Vertragsbindung telekommunikation

hallo leutz,

wenn ich mich nicht irre, ist vor noch nicht allzu langer zeit gesetzlich festgelegt worden, dass auch bei tarifwechsel u. ä. der kunde maximal für 24 monate an den anbieter gebunden werden darf. dies soll meines wissens nach sowohl für festnetz- als auch für mobilfunkverträge gelten.

habe ich das richtig aufgeschnappt? und wenn ja: wo finde ich denn entsprechende gesetzestexte? ich habe mich schon halbtot gegoogelt, finde aber nichts dazu. kann mir hier bitte jemand weiterhelfen?

vielen dank im voraus

olaph

wenn ich mich nicht irre, ist vor noch nicht allzu langer zeit
gesetzlich festgelegt worden, dass auch bei tarifwechsel u. ä.
der kunde maximal für 24 monate an den anbieter gebunden
werden darf.

Unbekannt, davon habe ich bisher jedenfalls nichts gehört. Mir ist jedoch auch nicht bekannt, daß längere Vertragsdauern als 24 Monate angeboten oder gar erzwungen werden; jedenfalls nicht im Privatkundensegment. Der Telekommunikationsmarkt ist so dynamisch, daß kaum ein Kunde darauf eingehen würde. Letztlich aber denke ich, daß es zur Vertragsfreiheit gehört, was die beteiligten Vertragspartner miteinanander aushandeln. Gerne lasse ich mich eines Besseren belehren, aber an einen gesetzlichen Riegel kann ich nicht glauben.

Gruß!
Tino