Vertragsabschluß durch nicht berechtigte Person

Hallo,

mal angenommen ein freier Mitarbeiter schließt für seinen Auftraggeber einen Vertrag mit einer Werbeagentur.
Es handelt sich um eine Art Franchise und der Mitarbeiter habe gutgläubig gehandelt.
Nun stellt sich heraus, dass zu Verträgen dieser Art nur die Geschäftsleitung des Auftraggebers berechtigt ist.
Ist der Vertrag zwischen dem freien Mitarbeiter und der Werbeagentur wirksam zustande gekommen oder ist der Vertrag nichtig?

Gruß
Lawrence

Es kommt immer ganz drauf an was die Person für ein Vertragsverhältnis hat.

Soweit ich das weiß, darf der Erfüllungsgehilfe (Angestellte) alle Ihm Aufgeteilten Aufgaben erfüllen. Sprich auch Verträge für die Firma zeichnen. Bei Freiberuflichen Mitarbeitern setzt aber soweit ich weiß das BGB ein und somit wieder andere Rechte. Aufjedenfall kann der Vertrag storniert werden wenn der Freiberufler hierfür keine Verfügungsrechte hatte. Sprich er haftet dann selber für diesen Vertrag.

Deswegen sollten solche Verträge immer von allen betroffenen Vertragsparteien unterzeichnet werden.

MfG
Ben