Hallo allerseits,
angenommen, jemand schließt einen Vertrag über eine Neuwagenbestellung ab und verstirbt 2 Wochen nach Erteilung des Auftrag. Lieferung hat noch nicht stattgefunden.
Und des Weiteren angenommen, der Erbe kann diesen Wagen weder gebrauchen noch bezahlen. Gibt es in einem solchen Fall rechtliche Möglichkeiten ohne (oder mit geringem) finanziellen Aufwand von dem Vertrag zurückzutreten o.ä. oder ist der Erbe auf allein auf den guten Willen des Vertragspartners angewiesen?
Danke und Gruß
Christiane
Hallo allerseits,
angenommen, jemand schließt einen Vertrag über eine
Neuwagenbestellung ab und verstirbt 2 Wochen nach Erteilung
des Auftrag. Lieferung hat noch nicht stattgefunden.
Und des Weiteren angenommen, der Erbe kann diesen Wagen weder
gebrauchen noch bezahlen. Gibt es in einem solchen Fall
rechtliche Möglichkeiten ohne (oder mit geringem) finanziellen
Aufwand von dem Vertrag zurückzutreten o.ä. oder ist der Erbe
auf allein auf den guten Willen des Vertragspartners
angewiesen?
Danke und Gruß
Hallo Christiane,
die Angehörigen müssen ( wenn sie das Erbe antreten )schnellstmöglich sich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und mit diesem erklären, dass das Fahrzeug nicht abgenommen und nicht bezahlt werden kann. Es kann sein, dass der Händler einen Unkostenanteil verlangt. Jedoch verfällt der Vertrag nicht automatisch durch den Tod. Die Erben ( wenn sei das Erbe nicht ablehnen ) treten in den Vertrag ein.
Gruss Günter