Gibt es auch den Fall der Kündigung seitens des Arbeitnehmers?
Und was wäre hierfür ein trifftiger Grund:
- wenn dieser eine Vertragsänderung hinnehmen muss,
Man muß keine Vertragsänderung hinnehmen. Selbst wenn nur das Wort „manchmal“ durch „ab und zu“ ersetzt würde, hätte man ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt, es wird eine Frist vereinbart, bis zu der der neue Vertrag entweder unterzeichnet ist oder das Beschäftigungsverhältnis ordnungsgemäß beendet wird. Man muß den neuen Vertrag nicht unterschreiben.
Ist der Arbeitgeber nicht gewillt, das Beschäftigungsverhältnis unter Nutzung des alten Vertrags aufrecht zu erhalten, dann ist das sein Pech.
- wenn er einer Vertragsänderung hinnehmen muss, vorher dazu befragt wird und keiner seiner Punkte hier berücksichtigt worden ist (also Alibigespräch), bzw. die Punkte schlichtweg ungeprüft blieben
Wieder: Man muß keine Vertragsänderung hinnehmen. Man kriegt einen neuen Vertrag, den kann man unterschreiben oder es lassen.
Ist man dem Arbeitgeber wenigstens so viel wert, daß er einen deswegen nicht vor direkt die Tür setzen will, dann kann man dies als Druckmittel zum Nachverhandeln nutzen („wenn derundder Passus nicht gestrichen wird, bin ich weg“)
- mündliche Absprachen nicht eingehalten werden oder
Man muß das schon belegen können.
Ansonsten kann man wegen so etwas nur termingerecht kündigen.
Das gilt allerdings auch für den Arbeitgeber: wenn er nicht beweisen kann, daß ein Mitarbeiter Absprachen nicht eingehalten hat, dann kann er deswegen auch nicht fristlos kündigen!
- dieser keinen vernünftigen Weiterbildungsplan bzw. Weiterentwicklungsoptionen erhält?
O.o Das ist doch jedem sein Bier, ob er bei einem Betrieb arbeiten will, wo man auf seiner Stelle versauert und von Dienst wegen verdummt.
Was wären Gründe für eine solche außerordentliche Kündigung seitens des Arbeitnehmers.
In Deinen Fällen keine.
Im Falle der Änderung eines Vertrags durch den Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer ein ganz ordentliches Sonderkündigungsrecht.
Im Falle des Nichtvorhandenseins einer Weiterentwicklungsoption oder Fortbildung im Unternehmen bei einem bereits unterschriebenen Vertrag gibt es aufgrund des Vertragsinhalts keinen Grund zur Kündigung, es sei denn ein Gericht befindet das Arbeitsverhältnis im momentanen Zustand als rechtswidrig.
Darum heißen die Dinger ja auch Verträge: damit man sich an das hält, was drin steht. Wenn man es akzeptiert und unterzeichnet hat, muss man sich daran halten und kann man deswegen nicht mehr kündigen (naja - außer rechtswidrige Passagen)
Gruß,
Michael