Vertragsabschlussklausel in AGBs gültig?

Guten Tag,

ein Kunde hat in einem Onlineshop einen Artikel bestellt, der dort als verfügbar Angeboten wurde. Nach der Bestellung und sofortiger Bezahlung per Paypal bekam er eine E-Mail, dass der Artikel z.Z. nicht verfügbar sei und ihm wurde angeboten alternativ ein teureres Produkt zu kaufen. Er bestehet jedoch, da für ihn der Kaufvertrag mit der Bestellung und sofortiger Bezahlung abgeschlossen ist, auf die Lieferung der Ware.

Die AGBs sagen z.B. folgendes:

Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop (nicht eBay) stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Kunden, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Kunde ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

Bei Bestellungen… sind wir berechtigt, das in der Bestellung liegendeVertragsangebot des Kunden schriftlich oder in Textform oder durch Übersendung der bestellten Ware innerhalb von einer Woche anzunehmen.

Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail. Diese stellt noch keine Annahme des Angebotes dar. Die Annahme des Angebots erfolgt schriftlich, in Textform oder durch Übersendung der bestellten Ware.

Hat der Kunde die Zahlung per Vorkasse oder PayPal gewählt, so verpflichtet er sich den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.

Der Shop behauptet nun, er könne die Bestellung einfach stornieren und dem Kunden das Geld zurückgeben.

Ist die Klausel mit dem Vertragsabschluss, wie sie in den AGBs geschrieben ist gültig? Darf der Shop Kunden mit dem vermeindlich günstigen Artikel locken, ihnen dann einen teureren Artikel anbieten und dann einfach vom angeblich nicht zustande gekommenen Vertrag zurücktreten, falls er nicht auf das teurere Angebot anspringt?

Wie kann man denn schon bezahlen, wenn kein Kaufvertrag zustande gekommen ist? Oder anders ausgedrückt, wieso sollte der Kaufvertrag nach der Zahlung nicht zustande gekommen sein?

Der Artikel war zur Zeit der Bestellung als verfügbar gekennzeichnet.

Vielen Dank im voraus.

Hallo,

Er bestehet jedoch,
da für ihn der Kaufvertrag mit der Bestellung und sofortiger
Bezahlung abgeschlossen ist, auf die Lieferung der Ware.

das wäre ja lustig, wenn das so ginge. Man marschiert in irgend ein Geschäft, sagt ich nehme dies und das und knallt das Geld auf den Tisch. Und der Verkäufer muss dann verkaufen.

Natürlich nicht, denn ein Kaufvertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Im Schaufenster ausliegende Ware stellt ebenso wenig ein Angebot dar wie im Webshop angebotene. Ein Angebot liegt vor, wenn der Käufer sagt „das will ich kaufen“ und die Annahme, wenn der Verkäufer sagt „abgemacht“.

Die AGBs sagen z.B. folgendes:

[…] Im wesentlichen spiegelt das die Rechtslage wider und ist somit zulässig und auch üblich.

Der Shop behauptet nun, er könne die Bestellung einfach
stornieren und dem Kunden das Geld zurückgeben.

Ja.

Wie kann man denn schon bezahlen, wenn kein Kaufvertrag
zustande gekommen ist? Oder anders ausgedrückt, wieso sollte
der Kaufvertrag nach der Zahlung nicht zustande gekommen sein?

Weil es an der Annahme mangelt.

Gruß

S.J.

Hallo,

ich glaube du machst es dir hier zu einfach. Sicher kommt ein Vertrag erst durch Annahme zu standen, aber im Vorliegenden Fall fordert der Shop ja die Gegenleistung des Kunden. Dieses Prinzip funktioniert bei jedem Zigarettenautomaten. Das Angebot ist somit nicht an die Allgemeinheit gerichtet sondern wird spätestens durch die Aufforderung zur Zahlung angenommen. Die „Gefahr“ der Lieferung kann hier nicht auf den Kunden abgewälzt werden und seit wann muss der Kunden die Gefahr auf sich nehmen, das die automatischen Systeme des Verkäufers nicht funktionieren und die Menge abgleichen? Auch hinkt der Vergleich mit dem Geld auf den Tisch knallen doch stark, da dort die Aufforderung fehlt. Wenn du also in ein Geschäft gehst, etwas kaufen willst, der Verkäufer dann erstmal automatisch sagt, das kostet 100 Euro und erst nach der Bezahlung sagt, auch das haben wir gar nicht, aber sie könne ja was teueres Kaufen oder gehen, denn wir haben keinen Kaufvertrag, würdest du aus allen Wolken fallen.

hth

Hallo,

ich glaube du machst es dir hier zu einfach. Sicher kommt ein
Vertrag erst durch Annahme zu standen, aber im Vorliegenden
Fall fordert der Shop ja die Gegenleistung des Kunden. Dieses

ja und? Was ändert das daran?

