Vertragsabschluss auf der Straße widerrufen

Wenn man auf der straße ein abo abschließt, dies aber innerhalb der widerrufsfrist per e-mail kündigt, daraufhin aber keine reaktion der Firma kommt stattdessen schickt die firma eine bestätigung des abos per post mit der bitte sich bei unklarheiten bei ihnen telefonisch zu melden, man die firma aber nicht erreicht, ist das abo dann gültig oder ist der widerruf rechtens? vorallem wenn die firma schon mehrmals auf den widerruf per e-mail hingewiesen wurde, aber keine reaktion zurückkam. was kann man machen um aus dem vertrag raus zu kommen?? ist der widerruf nicht eigentlich gültig?? Oder ignorieren Firmen solche e-mails mit absicht um ihre abos doch zu verkaufen??

Vielen Dank schonmal für Antworten, Hilfe, Anregungen…
lg Sarah

Hallo

Vielen Dank schonmal für Antworten, Hilfe, Anregungen…

Aber gerne doch: Steht im Abovertrag eventuell etwas von Schriftformerfordernis beim Widerruf? Dieser Schriftformerfordernis genügt nämlich eine E-Mail nicht…

Gruß
smalbop

Hallo,

Wenn man auf der straße ein abo abschließt, dies aber
innerhalb der widerrufsfrist per e-mail kündigt,

besteht denn überhaupt ein Widerrufsrecht?

Ein wenig Mühe hinsichtlich Rechtschreibung und Formatierung der Anfrage dürfte die Chancen auf Antworten im übrigen deutlich erhöhen…

Gruß

S.J.

Hallo!

Oder ignorieren Firmen solche e-mails mit absicht um ihre abos
doch zu verkaufen??

Der Zugang einer E-Mail ist nicht beweisbar (jedenfalls nicht ohne weiteres für den Absender) und eine E-Mail trägt keine Unterschrift. Vermutlich findet sich aber auf dem Abo-Vertragsabschluss eine richtige Unterschrift. Das sind ganz schlechte Karten. Soetwas macht man nicht per E-Mail! Einschreiben mit Rückschein ist keineswegs veraltet.

Gruß
Wolfgang

Hallo Sarah!

Lass mich raten: dem unfreiwilligen Abonnenten wurde eine ganz furchtbar traurige Geschichte von armen Hartz-IV Kindern oder ehemaligen Drogenabhängigen erzählt? Und nur der Angesprochene kann ihnen helfen (weil es der böse Staat ja nichts tut), in dem er dieses tolle Projekt (z.B. den sagenumwobenen „Schülerbotendienst“) dadurch unterstützt, dass er völlig kostenfrei 2 Monate seinen Briefkasten zu Verfügung stellt, damit getestet werden kann, ob die Austräger auch zuverlässig sind?

Aber zurück zum Thema: Meistens schreiben die entsprechenden dubiosen Firmen, dass Widerruf auch per e-Mail möglich ist, eben um zu erreichen, dass sich die meisten Leute denken, mal schnell ne Mail und die Sache ist vom Tisch. Denn: eine e-Mail kann „verloren gehen“, eine schriftlicher Widerruf mit Einschreiben nicht.

Mein Rat deshalb: sofort Widerruf schriftlich per Einschreiben schicken. Wenn die Frist schon abgelaufen sein sollte, Hinweis darauf, dass der Vertrag unter Vorspiegelung falscher Tatsachen abgeschlossen wurde (wenn es denn z.B. so war, wie oben beschrieben) und daher ungültig ist. Damit dürfte die Sache gegessen sein.

Und noch was. Du bist ja schon darauf hingewiesen worden, aber ich schließe mich an: Bitte versuche, in Zukunft Deine Fragen etwas geordneter zu formulieren, sonst machst Du es uns schwer, Dein Posting zu verstehen.

Liebe Grüße!

Anregungen…

Das mit dem Einschreiben und Rückschein garantiert nur die Zustellung, aber nicht den Inhalt des Briefs. Ebendieser sollte durch Zeugen belegt werden, vgl. z.B. mit http://www.anwalt.de/rechtstipps/einwurf-einschreibe…

mfg M.L.

in dem vertra(bzw. dem wisch den man bekommen hat) stand drin dass man den widerruf per post, e-mailoder telefonisch tätigen kann.

ja das stimmt vollkommen,
aber woher weiß man denn, dass man angelogen wurde? und was macht man dann in so einemfall?? soll man dann einfach alles ignorieren was von der firma geschickt wird??

kann man die firma denn trotzdem auf die e-mail hinweißen?? denn in der abo-bestätigung stand ja drinman solle sich bei ihnen melden.

