Vertragsabschluss

Hi,
genügt zum Vertragsabschluss eine mündliche Zusage, oder muss in jedem Fall etwas schriftliches vorliegen und unterschrieben werden?

Das kommt auf den Vertragstyp an. Bei normalen Kaufverträgen beispielsweise sowie grundsätzlich gilt die Formfreiheit.

wie alexander sagte, vertragsfreiheit, ausser bei grundstücksgeschäften usw.
ehevertrag, denke ich auch.

wobei das problem ist eben immer bei mündlich geschlossenen verträgen die nachweisbarkeit, so wohl auch bei deiner frage.

gruss
living free

vertragsfreiheit,

Die hat mit den Formvorschriften bei einzelnen Rechtsgeschäften nun wirklich gar nichts zu tun.

Gruß
C.

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Tante Gugel hilft:

http://www.rechtstipp.at/2009/10/01/vertrag-per-hand…
„Wenn ich beim Bäcker meine Brötchen kaufe, dann gilt da natürlich nur das Wort“

http://www.n-tv.de/ratgeber/Handschlag-genuegt-artic…
Nicht nur ein Handschlag, auch ein mündliches OK, ein kurzes Kopfnicken oder irgendein anderes Zeichen reichen zur rechtsgültigen Besiegelung einer Vereinbarung aus.

http://recht.germanblogs.de/archive/2011/06/23/vertr…
Verträge sind doch fast immer in Schriftform, oder? Denkste! Der mündliche Vertrag steht dem schriftlichen zahlenmäßig in nichts nach. Auch ist er ebenso gültig wie der schriftliche. Ausnahmen gibt es nur wenige.

http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/index.php
Verträge kommen vielmehr durch Willenserklärungen zustande und diese können schriftlich, mündlich oder durch bloßes Handeln abgegeben werden.

Das waren die obersten 4 Treffer.

Gruß,
Michael