Einem Bekannten wurde ein Arbeitsvertrag mit Tarifgehalt angeboten. Zusätzlich zu diesem Vertrag würde er ein Sondervereinbarung bekommen, aus der ein übertariflicher Zuschlag hervorgeht. Folgender Wortlaut steht zusätzlich in dieser Sondervereinbarung:
„Alle übertariflichen Zulagen und sonstigen Zuwendungen werden
freiwilllig gewährt und stehen unter dem Vorbehalt eines jederzeitigen
freien Widerrufs, unabhängig von den sonstigen Bedingungen des
Arbeitsvertrags. Sie können auf tarifliche Leistungen jedweder Art und
mit etwaigen Tariflohneröhungen verrechnet werden, und zwar auch
rückwirkend, wenn das Tarifgehalt rückwirkend erhöht wird. Bei diesen
freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers hat der Mitarbeiter keinen
Rechtsanapruch für eine zukünftige Gewährung.
Sie sind zudem an denoben genannten Einsatz gebunden, die Beendigung des
Einsatzes, gleich aus welchem Grunde, ist somit jedenfalls auflösende
Bedingung für diese vereinbarten Leistungen der Arbeitgeberin.“
Speziell die ersten Zeilen mit dem „jederzeitigen, freien Widerruf“ stimmt ihn bedenklich.
Was ist von so einem Angebot zu halten?