Vertragsabschluss eines Minderjährigen im Internet

Wenn ein minderjähriges Kind sich auf einer Internetseite unter dem Namen einer volljährigen Person registriert und damit einen Vertrag abschließt, ist dies rechtsgültig? Laut Rechnung sollen fast 100,- Euro gezahlt werden, um auf diese Seite zu gehen und Tattoobilder anzusehen.
Die Bestätigungsemail der Registrierung wurde zu spät gelesen, da sie im Spampostfach gelandet ist. Dieses wird aufgrund der vielen Werbung nur sehr selten geöffne.
In einer email wurde erklärt, dass ein 11-jähriges Kind diesen Vertrag abgeschlossen hat und gebeten, diesen zu stornieren. Allerdings wurde gesagt, dass die Wiederrufsfrist abgelaufen ist, man sich strafbar macht, da die Aufsichtspflicht verletzt wurde und es wurde auf den „Taschengeldparagraphen“ hingewiesen.
Daraufhin wurde nochmals eine email geschrieben und angeboten, mögliche Stornierungskosten und Bearbeitungsgebühren zu zahlen und einen Altersnachweis des Kindes zu schicken, aber auch diesmal kam nur eine negative Antwort.
Nachdem wurde nichts mehr unternommen und mittlerweile ist die zweite Mahnung gekommen.

Wie kann man aus diesem Vertrag rauskommen? Was sollte als nächstes getan werden?

Hallo erstmal

Irgendwie scheinen sich einige Fragen hier zu wiederholen :wink:
http://www.antispam.de/wiki/Abofallen_FAQ (_vorausgesetzt_, es ist tatsächlich ein Lockangebot).

Daraufhin wurde nochmals eine email geschrieben und angeboten,

Das war übrigens schlecht, da man damit zugesteht, überhaupt auf der Seite gewesen zu sein. Und bevor man wirklich nichts macht, geht man zum Anwalt oder zur VZ.

mfg M.L.

Wenn ein minderjähriges Kind sich auf einer Internetseite
unter dem Namen einer volljährigen Person registriert und
damit einen Vertrag abschließt, ist dies rechtsgültig?

Nein, § 107 BGB.

In einer email wurde erklärt, dass ein 11-jähriges Kind diesen
Vertrag abgeschlossen hat und gebeten, diesen zu stornieren.

Also sagen die Eltern, dass sie den Vertrag nicht genehmigen. Damit ist er endgültig unwirksam.

Allerdings wurde gesagt, dass die Wiederrufsfrist abgelaufen
ist

Um die geht es hier aber nicht, es geht um ein Geschäft mit Minderjährigen.

man sich strafbar macht, da die Aufsichtspflicht verletzt

Unsinn.

wurde und es wurde auf den „Taschengeldparagraphen“
hingewiesen.

Offenbar hat die Firma diesen Paragrafen nicht verstanden. Er besagt, dass das Rechtsgeschäft dann gültig ist, wenn die Gegenleistung bewirkt wurde (§ 110 BGB), also gerade nicht, wenn sie noch offen ist.

Daraufhin wurde nochmals eine email geschrieben und angeboten,
mögliche Stornierungskosten und Bearbeitungsgebühren zu zahlen

Sehr unglücklich und völlig unnötig.

und einen Altersnachweis des Kindes zu schicken, aber auch
diesmal kam nur eine negative Antwort.

Wozu sich so viel Mühe machen? Einfach gar nicht mehr melden. Reaktion wird erst bei amtlicher Post erforderlich, v.a. vom Gericht.

Wie kann man aus diesem Vertrag rauskommen? Was sollte als
nächstes getan werden?

Es gibt keinen Vertrag, aus dem man herauskommen müsste. So einfach ist das.

Der Minderjährige ist auf der Seite gewesen, um sich anzumelden, hat aber die AGB nicht gelesen sondern nur angeklickt und dabei nicht darauf geachtet, dass dieses Angebot Kostenpflichtig ist.

nicht darauf geachtet, dass dieses
Angebot Kostenpflichtig ist.

Das Problem ist, dass einige (ehemalige) schwarze Schafe die Preisangabe mittlerweile deutlich platzieren. Findet sich der Anbieter hier: http://www.vzbv.de/mediapics/kostenfallen_im_interne…
http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteTelekommu… ?