Prinzip funktioniert bei jedem Zigarettenautomaten. Das

Am Zigarettenautomaten kleben aber keine AGB, die so etwas regeln.

Angebot ist somit nicht an die Allgemeinheit gerichtet sondern
wird spätestens durch die Aufforderung zur Zahlung angenommen.

Nö. Ausdrücklich nicht. Deswegen steht es ja in den AGB.

Die „Gefahr“ der Lieferung kann hier nicht auf den Kunden
abgewälzt werden und seit wann muss der Kunden die Gefahr auf
sich nehmen, das die automatischen Systeme des Verkäufers
nicht funktionieren und die Menge abgleichen? Auch hinkt der

Es besteht doch gar kein Vertrag, somit auch keine Verpflichtung und auch keine Gefahren.

Vergleich mit dem Geld auf den Tisch knallen doch stark, da
dort die Aufforderung fehlt. Wenn du also in ein Geschäft
gehst, etwas kaufen willst, der Verkäufer dann erstmal
automatisch sagt, das kostet 100 Euro und erst nach der
Bezahlung sagt, auch das haben wir gar nicht, aber sie könne
ja was teueres Kaufen oder gehen, denn wir haben keinen
Kaufvertrag, würdest du aus allen Wolken fallen.

Das kommt auf die Bedingungen an. Du unterschlägst, dass hier AGB zugrunde liegen, die das ganze klar regeln.

Vielleicht solltest Du mal einen Blick auf http://bundesrecht.juris.de/bgb/__311.html werfen?

Demnach kann durchaus auch ohne Vertrag eine Pflicht zur Zahlung bestehen. Das widerlegt nun eindeutig, dass eine Zahlung automatisch das Bestehen eines Vertrags begründet.

Gruß

S.J.

Hallo,

Dieses Prinzip funktioniert bei jedem Zigarettenautomaten.

Und was passiert, wenn man Geld in einen leeren Automaten wirft? Kommt dann trotzdem eine Packung raus?
Gruß
loderunner

Hallo,

soso , den 311 willst du da bemühen, nur geht es hier nicht um die Zahlugnspflicht und ich seh auch nicht, das der Kunde ein Verfügungsrecht durch die Zahlung erhält. Des weitern bezieh ich mich darauf, das der Eine Vertragspartner schon auf Vertragserfüllung besteht, obwohl deiner Meinung nach kein Vertrag besteht. Da der 311 nicht einschlägig ist, woher soll sich den die Leistungspflicht sonst ergeben? Wenn ausdrücklich kein Vertrag zustande kommen soll, müssen die AGB so erstellt werden, das die Zahlung fällig wird, nachdem die Bestätigung kommt. Dem ist hier nicht so.

hth

Hallo,

soso , den 311 willst du da bemühen, nur geht es hier nicht um
die Zahlugnspflicht und ich seh auch nicht, das der Kunde ein
Verfügungsrecht durch die Zahlung erhält. Des weitern bezieh
ich mich darauf, das der Eine Vertragspartner schon auf
Vertragserfüllung besteht, obwohl deiner Meinung nach kein
Vertrag besteht.

wo, bitte sehr, tut er das?

Da der 311 nicht einschlägig ist, woher soll
sich den die Leistungspflicht sonst ergeben? Wenn ausdrücklich
kein Vertrag zustande kommen soll, müssen die AGB so erstellt
werden, das die Zahlung fällig wird, nachdem die Bestätigung
kommt. Dem ist hier nicht so.

Warum ist der § 311 nicht einschlägig? Insbesondere Abs. 2 ist hier die Grundlage.

Gruß

S.J.

Hallo,

soso , den 311 willst du da bemühen, nur geht es hier nicht um
die Zahlugnspflicht und ich seh auch nicht, das der Kunde ein
Verfügungsrecht durch die Zahlung erhält. Des weitern bezieh
ich mich darauf, das der Eine Vertragspartner schon auf
Vertragserfüllung besteht, obwohl deiner Meinung nach kein
Vertrag besteht.

wo, bitte sehr, tut er das?

durch die aufforderung per paypal zu zahlen.

Da der 311 nicht einschlägig ist, woher soll
sich den die Leistungspflicht sonst ergeben? Wenn ausdrücklich
kein Vertrag zustande kommen soll, müssen die AGB so erstellt
werden, das die Zahlung fällig wird, nachdem die Bestätigung
kommt. Dem ist hier nicht so.

Warum ist der § 311 nicht einschlägig? Insbesondere Abs. 2 ist
hier die Grundlage.

weil hier kein vorvertragliches schuldverhältnis besteht, weiss du den überhaupt, was die cic ist und wo sie anwendung findet?

gruss