Hallo!
soll person x also bei der firma anrufen und sagen …
In irgendeinem Callcenter, von dem halbseidene Drückerchefs ihre naive Kundschaft je nach Anliegen überreden oder bis zum Verstreichen aller Fristen vertrösten lassen, hockt irgendein Typ. Ob man dem was sagt oder in China fällt ein Sack Reis um …
Also: Nix Telefon. Nix SMS. Nix E-Mail. Schreiben! So richtig altmodisch mit Papier und eigenhändiger Unterschrift, mit Briefumschlag und Briefmarke. Ein Zeuge (dein Freund/deine Freundin) liest den Brief und sieht dir dabei zu, wie du ihn eintütest und zur Post bringst. Dort wird der Brief als Einschreiben mit Rückschein abgegeben.
dass der
vertrag unter vortäuschung falscher tatsachen unterschrieben
wurde und somit ungültig ist??
Ja, so ungefähr. Aber wie gesagt: Telefonisch geht da gar nichts.
- es ist nun 2 wochen her dass person x den vertrag
unterschrieben hat …
Wie lange (ganz genau!) ist es her? Ist die Widerspruchsfrist abgelaufen? Falls nein, ist schriftlich (!) ohne weiteres aus dem Vertrag heraus zu kommen. Nach Verstreichen der Frist hilft nur die selbstverständlich schriftliche Kündigung mit Verweis auf die offenkundig unsinnigen Behauptungen, unter denen der Vertrag zustande kam und das Vertrauen darauf, dass es die Zeitschriftenfritzen lieber nicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen wollen.
Man muss damit rechnen, dass im nächsten Schritt ein Inkassobüro eingeschaltet wird. Auch dabei sind telefonische Aktionen nutzlos. Wenn überhaupt, reagiert man mit einem Brief in o. g. Manier. Reagieren muss man allerdings, sobald ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Dann ist mit dem beigefügten Formular fristgerecht der Widerspruch an das Gericht zu schicken. Wenn dann der Zeitschriftenvertrieb immer noch Geld haben will, bleibt ihm nur der Klageweg, den die Gangster - mindestens wenn sie bereits amtsbekannt sind - scheuen werden.
(bei umfragen macht ja jeder mit is ja klar).
Ja wirklich? Finde ich nämlich gar nicht klar. Lässt du dich von jedem hergelaufenen Hansel anquatschen und erzählst ihm, was er hören will? Facebook-Generation - wenn du dein Verhalten nicht gründlich überdenkst und änderst, blüht dir noch manche unangenehme Überraschung.
person x hat leider eine einzugsermächtigung gegeben, da
person x gar nicht erst vor die wahl gestellt wurde ob
einzugsermächtigung oder rechnung.
Das bedeutet: Kontoauszüge regelmäßig kontrollieren. Bitte nicht nur alle Vierteljahre, wenn die Bank kostenpflichtige Zwangsauszüge schickt. Gehe mindestens einmal pro Monat an den Auszugsdrucker. Sobald die Zeitschriftenheinis etwas abbuchen, gehst du sofort zur Bank und lässt den Betrag zurückbuchen. Wenn du so leichtfertig mit Abbuchungsermächtigungen umgehst (Geld scheint überhaupt keine Rolle zu spielen), rechne damit, dass plötzlich Abbuchungen stattfinden, die du gar nicht zuordnen kannst. Kontrolliere also die Bankauszüge penibel.
Nicht vergessen: Verrate mir, wo ich dich antreffen kann. Ich hab eine Geschichte über malträtierte Tiere, obdachlose Drogensüchtige, missbrauchte Kinder und verprügelte Frauen parat, die dich zu Tränen rühren wird. Für die Abbuchungsermächtigung brauchst du nur zu unterschreiben.
Möglicherweise denkst du jetzt, wie man nur so hartherzig und ignorant sein kann. Das bin ich nicht die Spur. Wenn man aber mit naiver Gutgläubigkeit Gangster finanziert, ist niemandem geholfen. Wer auf der Straße oder irgendwo zwischen Tür und Angel eine zur Zahlung verpflichtende Unterschrift verlangt, will stets verhindern, dass du Zeit zum Nachdenken und Recherchieren hast. Und das sind ausnahmslos keine seriösen Leute.
Gruß
Wolfgang