Der Minderjährige ist auf der Seite gewesen, um sich
anzumelden, hat aber die AGB nicht gelesen sondern nur
angeklickt und dabei nicht darauf geachtet, dass dieses
Angebot Kostenpflichtig ist.

Wenn er die AGB nicht gelesen und nicht gemerkt hat, dass das Angebot kostenpflichtig ist - wieso hat er dann einen falschen Namen und ein falsches Alter angegeben?

Rechtlich ist diese Frage zwar ohne Belang, aber im familiären Binnenverhältnis würde mich als Vater die Antwort auf diese Frage sehr interessieren…

Gruß

Der Minderjährige ist auf der Seite gewesen, um sich
anzumelden, hat aber die AGB nicht gelesen sondern nur
angeklickt und dabei nicht darauf geachtet, dass dieses
Angebot Kostenpflichtig ist.

Wenn er die AGB nicht gelesen und nicht gemerkt hat, dass das
Angebot kostenpflichtig ist - wieso hat er dann einen falschen
Namen und ein falsches Alter angegeben?

Rechtlich ist diese Frage zwar ohne Belang, aber im familiären
Binnenverhältnis würde mich als Vater die Antwort auf diese
Frage sehr interessieren…

weil man mit dem inhalt der (kostenfreien) site nicht in verbindung gebracht werden will ?! vergleichbar mit der anmeldung eines freemail-accounts oder gibst du da deinen namen und anschrift an … falls ja, dann scheinst du echtes vertrauen in internet-anbieter zu haben :wink:

Wenn er die AGB nicht gelesen und nicht gemerkt hat, dass das
Angebot kostenpflichtig ist - wieso hat er dann einen falschen
Namen und ein falsches Alter angegeben?

Weil bei der Anmeldung nur Geburtsdaten verwendet werden konnten, die eine Volljährigkeit voraussetzen. Der Name ist dann passendn zum Geburtsdatum gewählt worden.Es handelt sich dabei um Daten einer realen Person.

Durchaus von Belang
Hallo,

Wenn er die AGB nicht gelesen und nicht gemerkt hat, dass das
Angebot kostenpflichtig ist - wieso hat er dann einen falschen
Namen und ein falsches Alter angegeben?

Rechtlich ist diese Frage zwar ohne Belang

das ist durchaus von Belang, da dies durchaus den Straftatbestand des Betrugs erfüllen kann.

Gruß

S.J.

das ist durchaus von Belang, da dies durchaus den
Straftatbestand des Betrugs erfüllen kann.

Aber nicht bei einem elfjährigen Täter.

Gruß

das ist durchaus von Belang, da dies durchaus den
Straftatbestand des Betrugs erfüllen kann.

Aber nicht bei einem elfjährigen Täter.

Na den *Tatbestand* wohl schon. Nur dass der Elfjährige nicht strafmündig ist.

Grüße,
Sebastian

Na den *Tatbestand* wohl schon. Nur dass der Elfjährige nicht
strafmündig ist.

Der Tatbestand mag erfüllt sein. Der ist eigentlich sogar eine conditio sine qua non meines Postings. Die angegriffene Behauptung lautet jedoch, dass dies rechtlich belanglos sei. Was es ist.

Gruß

Wo wir gerade am Klugscheißen sind…

Na den *Tatbestand* wohl schon. Nur dass der Elfjährige nicht
strafmündig ist.

Der Tatbestand mag erfüllt sein. Der ist eigentlich sogar eine
conditio sine qua non meines Postings. Die angegriffene
Behauptung lautet jedoch, dass dies rechtlich belanglos sei.
Was es ist.

…sollte man hier vielleicht richtig stellen, dass der Vorgang sicher nicht strafrechtlich verfolgt würde, von Kindern begangene Straftaten aber sehr wohl rechtliche Konsequenzen haben können.

Das Jugendamt kann eine Akte anlegen, in die Straftaten verzeichnet sind. Außerdem kann es Erziehungsmaßnahmen anordnen.

Ist es das, was Du als „rechtlich belanglos“ bezeichnest?

Gruß

S.J.