Hallo!

aber woher weiß man denn, dass man angelogen wurde?

Wer mit rührseliger Geschichte auf der Straße oder an der Haustür ein Abonnement an den Mann oder die Frau bringen will, gehört zu irgendeiner Drückerkolonne und nutzt Lüge als Geschäftsmodell. Egal, ob die Leute etwas von Tierschutz, Gefangenbetreuung oder Blindenhilfe erzählen, ist es aus den Fingern gesogen, um Passanten zur Unterschrift mit Zahlungsverpflichtung zu bewegen.

Gruß
Wolfgang

naja in dem fall gings um ex-junkies, aber kann man sich da wirklich sicher sein, bzw wie beweißt man dass die einen angelogen haben?
und wie verhält mansich dann?? soll man dann einfach jedes schreiben ignorieren was von denen kommt??

übrigens danke nochmal für die hilfe lg sarah

Hallo,

Aber gerne doch: Steht im Abovertrag eventuell etwas von
Schriftformerfordernis beim Widerruf? Dieser
Schriftformerfordernis genügt nämlich eine E-Mail nicht…

aber klar doch. Sie genügt nur nicht der gesetzlichen Schriftform aber die ist hier ja nicht gefragt.

C.

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naja in dem fall gings um ex-junkies, aber kann man sich da
wirklich sicher sein, bzw wie beweißt man dass die einen
angelogen haben?

Gar nicht. Die entsprechenden Unternehmen wissen, dass sie potenziellen „Kunden“ Mist erzählen. Da diese Methoden inzwischen aber allgemein bekannt sind, auch den meisten Juristen und der Verbraucherzentrale, ist ein Beweis vermutlich gar nicht nötig. Ein klarer, sachlicher Hinweis auf die Ungültigkeit des Vertrages wegen Vortäuschung falscher Tatsachen und die Erklärung, dass man deshalb den Zahlungsaufforderungen nicht nachkommen wird, bewirkt meist, dass die entsprechenden Unternehmen einen „abschreiben“, weil sie sehen, dass man sich der Rechtslage bewusst ist, und deshalb nichts zu holen ist. Folge: man ist raus aus der Nummer und muss nichts zahlen.

Deshalb sollte sich Person X auch keine allzu großen Sorgen machen - es ist relativ einfach aus solchen Drückergeschichten rauszukommen, weil fast immer Betrug im Spiel ist.

und wie verhält mansich dann?? soll man dann einfach jedes
schreiben ignorieren was von denen kommt??

Ignorieren sollte man nichts, auch wenn einem das immer wieder geraten wird. Um klären zu können, wie Person X jetzt am besten vorgeht, wäre es gut, folgendes zu wissen:

  1. Wie lange ist es jetzt her, dass Person X den Vertrag unterschrieben hat? Hat Person X schon Zeitschriften erhalten?

  2. Was wurde Person X genau erzählt? Erhielt Person X, z.B die Information, dass sie zwei Monate kostenlos Zeitschriften bekommt und dann, nur wenn sie will, das ganze auf ein kostenpflichtiges Abo erweitern kann?

  3. Hat Person X eine Bankeinzugsermächtigung gegeben, oder erhält Person X Rechnungen?

  4. Ist Person X schon über 18?

Bitte einfach mal die gesamte Situation schildern, so ist es am einfachsten, zu entscheiden, was zu tun ist.

Liebe Grüße!

okee also
soll person x also bei der firma anrufen und sagen dass der vertrag unter vortäuschung falscher tatsachen unterschrieben wurde und somit ungültig ist??

und:

  1. es ist nun 2 wochen her dass person x den vertrag unterschrieben hat und es wurde noch keine zeitschrift geliefert. dies geschieht erst zum nächsten monat hin.

  2. person x wurde zuerst mit einer umfrage gelockt ob man denn vorurteile gegen ex-drogensüchtige hätte und ob diese denn eine 2. chance verdient hätten (bei umfragen macht ja jeder mit is ja klar). darauf hin bekam person x ein 2 jähriges abo angeboten (also nix on probe-abo oder derartiges) welches von ehemaligen drogensüchtigen ausgetragen wird um diesen eine 2. chance zu bieten, hierbei wurde erwähnt, dass diese nur 2-3€/h dafür bekommen.

