Vertragsbruch

Man stelle sich folgenden Fall vor.
Man schließt im Jahr 1970 eine Familienversicherung ab.
Diese beinhaltet laut Police unter anderem
eine Sonderzahlung in Höhe von 5000 DM bei Todesfall
einer der Versicherten.

Nun sind aber 40 Jahre vergangen, man hat immer schön seine Raten bezahlt
und die ehemalige Versicherung wurde zwischenzeitlich von
2 größeren Versicherungsgruppen übernommen.

Nun tritt der Fall ein, daß eine der Personen aus der Familienversicherung stirbt.
Anstatt aber eine Zahlung ( 5000 DM bzw circa 2500 Euro)aus der Versicherung aufgrund des Todesfalles zu erhalten, teil die Versicheung einfach nur mit, daß
die im Jahre 1970 abgeschlossene Police
überhaupt keine Gültigkeit mehr hat.

Ist sowas rechtens ?
Kann eine Versicherung Verprechen,
die sie 1970 gemacht hat(Originalpolice ist noch vorhanden),
aufgrund der Übernahme einer anderen Versicherung einfach ignorieren.
Das wäre ja wohl der Hammer schlechthin.

Was macht man in einem solchen Fall.

Prozessieren…und dann gegen die grosse Versicherung verlieren?

Kennt jemand einen ähnlichen Fall?

Besten Dank für alle Ratschläge

Was macht man in einem solchen Fall.

Im ersten Schritt die Rechtslage klären. Wenn man dir hier helfen soll, wäre es dazu hilfreich, wenn du uns die Argumente des Versicherers nennen könntest. In der Praxis könnte man natürlich auch einfach mal einen Anwalt befragen.

Prozessieren…und dann gegen die grosse Versicherung
verlieren?

Ich lese das so, als würdest du denken, gegen „große“ Unternehmen würde man immer verlieren. Das ist aber völlig falsch. Ein Richter entscheidet nach der Rechtslage und interessiert sich null dafür, ob der Kläger oder der Beklagte „groß“ oder „klein“ ist.

Kennt jemand einen ähnlichen Fall?

Die Frage ist nicht ganz ungefährlich, denn ähnliche Fälle müssen noch lange nicht vergleichbar sein. Konzentrier dich auf den konkreten Fall - und gib uns bitte mehr Informationen!

Levay

Nun sind aber 40 Jahre vergangen, man hat immer schön seine Raten bezahlt

Es sind Prämien, keine Raten.

die Versicheung einfach nur mit, daßdie im Jahre 1970 abgeschlossene :stuck_out_tongue:olice überhaupt keine Gültigkeit mehr hat.
Ist sowas rechtens ?

Personenversicherungen haben immer eine Laufzeit. D.h. es könnte sein, dass der Todesfallschutz tatsächlich schon vor dem Todesfall beendet wurde.

Kann eine Versicherung Verprechen,
die sie 1970 gemacht hat(Originalpolice ist noch vorhanden),
aufgrund der Übernahme einer anderen Versicherung einfach ignorieren.

Natürlich darf sie das nicht.

Was macht man in einem solchen Fall.

Jemandem den Versicherungsschein zeigen, der sich mit sowas auskennt. Wahrscheinlich ist die Erklärung ganz simpel.

Prozessieren…und dann gegen die grosse Versicherung verlieren?

Dann wäre der Prozeß nicht sehr sinnvoll.

Nach genauer Prüfung der Versicherung stellte sich nun heraus, dass
es sich um eine „Unfallversicherung mit Todesfall“ handelt, wie gesagt, abgeschlossen im Jahre 1970 !

Laut Police ist in einem solchen Fall (Unfall mit Todesfolge)
eine Summe von einigen Tausend Euro zu zahlen.
Diese Leistung ist auch nicht an ein gewisses Alter gebunden.

Nun schreibt aber die Versicherung:

Bla bla blabla….…es tut uns ja leid, dass „Person xy“ gestorben ist, wir sind auch gerne bereit, die Todesfallsumme zu bezahlen, aber es MUSS BEWIESEN werden, dass der Tod aufgrund eines Unfalles zustande kam.

Nun die einfache Frage:
Wer ist in einem solchen Falle in der Beweispflicht.
Der Versicherungsnehmer?
Aber wie soll der denn hieb und stichfest beweisen,
dass die Todesursache aufgrund des Unfalles kam.
Kein Arzt und kein Krankenhaus werden eingestehen, dass sie Fehler gemacht haben
und daraus letztendlich die Todesursache folgte.
Somit ist der Versicherer doch super fein heraus, muß sich um nichts kümmern
und vor allem, er muß keinen Cent bezahlen.

…oder ist doch der Versicherer in der Beweispflicht, und er muß Arztberichte anfordern
und nachweisen, dass der Tod NICHT aufgrund des Unfalles passiert ist.

Besten Dank für alle Antworten

Hallo,

nachweispflichtig ist immer der, der was will. Hier derjenige, der eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen möchte. Nachweisbar ist eine Unfalltodesfolge durch medizinische Gutachten. Ein Krankenhausbericht oder ein Arztbericht sollten es auch tun. Ginge das ganze vor Gericht denke ich mal, dass es über Gutachten laufen wird.

