Vertragsänderung bedeutet Verlängerung?

Hallo alles zusammen.

Wenn bei einem Vetrag, Fitnessstudio, der zu einem gewissen Datum, z.B. 31.11.11 beginnt kurz danach eine Veränderung der Leistungen im Vertrag, z.B. Mehrleistung in Form eines zusätzlichen Kurses gültig ab 31.12.11, vorgenommen wurde verlängert sich dieser dann automatisch um den Monat ab dem die Veränderung gültig ist?
Wenn also die fristgerechte 3-monatige Kündigung am 31.08.12 einginge würde der Vertrag dann tatsächlich am 31.11.12 oder am 31.12.12 erlöschen? Die Vertagsänderung wurde auf einem gesonderten Papier mit dem Vermerk - Änderung- festgehalten.

Danke für hilfreiche Antworten…
Simson

Hallo,

was ist denn im Änderungsvertrag geregelt?

Der ursprüngliche Vertrag wurde ja scheinbar nicht vorab gekündigt und dann durch die Änderung neu geschlossen.

Meiner Ansicht nach hat die Änderung also keine Auswirkungen auf den eigentlichen Vertragsbeginn.

Die Änderung stellt in der Regel ja keine separierbare Regelung dar, die ohne den restlichen Vertrag weiter Sinn macht, sondern bei einem solchen Vertrag wird man die Leistungen schon als Ganzes betrachten dürfen.

Haben Sie denn eine Mindestvertragslaufzeit (1 Jahr)? Ansonsten können Sie jederzeit mit der ausgewiesenen Kündigungsfrist aussteigen.

Wenn des Weiteren eine 3-monatige Kündigungsfrist ausgewiesen ist, wird der Vertrag durch eine Kündigung am 31.8.2012 natürlich zum 30.11.2012 gekündigt. Für eine Kündigung zum 31.12. reicht eine Kündigung, die bis zum 30.09. zugeht.

Viele Grüße

Hallo,
Vertrag ist Vertrag!
Wenn den einer ändert, ist diese Änderung nur gültig, wenn die andere Partei zustimmt. Hat sie in der erforderlichen Weise zugestimmt, gilt der neue Vertrag.
Wenn nur eine Teil in dem Vertrag verändert wurde und keine neue Laufzeit vereinbart wurde, gilt noch die alte Kündigungsfrist, sonst natürlich nicht.
Genaue Auskunft kann ich also nur erteilen, wenn ich alle Daten, Vereinbarungen usw. kenne. Wenn mir nur Bruchteile angegeben werden - ich bin kein Hellseher - kann ich nicht korrekt antworten. Vielleicht reicht meine Antwort aber schon.
MfG
PB

Hallo, ja er verlängert sich, da Bestandsteile des Vertrages sich geändert haben, die Kündigungsfrist jedoch nicht. Dieses ist z.B. ein beliebtes Spiel der Handyprovider, jede Vertragsänderung oder der Bezug eines subventionierten Handy verlängert den Vertrag.
Übrigens, die Kündigung müssen Sie nicht drei Monate vor Ende des Vertrags aussprechen,…können Sie schon jetzt…auch wenn Sie zum 31.11.12 kündigen wird die Kündigung nicht hinfällig, wenn Sie es erst zum 31.12.12 könnten. Aber vielleicht merken es die nicht.

Grundsätzlich kommt das auf die Klauseln im Vertrag an. In der Regel bieten solche Verträgsänderungen sogar ein Sonderkündigungsrecht, je nach Klauseln eben.

Deswegen ist die Frage auch so nicht zu beantworten ohne den Vertrag zu kennen. In der Regel ist eine Vertragsänderung aber keine automatische Versträgsverlärngerung. Jedoch… wie gesagt… kommts auf die Verreinbarungen im Vertrag selbst an.

Hallo,

der Vertrag verlängert sich nicht automatisch um einen Monat, sofern dieses nicht in den AGB niedergeschrieben ist. Sofern neue Vertragsleistungen vereinbart werden, muss eine zusätzliche Regelung betreffend der Vertragslauzeiten und ggf. weitere Entgelte erfolgen.
Wenn nirgends ein solcher Hinweis aufgeführt wird, so gilt nach meines Erachtens die alte Laufzeit.

Viele Grüße und schönen Tag noch,
TT

Also: Verträge können nicht einseitig verändert werden, auch nicht mit Zusatzleistungen. Jede Vertragsänderung kann nur VEREINBBART werden. Wenn Du also dem Angebot „Zusatzleistungen“ nicht zugestimmt hast (schriftlich, mündlich oder durch tatsächliche Inanspruchnahme), dann gilt weiter nur das, was Ihr ursprünglich vereinbart hattet.
Bei Zugang der Kündigung am 31.8.11 endet der Vertrag folglich mit Ablauf des 30.11.11 (Der November hat nur 30 Tage!). Ende.
Hoffe, habe helfen können.
Gruß
Eifelwanderer (rapweiss.de)

Diese zusätzliche Leistung ist doch sicherlich nicht so signifikant, dass dadurch die grundlegende Laufzeit sich verändert. Außer es sind in den AGB solche Fälle als vertragsverlängernd ausdrücklich genannt. Ob diese dann aber nicht gegen das AGB-Recht verstoßen wäre zu prüfen.

M. E. ist in dem ursprünglichen Vertrag Anfang ung Ende des Vertrages vereinbart. Wird nun der Vertrag um ein zusätzliche Leistung erweitert, dann ändert sich nichts an der ursprünglich vereinbarten Vertagslaufzeit, wenn in dem Erweiterungsvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Ich würde gegenüber dem Vertragspartner die Meinung vertreten, dass die zuusätzlich vereinbarten Leistungen mit dem Urvertrag enden, also nur eine Laufzeit von 11 Monaten haben.
Auch würde ich für die zusätzlich vereinbarten Leistungen nur 11 Monate vergüten.
Ihr vertragspartner wird sich auf die AGB berufen. Die AGB sind allerdings nur wirksam vereinbart, wenn Ihnen Ihr Vertragspartner nachweisen kann, dass er Ihnen bei Vertragsabschluß auch die AGB ausgehändigt hat. Die AGB müssen mit dem AGB-Gesetz konform sein.
AS

Na Mensch danke schön für die vielen Antworten.
Nach einer Unterhaltung mit dem Fitnessstudiobetreiber wurde die Sache geklärt und ein Asuversehen eingeräumt. Es wurde also einfach die VErtrgasänderung angesehen das dortige Datum genommen und somit falsch abgebucht.

Dacnke aber nochmal und bis die Tage wenns mal wieder nach Hilfe schreit. Achso und der November hat selbstredend nur 30 Tage. Hehehe.

Hallo.
Das kann man so nicht sagen. das steht eindeutig in den jeweiligen AGB. Abrer normalerweise verlängert sich der vertrag dann automatisch.
Ole
PS: Es gibt übrigens keinen 31-11-…

Hallo,

da kommt es auf das Kleingedruckte in den AGB an. Es kann durchaus sein, dass eine Vertragsänderung gem. AGB einer Verlängerung gleichkommt, bzw. der alte Vertrag gekündigt ist und mit der Änderung der Vertrag neu läuft.

Gruß,

twiligh666

Hallo,
hat sich zwischenzeitlich etwas Neues ergeben?
Habe dir unter dem Synonym „TT-Wagner“ bereits geschrieben gehabt.
Alles Gute weiterhin,
VG, TT