  3. person x hat leider eine einzugsermächtigung gegeben, da person x gar nicht erst vor die wahl gestellt wurde ob einzugsermächtigung oder rechnung.

4.person x ist schon über 18.

Hallo!

soll person x also bei der firma anrufen und sagen …

In irgendeinem Callcenter, von dem halbseidene Drückerchefs ihre naive Kundschaft je nach Anliegen überreden oder bis zum Verstreichen aller Fristen vertrösten lassen, hockt irgendein Typ. Ob man dem was sagt oder in China fällt ein Sack Reis um …

Also: Nix Telefon. Nix SMS. Nix E-Mail. Schreiben! So richtig altmodisch mit Papier und eigenhändiger Unterschrift, mit Briefumschlag und Briefmarke. Ein Zeuge (dein Freund/deine Freundin) liest den Brief und sieht dir dabei zu, wie du ihn eintütest und zur Post bringst. Dort wird der Brief als Einschreiben mit Rückschein abgegeben.

dass der
vertrag unter vortäuschung falscher tatsachen unterschrieben
wurde und somit ungültig ist??

Ja, so ungefähr. Aber wie gesagt: Telefonisch geht da gar nichts.

  1. es ist nun 2 wochen her dass person x den vertrag
    unterschrieben hat …

Wie lange (ganz genau!) ist es her? Ist die Widerspruchsfrist abgelaufen? Falls nein, ist schriftlich (!) ohne weiteres aus dem Vertrag heraus zu kommen. Nach Verstreichen der Frist hilft nur die selbstverständlich schriftliche Kündigung mit Verweis auf die offenkundig unsinnigen Behauptungen, unter denen der Vertrag zustande kam und das Vertrauen darauf, dass es die Zeitschriftenfritzen lieber nicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen wollen.

Man muss damit rechnen, dass im nächsten Schritt ein Inkassobüro eingeschaltet wird. Auch dabei sind telefonische Aktionen nutzlos. Wenn überhaupt, reagiert man mit einem Brief in o. g. Manier. Reagieren muss man allerdings, sobald ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Dann ist mit dem beigefügten Formular fristgerecht der Widerspruch an das Gericht zu schicken. Wenn dann der Zeitschriftenvertrieb immer noch Geld haben will, bleibt ihm nur der Klageweg, den die Gangster - mindestens wenn sie bereits amtsbekannt sind - scheuen werden.

(bei umfragen macht ja jeder mit is ja klar).

Ja wirklich? Finde ich nämlich gar nicht klar. Lässt du dich von jedem hergelaufenen Hansel anquatschen und erzählst ihm, was er hören will? Facebook-Generation - wenn du dein Verhalten nicht gründlich überdenkst und änderst, blüht dir noch manche unangenehme Überraschung.

person x hat leider eine einzugsermächtigung gegeben, da
person x gar nicht erst vor die wahl gestellt wurde ob
einzugsermächtigung oder rechnung.

Das bedeutet: Kontoauszüge regelmäßig kontrollieren. Bitte nicht nur alle Vierteljahre, wenn die Bank kostenpflichtige Zwangsauszüge schickt. Gehe mindestens einmal pro Monat an den Auszugsdrucker. Sobald die Zeitschriftenheinis etwas abbuchen, gehst du sofort zur Bank und lässt den Betrag zurückbuchen. Wenn du so leichtfertig mit Abbuchungsermächtigungen umgehst (Geld scheint überhaupt keine Rolle zu spielen), rechne damit, dass plötzlich Abbuchungen stattfinden, die du gar nicht zuordnen kannst. Kontrolliere also die Bankauszüge penibel.

Nicht vergessen: Verrate mir, wo ich dich antreffen kann. Ich hab eine Geschichte über malträtierte Tiere, obdachlose Drogensüchtige, missbrauchte Kinder und verprügelte Frauen parat, die dich zu Tränen rühren wird. Für die Abbuchungsermächtigung brauchst du nur zu unterschreiben.

