Vertragsabschluss von Minderjährigem - 59€

Guten Tag!

Folgendes Szenario:

Ein Minderjähriger schließt einen Vertrag auf einer Internetseite ab, auf der ausdrücklich auf dem „Weiter“ Button „Weiter über 18 Jahre“ steht. In den AGBs, die routinemäßig akzeptiert wurden, steht, dass durch Abschluss des Vertrages Kosten in Höhe von 59€ zustande kommen. Außerdem gab es keine Einwilligung mit irgendwelchen Datenschutzrechten. Zum aktivieren des Accounts bekommt er eine E-Mail, in der er auf einen Link klicken soll.
Bald darauf kommt eine E-Mail in der auf die ausstehende Zahlung und auf die Speicherung der IP und des Providers hingewiesen wird.
Auf eine E-Mail, diesen Betrag nicht zahlen zu wollen, auf Grund der Minderjährigkeit des Kunden, schreibt das Unternehmen (Auszüge):

„da nur volljährige Personen unseren Dienst in Anspruch nehmen dürfen, wurden bei der Anmeldung durch Ihr Kind offensichtlich ganz bewusst falsche Angaben gemacht.
Wir stellen bei der Anmeldung eine Frage nach der Volljährigkeit.
Ihr Kind hat uns bei der Anmeldung durch Setzen des Häkchens seine Volljährigkeit versichert und auch bestätigt.
[…]
Desweiteren hat es den Button „Weiter über 18 Jahre“ betätigt!
Ein solches Verhalten kann den Straftatbestand der Fälschung beweiserheblicher Daten erfüllen. Hier wurden falsche Tatsachen vorgespiegelt, um unseren Dienst in Anspruch nehmen zu
können.
Hier behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige wegen Betruges bzw. des Computerbetruges nach § 263a StGB vor und werden dementsprechend alle anfallenden Kosten und Auslagen gegen Sie geltend machen.“
[…]
Ebenfalls weisen wir Sie auf § 1631 BGB Aufsichtspflicht und Personensorge hin. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht Ihres Kindes kann weitreichende Konsequenzen in strafrechtlicher sowie in zivilrechtlicher Hinsicht nach sich ziehen.
[…]
Daher befinden wir uns mit unseren Ansprüchen im Recht und fordern Sie auf die Rechnung zu bezahlen."

Doch muss diese Rechnung beglichen werden?

Danke im Voraus!

Wie alt war er denn?

(heute surfen ja schon Kleinkinder…)

Nehmen wir mal an, er hat die 14 gerade überwunden, also strafmündiger als ein 13 jähriger. Er ist aber eventuell nicht einsichtiger als ein solcher.

in dem fall sollte man abwägen, ob es sich um eine offensichtlich kostenpflichtige seite handelt oder ob die kosten „versteckt“ wurden.

mit paragraphen schmeißen „abzockfirmen“ nämlich gern um sich um die leute zu verängstigen.
aber ob es sich um solche seiten handelt, kann man relativ schnell im internet recherchieren oder auch über verbraucherschutzzentralen erfragen.

handelt es sich um eine der o.g. seiten, gibt es oft bereits vordrucke für antwortschreiben auf internetseiten der verbraucherschutzzentralen.

war allerdings von vornherein klar, dass die seite kostenpflichtig ist und sich der jugendliche trotzdem angemeldet hat, kommt im endeffekt immer auf einzelfallentscheidungen an soweit mir bekannt ist. in solchen fällen - da bereits mit paragraphen und strafantrag gedroht wird am besten zu einem rechtsanwalt gehen. in den meisten fällen reicht auch da ein einziges schreiben von diesem bei minderjährigen personen.

In den AGBs steht:

_"§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

Das Entgelt für die Nutzung der Dienstleistung beträgt einmalig neunundfünfzig
(59) Euro inkl. der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
Der Rechnungsbetrag muss spätestens am siebten Tag nach Zugang der Rechnung
auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben worden sein. Bei
schuldhafter Verzögerung ist der Dienstleister berechtigt, den durch den Verzug
verursachten Schaden vom Kunden ersetzt zu verlangen.
Preise auf der Rechnung sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes
ausgewiesen ist, stets Endpreise inkl. der Mehrwertsteuer in der jeweiligen
gesetzlichen Höhe."_

Auf der Seite selber ist unter dem Nutzerlogin eine kleine Grafik _30 Tage […]Mitgliedschaft kosten 59€>/i>

Muss dies auf der Seite selber ausdrücklicher gekennzeichneter sein?_

Danke für den Tipp mit der Verbraucherschutzzentrale… Musterformulare helfen öfter als man denkt!

