A ist seit Jahren zufriedener Kunde eines Internetproviders. Seine Homepage hat keine hohen Anforderungen - genau dem wird der Vertrag zu einem einstelligen Preis gerecht.
Nun erhält A eine Mail in der der Provider über diverse Anpassungen informiert: unbegrenzt Traffic, 3mal mehr Speicherplatz mehr SQL. UND: höherer Preis.
Zwar ist Widerspruch möglich, Preisänderung zwar erst am ende aber klar und verständlich erwähnt, Preiserhöhung wäre auch einigermaßen „im Rahmen“ Aber : Der Provider ändert doch praktisch den gesamten Vertrag - ist das ok?
Aber : Der Provider ändert doch praktisch den gesamten Vertrag - ist das ok?
Er ändert den Vertrag, der Nutzer kann zustimmen.
Es ist also meines Erachtens die Frage, ob der Nichteinspruch in eine einseitige Vetragsänderung als Zustimmung zu dieser gewertet werden darf.
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass das bloße Ausbleiben eines Widerspruchs eben nicht automatisch als ausdrückliche Zustimmung gewertet werden darf.
Ich bin kein Jurist, ich weiß nicht wo ich das las und ob das hier überhaupt Anwendung finden könnte.
Ceterum censeo: Interessanter Weise ging von meinem Faxgerät vorige Woche ein Einspruch in selber Sache nach Montabaur.