Vertragsänderung und Vertrauensbruch

Hallo liebe NG´ler,

im Internet kann man viele Artikel zum Thema Vertrauensverhältnis und Arbeitgeber finden - Alle bahndeln das Thema: Kündigung durch den Arbeitgeber bei gestörtem vertrauensverhältnis.
Gibt es auch den Fall der Kündigung seitens des Arbeitnehmers?
Und was wäre hierfür ein trifftiger Grund:

  • wenn dieser eine Vertragsänderung hinnehmen muss,
  • wenn er einer Vertragsänderung hinnehmen muss, vorher dazu befragt wird und keiner seiner Punkte hier berücksichtigt worden ist (also Alibigespräch), bzw. die Punkte schlichtweg ungeprüft blieben
  • mündliche Absprachen nicht eingehalten werden oder
  • dieser keinen vernünftigen Weiterbildungsplan bzw. Weiterentwicklungsoptionen erhält?
    Was wären Gründe für eine solche außerordentliche Kündigung seitens des Arbeitnehmers.
    Vielen Dank im Voraus,

MFG

Daniela

Gibt es auch den Fall der Kündigung seitens des Arbeitnehmers?
Und was wäre hierfür ein trifftiger Grund:

  • wenn dieser eine Vertragsänderung hinnehmen muss,

Man muß keine Vertragsänderung hinnehmen. Selbst wenn nur das Wort „manchmal“ durch „ab und zu“ ersetzt würde, hätte man ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt, es wird eine Frist vereinbart, bis zu der der neue Vertrag entweder unterzeichnet ist oder das Beschäftigungsverhältnis ordnungsgemäß beendet wird. Man muß den neuen Vertrag nicht unterschreiben.
Ist der Arbeitgeber nicht gewillt, das Beschäftigungsverhältnis unter Nutzung des alten Vertrags aufrecht zu erhalten, dann ist das sein Pech.

  • wenn er einer Vertragsänderung hinnehmen muss, vorher dazu befragt wird und keiner seiner Punkte hier berücksichtigt worden ist (also Alibigespräch), bzw. die Punkte schlichtweg ungeprüft blieben

Wieder: Man muß keine Vertragsänderung hinnehmen. Man kriegt einen neuen Vertrag, den kann man unterschreiben oder es lassen.
Ist man dem Arbeitgeber wenigstens so viel wert, daß er einen deswegen nicht vor direkt die Tür setzen will, dann kann man dies als Druckmittel zum Nachverhandeln nutzen („wenn derundder Passus nicht gestrichen wird, bin ich weg“)

  • mündliche Absprachen nicht eingehalten werden oder

Man muß das schon belegen können.
Ansonsten kann man wegen so etwas nur termingerecht kündigen.
Das gilt allerdings auch für den Arbeitgeber: wenn er nicht beweisen kann, daß ein Mitarbeiter Absprachen nicht eingehalten hat, dann kann er deswegen auch nicht fristlos kündigen!

  • dieser keinen vernünftigen Weiterbildungsplan bzw. Weiterentwicklungsoptionen erhält?

O.o Das ist doch jedem sein Bier, ob er bei einem Betrieb arbeiten will, wo man auf seiner Stelle versauert und von Dienst wegen verdummt.

Was wären Gründe für eine solche außerordentliche Kündigung seitens des Arbeitnehmers.

In Deinen Fällen keine.
Im Falle der Änderung eines Vertrags durch den Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer ein ganz ordentliches Sonderkündigungsrecht.

Im Falle des Nichtvorhandenseins einer Weiterentwicklungsoption oder Fortbildung im Unternehmen bei einem bereits unterschriebenen Vertrag gibt es aufgrund des Vertragsinhalts keinen Grund zur Kündigung, es sei denn ein Gericht befindet das Arbeitsverhältnis im momentanen Zustand als rechtswidrig.

Darum heißen die Dinger ja auch Verträge: damit man sich an das hält, was drin steht. Wenn man es akzeptiert und unterzeichnet hat, muss man sich daran halten und kann man deswegen nicht mehr kündigen (naja - außer rechtswidrige Passagen)

Gruß,
Michael

Hallo Michael,

sorry das Jobs in gewissen Positionen ja nicht von den Bäumen fallen, was zur Folge hat, dass im Falle einer Sonderkündigung durch den AN erst einmal die Sperre beim Arbeitsamt greift, weswegen man sich genötigt fühlt, dieses unsägliche Paper erst einmal zu unterschreiben und somit zu akzeptieren.
Was ja aber nicht die Frage war! Diese lautete: Unter welchen Umständen kann ein AN wegen gestörtem Vertrauensverhältniss auf eine Kündigung bestehen…
Grüße

Daniela

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Hallo

Unter welchen
Umständen kann ein AN wegen gestörtem Vertrauensverhältniss
auf eine Kündigung bestehen…

Also es ist keiner gezwungen, zu (subjektiv) unbefriedigenden Bedingungen zu arbeiten.
Ein Studium von http://www.eigenkuendigung.de/ legt jedenfalls nahe, dass eine sichere Zusage keine Sperrzeit nach sich zieht: „(…)Deshalb sollte man sehr genau prüfen, wie sicher der neue Job ist. In diesem Fall gibt es wenigstens keine Sperrzeit, weil der neue Job ein wichtiger Grund im Sinne des § 144 Abs. 1 Satz 1 SGB III für die Eigenkündigung war(…)“

mfg M.L.

Hallo,

Was wären Gründe für eine solche außerordentliche Kündigung
seitens des Arbeitnehmers.

Gründe, die es dem AN unzumutbar machen, das Arbeitsverhältnis fristgerecht zu beenden. Genauer gehts leider nicht, da das eine Frage der Umstände ist.

MfG

Hallo Daniela,
als Nichtjurist hier meine private Meinung:
Eine Vertragsänderung ist ja einseitig seitens des AG nur mittels Änderungskündigung möglich. Wenn der AN diese Änderungen nicht akzeptiert und er das dem AG schriftlich so mitteilt, dann endet ja das AV eh. Warum will sich der fiktive AN dann noch mit einer außerordentlichen Kündigung wegen gestörtem Vertrauensverhältnis rumschlagen.

Wenn ein AN Dankbarkeit von AG erwartet, sollte er sich besser einen Hund kaufen (das ist jetzt nicht ironisch oder böswillig gemeint, sondern aufgrund eigener böser ERfahrungen meine Meinung).
MfG BM