Hallo,

hast Du es schon mit einer Kopfwäsche versucht?

Im Zweifelsfall, wenn Ihr auf den Kosten sitzen bleibt, der Filius hat doch sicher ein Taschengeld. Sollte der dann mal selber zahlen. Hilft für die Zukunft zum Lesen und Verstehen.

Gruss vom Canadier

Hallo,

Im Zweifelsfall, wenn Ihr auf den Kosten sitzen bleibt, der
Filius hat doch sicher ein Taschengeld. Sollte der dann mal
selber zahlen. Hilft für die Zukunft zum Lesen und Verstehen.

Genau. Dann lernt er, dass man auch dann zahlen muss, wenn man gar nicht zahlen muss. Eine Erkenntnis für’s Leben.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Nehmen wir mal an, er hat die 14 gerade überwunden, also
strafmündiger als ein 13 jähriger. Er ist aber eventuell nicht
einsichtiger als ein solcher.

Lies mal §107 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/107.html) und §108 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/108.html). Der Vertrag ist schwebend unwirksam. Hier: http://wiki.btprax.de/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit#B… ist eine interessante Zusammenfassung dazu.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

wer lesen kann hat mehr vom Leben.

„wenn Ihr auf den Kosten sitzen bleibt“

Schönen Gruss vom Canadier

Hallo,

wer lesen kann hat mehr vom Leben.

Ja. Deshalb möchte ich Dir ganz herzlich die Überschrift ans Herz legen: "Experten-Forum - Brett „Allgemeine Rechtsfragen“.
Das Brett „Plauderei“ ist weiter unten, das Brett „Moralische Bedenken“ fehlt leider gänzlich.

„wenn Ihr auf den Kosten sitzen bleibt“

Ein sehr hilfreicher Hinweis, wenn ein wenig Hintergrundwissen zu der Erkenntnis geführt hätte, dass das nicht der Rechtslage entspricht.

Aber Hauptsache, Du hast Deinen Senf dazu geschmiert.

Gruß
loderunner (ianal)

1 „Gefällt mir“

Hi,

Hallo,

wer lesen kann hat mehr vom Leben.

„Experten-Forum“

wo bitte steht das?

Wie gesagt, wer lesen kann hat mehr vom leben.

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

„Experten-Forum“

wo bitte steht das?

Schreib mal einen Artikel (oder klick Dich bis dahin durch, Du musst ja nicht alles abschicken). Oben unter der Suchzeile liest Du dann:
„Du bist hier: Startseite - Experten-Forum - Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ - Artikel schreiben“

Wie gesagt, wer lesen kann hat mehr vom leben.

Ja, in der Tat.

Gruß
loderunner

1 „Gefällt mir“

Hallo lodrunner,

vielen Dank für die Information.

Das fällt dann wohl unter, auch das Kleingedruckte lesen.

Wenn das hier wirklich so ist, dann wundert mich aber schon was man hier zum großen Teil für einen Unsinn lesen kann.

Vielleicht haben das manch Andere auch schon überlesen.

Ok werde mich in Zukunft etwas zurückhalten.

Aber manchmal möchte man einfach was dazu sagen, auch wenn man nicht RA ist. Der Leser oder der Fragensteller kann ja immer noch selber entscheiden ob es hilfreich war oder nicht.

MfG

Canadier

PS.: wie nett man hier im Forum angesprochen wird, ist ja auch nicht gerade die feine Art. Man sieht ja das ich erst neu bin. Da tuts manchmal auch eine PM.

Also:
Bie dieser Firma geht es um eine Abzockefirma. Einfach nicht auf solch eine E-Mail antworten. Ich habe mich erkundigt

Hallo Luca,

entschuldige das ich Dir hier keinen rechtlichen Rat geben konnte. Aber ich habe auch Kinder. Da ist man ganz schön überrascht, wie leicht da im Internet solche Dinge passieren können. Es gibt bestimmt auch genügend Leute die dann eingeschüchtert von den §§§§ zahlen. Danke nochmal. Dein Beitrag war sehr hilfreich. Kann Dir leider keinen * geben.

MfG

vom Canadier