Vertragsänderung unbemerkt nie umgesetzt: Frist für Rückzahlung?

Hallo zusammen,
nehmen wir mal rein fiktiv an, ein Kunde bekäme mit seinem TV-Vertrag für die ersten zwei Monate kostenlos ein besonders gro0ßes HD-Paket, das danach kostenpflichtig wird, er aber jederzeit kündigen kann. Jetzt könnte dieser Kunde nach zwei Monaten gekündigt haben und hierfür auch eine schriftliche Bestätigung besitzen.Nehmen wir des weiteren an, der Kunde, der auch sonst viel um die Ohren hat, wäre ein wenig vertrauensselig und hätte die Rechnungen, die nur online im Anbieter-Portal abgelegt werden, nie allzu genau angeschaut, und jetzt hätte er bemerkt, dass die Kündigung von damals nie umgesetzt worden wäre, er also mittlerweile 20 Monate eine gekündigte Leistung bezahlt hätte.
Das wäre natürlich ziemlich idiotisch, könnte aber schon passieren, und dann stellt sich die Frage, über welchen Zeitraum er die Überzahlung zurückfordern kann. Nehmen wir an, er würde im Kleingedruckten seines Vertrages nichts finden, was würde dann gelten? Ich vermute mal, dass derartige Fristen gesetzlich geregelt sind, aber wie lange sind sie?
Würde mich sehr über jede Antwort freuen!
Schöne Grüße,
Otto

Hallo

zu massgeblichen Umständen fehlt leider eine Info
was sollen wir denn noch annehmen:

  • hat der Kunde trotz seiner Kündigung weiter überwiesen oder hat das Unternehmen weiter abgebucht?
  • klar, dass der Kunde nach Vertragsende keine Leistungen mehr in Anspruch genommen hat, aber inwiefern kann der Kunde das auch beweisen? (falls der Zahlungsempfänger Gegenteiliges behaupten würde)

Grüsse Rudi

Hallo Rudi,
ich könnte mir vorstellen, dass der dumme Benutzer eine Einzugsermächtigung erteilt hat, das Unternehmen also munter abgebucht hätte. Die Leistung des Unternehmens könnte darin bestehen, dass dem Kunden während der ganzen Zeit zusätzliche HD-Kanäle zur Verfügung standen, dessen Nutzung oder Nichtnutzung aber natürlich von keiner Seite dargestellt werden könnte.
Schon jetzt danke für Deine Mühe!
Gruß,
Otto

Hallo

In dieser Konstellation wäre ja der einzige Fehler, des Kunden, dass er die unberechtigt erfolgten Abbuchungen erst jetzt bemerkt hat.

Zuerst würde ich da meine Bank fragen wie weit zurück man die bereits widerrechtlich abgebuchten Beträge über die Bank zurückholen könnte.

Dann mit entsprechendem Schreiben den ehemaligen Vertragspartner informieren - auch das weitere unberechtigte Abbuchungen umgehend zurückgewiesen werden. Und mit Fristsetzung zur Rückzahlung der noch bestehenden Rückforderungen auffordern.

Grüsse Rudi