Den Satz „Kein Arzt und kein Krankenhaus werden eingestehen, dass sie
Fehler gemacht haben“ verstehe ich nicht. Was hat ein Unfall mit Fehlern des Arztes oder Krankenhauses zu tun?

Und noch eine Frage zu Schluss: Ist der Unfallbegriff nach den Versicherungsbedingungen klar und erfüllt? Nicht alles was „landläufig“ als Unfall bezeichnet wird, ist auch einer gem. den Vertragsbedingungen…

Gruß
Andreas

Wer ist in einem solchen Falle in der Beweispflicht.

Der Versicherte muß seinen Anspruch geltend machen. Da hilft schon die Inaugenscheinnahme weiter. Wenn die Versicherte Person tot in Ihrem Bett gefunden wurde, kann die Versicherung schon erwarten, dass die Anspruchsteller begründen, warum der Tod eine Unfallfolge ist. anderseites müßte die Versicherung den gegenbeweis antreten, wenn der Tote aus einem Autowrack gezogen wird.

Aber wie soll der denn hieb und stichfest beweisen,
dass die Todesursache aufgrund des Unfalles kam.

Was war denn die Todesursache und was steht im Totenschein ?

Kein Arzt und kein Krankenhaus werden eingestehen, dass sie
Fehler gemacht haben und daraus letztendlich die Todesursache folgte.

Ärztliche Kunstfehler, den Du hier unterstellst, ist kein Unfall, die Versicherung somit leistungsfrei.

Somit ist der Versicherer doch super fein heraus, muß sich um
nichts kümmern und vor allem, er muß keinen Cent bezahlen.

Wenn es sich nicht um ein versichertes Ereginis handelt, dann nicht. Aber das ist auch nicht weiter verwunderlich.

…oder ist doch der Versicherer in der Beweispflicht, und er
muß Arztberichte anfordern
und nachweisen, dass der Tod NICHT aufgrund des Unfalles
passiert ist.

Siehe oben. Nun erzähl schon um welche Todesursache es sich handelt.

…ja, jetzt wird s richtig interessant…
schreibe die ganze Geschichte ausführlicher in der Mittagspause!

Mal sehen, was ihr dazu meint!

Schlagwort der Versicherung:
Unfall mit Todesfolge!
Wenn das nachgewiesen werden kann -so die Versicherung-
gibt es Geld !

Aber in diesem Fall sehe ich schon, dass man hier-
wenn die Anwälte viel Zeit haben- wahrscheinlich ewig streiten kann.
Oder seht ihr das anders.
Hier der Ablauf :

Das ganze begann bei der besagten Person mit einem Wanderausflug vor gut einem Jahr (im Oktober 2008).
Bei dieser Wanderung stürzte die Person und zog sich einen komplizierten Bruch an der Hüfte zu.
Kann man ja soweit als Unfall bezeichnen….oder?
Nun wurde die Person operiert, ein „Nagel“ eingesetzt.
Man hätte glauben können, alles OK.
War es aber nicht.
Der Nagel löste sich, es wurde wieder operiert,
dann wurde in ein anderes Krankenhaus verlegt,
dann gab es bakterielle Infektionen,
die Wunde heilte nicht mehr, dann wurde wieder geöffnet, es gab ein künstliches Gelenk uswusw.
Die Sache zog sich über MONATE hinweg………alles wegen diesem Unfall/Sturz im Oktober 2008!
Dann war die besagte Person endlich zuhause, unternahm natürlich auf Anraten der Therapeuten Gehversuch mit einem Rollator( so heißt das glaube ich)e, stürzte dann abermals und kam wieder
ins Krankenhaus.
Nun wurde das andere Bein operiert.
So weit so gut, ABER:
nach der Operation hatte die Person enorme Beschwerden irgendwelche Körperteile zu bewegen, darauf folgten 2 Schlaganfälle, ein Ausfall der Nierenfunktion….
und ein paar Tage nach diese Operation verstarb die besagte Person.

…tja ……und jetzt die entscheidende Frage, hohes Gericht,
war das nun eiu Unfall mit Todesfolge?
Denn, wäre die Person im Oktober 2008 NICHT gestürtzt,
hätte es auch all die Operationen NICHT gegeben und sie würde heute noch leben!

Hallo,
nach der Schilderung ist der Tod nicht aufgrund des Unfalles eingetreten sondern aufgrund von Problemen bei der Behandlung des Unfalles.
Tod durch Unfall liegt nur vor, wenn der Unfall unmittelbare Ursache für den Tod ist - das ist hier nicht der Fall.

Gruß
HaWeThie

Hier stellen sich vermutlich keine Kausalitäts-, aber durchaus Adäquanzfragen, die

  1. vor dem Hintergrund der Vertragsauslegung zu beantworten sind und

  2. hier im Forum unmöglich beantwortet werden können, zumal Adäquanzfragen letztlich viel mit Wertung zu tun haben, ergo: mit der Wertung eines Gerichts.

Fest steht nur, dass die Frage, wie sie ursprünglich gestellt war, völlig am eigentlichen Problem vorbeiging. Jetzt, wo klar ist, was Sache ist, würde ich sagen: Die Sache müsste anwaltlich geprüft werden, und
ggf. lohnt sich dann eine - mit Kostenrisiko verbundenem - Klage, wobei sich vielleicht stattdessen auch ein Vergleich anbietet.

Levay