Vertragsbruch?

Liebe/-r Experte/-in,
möchte folgende situation schildern: wir haben vor 5 jahren ein kleines ferienhaus (mobilheim) in einem freizeit- und ferienpark (ca. 200 häuser) in nrw gekauft, grundstück ist gepachtet. in den verträgen bzw. parkordnung/benutzungsverordnung - sind bestandteile der verträge - steht u.a. „Eine Dauertierhaltung innerhalb des Freizeitparks ist nicht statthaft!“

problem ist, dass jeder 2. bewohner (hier insbesondere dauerbewohner mit 1. wohnsitz!) einen bzw. zwei hunde hält, von katzen und anderen tieren ganz zu schweigen. diese bewohner wohnen also mit 1. wohnsitz das ganz jahr hier mit ihren hunden! morgens, mittags, abends und in der mittagsruhe - besonders im sommer - ein ständiges, belästigendes, nervendes gebell! die hundebesitzer (die mehrzahl der bewohner also!) ignorieren unsere bitten auf einhaltung der ruhe. da jedes 2. haus einen hund hat, ist unsere position hier recht schwach…

der grundstücksverpächter (wir zahlen jährlich pacht für das grundstück - 2.500€) hat auf unsere jahrelangen einsprüche gegen die „Dauertierhaltung“ nie reagiert bzw. unsere anfragen ignoriert und hat nie auf die einhaltung seiner verordnung bestanden/geachtet. denn wenn er einspruch erheben würde, dann würden über 50% aller bewohner wegfallen > bei ca. 100 häusern ein großer einnahmeverlust…

für uns ein klarer fall von vertragsbruch, oder?

außerdem haben wir den verpächter informiert, dass wir unser haus verkaufen und einen nachpächter für das grundstück suchen. im vertrag steht u.a. ”…kann der Pächter sein Mobilheim nicht selbst, sondern nur über die Agentur des Verpächters veräußern. Die Agentur ist bereit, das Objekt zu den jeweils geltenden Marktpreisen anzubieten. Diese Regelung gilt nur für den Fall, dass das Mobilheim im Freizeitpark verbleiben soll.”

wir haben das haus aber vor 5 jahren direkt vom eigentümer - ohne Agentur - gekauft, hatten nie kontakt zur agentur oder verpächter! der verpächter hat uns nur den grundstücks-pachtvertrag zugesandt…

für jeden tipp oder hinweis vorab ein recht herzliches „DANKESCHÖN“!
mfg
rene

Hallo,
auf dem Gelände gilt inzwischen nicht mehr, was im Vertrag oder in der Satzung steht.
Jetzt kenne ich weder die genauen Wortlaute der Verträge, die der Satzungen usw, so dass es schwierig ist, eine korrekte Antwort zu geben.
Ich stelle mir vor, dass z.B. eine Versammlung einberufen wird und alle Eigentümer der Anlage zusammen kommen um die Probleme zu klären. Wenn die Hunde die Ruhe stören, sind doch bestimmt weitere Bewohner verärgert, oder?
Wenn Sie nun verkaufen wollen, können Sie doch einen Käufer auftreiben, diesen vorschlagen, den verhandelten Preis nennen und, falls dieser Käufer nicht akzeptiert wird, darf man Ihnen keinen anderen Käufer präsentieren, der weniger zahlt. Dann können Sie sich vorbehalten, die Agentur auf Schadensersatz zu verklagen.
Also, eine rechtliche Auskunft setzt immer voraus, dass alle Fakten (Wort für Wort) bekannt sind.
Mein richtiger vorschlag wäre, doch einen erfahrenen Anwalt aufzusuchen, diesem alle Verträge vorzulegen und den Sachverhalt evtl. vorab komplett schriftlich vorzulegen. Dann bekommen Sie eine handfeste korrekte und richtige Auskunft. Die kostet zwar etwas, aber diese Kosten stehen in keinem Vergleich zu Ihrem etwaigen Schaden, den Sie bei einem Fehlverhalten verschmerzen müssen.
MfG
PB