

Hallo,

bin wohl nicht die Richtige, die Du da fragst. Eidesstattliche Versicherung = Offenbarungseid, damit kenn ich mich berufsbedingt ganz gut aus.

Vermutlich sollt ihr in diesem Fall eine eidesstattliche Erklärung abgeben aus der hervorgeht, dass ihr oder Dein Sohn nichts mit den Käufen zu tun haben.

Kann denn da die Polizei nicht mehr machen? Es kann doch nicht sein, dass da jemand immer wieder den Personalausweis Deines Sohnes für den Abschluss von Kaufverträgen verwendet.

Ich glaube, hier ist anwaltschaftlicher Rat bestimmt die beste Lösung, leider halt auch teuerer.

Viel Erfolg
wünscht lichtblick (auch eine „Karin“)

Hallo Karin,

auf meine Frage hin wurdest du mir vorgeschlagen. Deshalb habe ich dir die Anfrage geschickt.

Wir haben Anzeige erstattet; die Polizei hat den Dieb zur Fahndung ausgeschrieben, leider jedoch nicht nicht erwischt. Leider kann die Polizei da nicht weiter helfen. Solange er den Ausweis in Besitz hat und leider auch die Scheckkarte kann er (heutzutage) über Computer ziemlich viel mit den Dokumenten anfangen. Der letzte Brief kam aus Dänemark. Wer weiß, was das noch für Kreise zieht.

Ich wollte eigentlich wissen, ob diese eidesstattliche Versicherung oder Erklärung Negatives nach sich ziehen kann. Kann es mir zwar nicht vorstellen, da man ja nur zu Papier bringt, was die Wahrheit ist. Wie soll mein Sohn Verträge machen, wenn er seinen Ausweis nicht mehr hat. Leider schauen offenbar die Firmen nicht richtig auf den Ausweis, da sie ja sonst feststellen würden, dass es nicht der gleiche Mensch ist, der da vor ihnen steht. Also werden wir nach wie vor diesen Schreibkram haben, bis die Polizei den Typen erwischt.

Anwalt können wir nicht einschalten. Mein Sohn hat keine Arbeit.

Vielen Dank aber trotzdem für deine rasche Antwort.

Liebe Grüße und einen schönen Sommer.
Karin

Hallo Karin,

aber man kann doch die Scheckkarte sperren lassen. Auch kann man bei der Polizei - hab ich mal wo gelesen - mit einem bestimmten Programm (es heisst glaub ich KUNO) auch die Lastschriftverfahren sperren lassen. D.h. wenn irgendeiner jetzt versucht, über Internet mit den Daten vom Personalausweis und Kreditkartennummer was zubestellen, es funktioniert nicht mehr. Aber darüber hat euch doch sicher auch die Polizei aufgeklärt.

Lies doch mal diesen link, da ist ein ähnlicher Fall:

http://www.macuser.de/forum/f33/ec-karte-ausweis-405…
http://www.123recht.net/ECKarte-und-Personalausweis-…

Aber das wird wohl alles nichts Neues für Euch sein.

Nochmals: eidesstattliche Versicherung (EV) ist die neue Bezeichnung für die Abgabe des Offenbarungseides. D.h. wenn man zahlungsunfähig ist, den Gläubigern kein Geld mehr geben kann, dann leistet man die eidesstattliche Versicherung. Dann ist man auch nicht mehr kreditwürdig.

Eidesstattliche Erklärung gibt man ab, wenn man etwas nicht so richtig beweisen kann. Man erklärt an Eides statt, dass das ganze so stattgefunden hat. Man kann bei Abgabe einer falschen eidesstattlichen Erklärung aber nach Strafgesetzbuch verurteilt werden.

Ich hoffe, dieser Albtraum ist bald rum für Euch.

Gruss, Karin

Eine EV kann nur bei einem erwirkten Titel oder Gerichtsurteil etc. verlangt werden. Wenn die Schreiben lediglich auf die Möglichkeit der EV hinweisen, ist die Forderung noch nicht fest.Somit muss die Firma erst einen Mahnbescheid erwirken. Hier auf jeden Fall handeln, falls ein Mahnbescheid zugestellt wird. Denn auch ein gültiger Mahnbescheid mit falschen Angaben drin, ist 30 Jahre lang vollstreckbar für den Gläubiger.
Somit immer Widerspruch einlegen

MfG

Hallo MoJa,
vielen Dank für die Antwort. Wir wollen es gar nicht bis zu einem Mahnbescheid kommen lassen. Wir erhalten Post, dass Verträge abgeschlossen wurden und wir schreiben, dass sie storniert werden sollen. Die Firmen wollen manchmal eine eidesstattliche Erklärung oder Versicherung, dass der Vertrag nicht von meinem Sohn abgeschlossen wurde. Mittlerweile weiß ich, dass eine Erklärung etwas anderes ist, als die Versicherung. Nach Möglichkeit geben wir gar nichts ab, denn dem Schreiben auf Stornierung liegen immer Kopien der Verlustanzeige und Anzeige bei der Polizei bei.
Freundliche Grüße