Möglicherweise denkst du jetzt, wie man nur so hartherzig und ignorant sein kann. Das bin ich nicht die Spur. Wenn man aber mit naiver Gutgläubigkeit Gangster finanziert, ist niemandem geholfen. Wer auf der Straße oder irgendwo zwischen Tür und Angel eine zur Zahlung verpflichtende Unterschrift verlangt, will stets verhindern, dass du Zeit zum Nachdenken und Recherchieren hast. Und das sind ausnahmslos keine seriösen Leute.

Gruß
Wolfgang

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Im Prinzip hat mein Vorredner ja schon das Wichtigste gesagt, von mir gibt’s aber auch nochmal ein paar Hinweise

okee also
soll person x also bei der firma anrufen und sagen dass der
vertrag unter vortäuschung falscher tatsachen unterschrieben
wurde und somit ungültig ist??

Nein! Genau aus dem Grund, den mein Vorredner beschrieben hat. Wir haben doch das außerdem jetzt schon zu genüge gesagt: alles immer schriftlich (so auf Papier und so) per Einschreiben mit Rückschein! Sonst ist es sinnlos, auch wenn es in den AGB oder der Widerrufsbelehrung dieser dubiosen Unternehmen anders drin steht. Die WOLLEN ja gerade, dass man sowas vermeintlich bequem per Telefon oder Mail macht, da sie dadurch den Widerruf bzw. die Anfechtung abwenden können, durch verlorene Mails, nicht-freie Telefonleitungen usw.

und:

  1. es ist nun 2 wochen her dass person x den vertrag
    unterschrieben hat und es wurde noch keine zeitschrift
    geliefert. dies geschieht erst zum nächsten monat hin.

Wie auch schon mein Vorredner gesagt hat: ist es genau zwei Wochen her, oder ist es fast zwei Wochen her? Denn wenn es fast zwei Wochen her ist, ist Person X noch in der Widerrufsfrist und kann alles recht einfach rückgängig machen, wenn sie sich jetzt sofort an den PC setzt, ein Widerrufsschreiben aufsetzt und dieses heute noch wegschickt.
Wenn es genau, oder knapp über zwei Wochen her ist, dann ebenfalls jetzt sofort ein Schreiben aufsetzen, in welchem folgendes drin stehen sollte (natürlich ausformuliert):

  • Person X fechtet den Vertrag an (Verweis auf §123 BGB und § 142 BGB)
  • Der Vertrag wird deshalb angefochten, da das soziale Projekt, dass Person X unterstützen wollte, offenbar gar nicht existiert.
  • (Je nachdem, was Person X genau über evtl Kosten erzählt wurde) Zudem waren die Informationen über anfallende Kosten unvollständig/ es wurden Informationen vorenthalten
  • Widerruf der Einzugsermächtigung (ganz wichtig).
  • Hinweis darauf, dass alle Abbuchungen konsequent storniert werden (genauere Infos hierzu kann Person X bei der Bank erfragen).
  • Hinweis darauf dass ggf rechtliche Schritte eingeleitet werden, sollte Firma Y am Vertrag festhalten und weiterhin Abbuchungen stattfinden (wie mein Vorredner schon sagte, lassen es diese dubiosen Firmen hierauf nicht ankommen, da sie wissen, dass sie im Unrecht sind).
  1. person x wurde zuerst mit einer umfrage gelockt ob man denn
    vorurteile gegen ex-drogensüchtige hätte und ob diese denn
    eine 2. chance verdient hätten (bei umfragen macht ja jeder
    mit is ja klar).

Wieso ist das klar? Ich mache nicht bei jeder Umfrage mit.

Grundsätzlich kann es jedem passieren, auf eine Drückerbande herein zu fallen, da diese oft mit ganz fiesen psychologischen Tricks arbeiten (z.B. „möchtest Du diesen Ex-Drogensüchtigen helfen, oder bist Du so eine von denen, die ihren Mitmenschen keine 2. Chance gibt“). Viele wissen, dass da was faul ist, kommen aber aus der Situation nicht anders heraus, als zu unterschreiben. Dennoch gilt: IMMER misstrauisch sein, wenn man auf der Straße irgendwas unterschreiben soll. Wenn es passiert: SOFORT schauen, was man da unterschrieben hat und SOFORT handeln.
Ich hoffe, Person X hat was für die Zukunft gelernt. Übrigens, es gibt auch noch jede Menge dubiose Tierschutzvereine, die auch in regelmäßigen Abständen die deutschen Fußgängerzonen belagern. Hier gilt das gleiche!

Liebe Grüße!