Vertragsangelegenheiten verzwickte Lage

Hey Ihr

Wie Verhält es sich  Wenn A etwas Verkaufen will zb Spielekonsole mit Zubehör und Spiele und der Käufer B erst 14 jährig ist. 
Es ist so A hat Geld gebraucht und wusste mit der Spielekonsole nix mehr anzufangen und B wollte sie unbedingt haben und hat versprochen er macht einen Ferienjob und zahlt es dann auf ein oder 2 mal. Nach langem hin und her hat A sich überreden lassen und das ganze vertraglich abgemacht. Nun hat B zwar Geld dazu verdient aber nix bezahlt und die Konsole gegen eine Andere getauscht obwohl noch nux abbezahlt war. Was kann A Unternehmen? Schießt sich A durch den Vertrag wirklich ins eigene Bein wenn er einen Anwalt um Hilfe bittet?

Tag :smile:

A hat Anspruch auf Rückgabe der Konsole nach § 812 I BGB. Soweit dies nicht mehr möglich ist (da eingetauscht), kann er Wertersatz nach § 818 II BGB verlangen.

Schöne Grüße
KK

Vielen Dank für die Antwort.
Kann A auch wirklich nichts passieren rechtlich gesehen? Denn ständig hört man dass A sich strafbar gemacht hat weil er mit B minderjährig diesen Vertrag abgeschlossen hat.

Gern!

Ehrlich gesagt, das habe ich ja noch nie gehört :smiley: Und es ist auch wirklich nicht strafbar, mit Minderjährigen Kaufverträge abzuschließen.

Oh gut Danke schön das wird A bestimmt gerne hören :smile:

Na, das freut mich :smile: Ich danke auch :wink:

Nur vllt als Ergänzung: Es sollte wohl klar sein, dass man erst mal Pech hat, wenn bei B nichts zu holen ist (die Eltern haften nicht). Dann kann A noch darüber nachdenken, seine Forderung titulieren zu lassen und dann zuzugreifen, sobald was zu holen ist; im Zweifel eben ein paar Jahre später.

Da ich die Leute persönlich kenne und die sich gegenseitig auch weiß ich und A dass dort was zu holen ist und dementsprechende chattverläufe gibt es auch da mache ich mir keine Sorgen :smile:

Ke :smile:

Aber bitte darauf achten, hier nur fiktive Fälle zu diskutieren. Vielleicht bemerkst du ja noch, dass dein Ursprungsbeitrag schon angepasst wurde :wink:

Ich werde keine Namen nennen :smile:

Gehe mal davon aus: Du bist „A“:
Mit 14 Jahren ist ein Mensch in Deutschland „bedingt geschäftsfähig“, das heißt:
Wenn er für seine Mutter ein paar Dinge einkaufen geht, ist es ok und vom Gesetzt her legal. Eine Anschaffung über größere Dinge zu tätigen (Mofa, Spielkonsole,etc) hat keine rechtliche Grundlage für ihn. Auch wenn in Deinem Verständnis ein Kaufvertrag zu Stande gekommen ist (übereinstimmende Willenserklärung), so ist diese vorm Gesetz her nichtig und somit unwirksam. Das würde Dir auch Dein Anwalt erklären, wenn Du versuchen würdest, den 14-jährigen auf Zahlung oder Abnahme zu verklagen.
Genau genommen hast Du Dich sogar strafbar gemacht (sofern Du strafmündig bist), indem Du ein solches Geschäft mit einem 14-jährigen versucht hast abzuwickeln.
Wenn also niemand aus gutem Willen Dir Geld gibt und Einsicht mit Deiner Situation hat, bist Du leider der Angeschmierte. 
Grüße, Maureen

Leider nicht, wie „KK“ es beschreibt, da der 14-jährige eine solchen Vertrag, welcher unter dem bürgerlichen Gesetzbuch eine Grundlage findet, nicht abschließen kann.
Somit gibt es keine rechtliche Basis in dieser Richtung.
Grüße, Maureen

Du solltest dich noch mal genauer mit der Materie befassen.

Nun lese ich es also wirklich einmal; man hält es also für strafbar^^ Wie kommt man denn darauf, dass das strafbar sein könnte?

Und es ist schon so, wie ich es beschrieb: Der Anspruch auf Rückgabe der Konsole ist nämlich kein vertraglicher Anspruch, sondern beruht gerade darauf, dass ein Vertrag ja nicht zustande gekommen ist.

2 „Gefällt mir“

Nein ich selbst bin nicht A

sei doch mal bitte so nett und nenn die norm, nach der sich a strafbar gemacht haben soll

leider stimmt an deinen auslassungen genau gar nichts. mach dich
wenigstens mal mit den grundzügen vertraut:
http://de.wikipedia.org/wiki/Minderj%C3%A4hrigkeit#G…

@mod: nein, ich möchte NICHT, dass zum dritten mal mein posting auf angeblich eigenen wunsch gelöscht wird.