Vertragsbruch Arbeitsvertrag

Hallo Experten,

angenommen im Arbeitsvertrag ist geregelt, dass der betreffende Arbeitnehmer nicht innerhalb von x Jahren zu einem Konkurenz- Unternehmen wechsln darf.

Welche Konsequenzen können durch einen Wechsel zu einem Konkurenzunternehmen für den Arbeitnehmen entstehen? - mit welchen Schadenserastzansprüchen könnte hier gerechnet werden, wenn nichts im Vertrag geregelt ist.

Bins gespannt auf eurre Antworten - danke im voraus

Gruss

Gegenfrage
Hallo,

erstmal eine Gegenfrage:

Der Vertrag scheint ja sehr „löchrig“ aufgebaut zu sein, daher: Ist denn überhaupt eine Karenzvergütung in ihm angegeben?

Einem Angestellten ein Wettbewerbsverbot nach seinem Ausscheiden auferlegen zu wollen, kostet den AG schließlich was (monatlich mindestens die Hälfte seiner bisherigen Entlohnung):
http://bundesrecht.juris.de/hgb/__74.html

Genauer ausgeführt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wettbewerbsverbot

Wenn nicht, dürfte die gesamte Vertragsklausel zum Wettbewerbsverbot nichtig sein.

Gruß
Christian

Hallo,

erst mal danke für die Rückinfo und die Links. Ja eine Karenzentschädigung ist vereinbart(2 Jahre) Jedoch verstehe ich diesen Passus nicht…kann mir einer in einfachen Worten für einen nichtjuristen erklären wann und wie dieses Karenzentschädigung greift?

Hab schon gegoogelt aber ich kapier´s immer noch nicht.

Danke

Hi!

Schon mal hier durchgewühlt?

Gruß
Guido

Hallo,

danke für den Link…stellt sich immer noch die Frage was könnte dem Arbeitnehmer „blühen“ wenn er entgegen der Vertragsklausel doch zu einem Konkurenzunternehmen wechseln würde?

Schadensersatzanspruch…wenn ja wie hoch kann der ausfallen?

Gruss

Hallo,

danke für den Link…stellt sich immer noch die Frage was
könnte dem Arbeitnehmer „blühen“ wenn er entgegen der
Vertragsklausel doch zu einem Konkurenzunternehmen wechseln
würde?

Schadensersatzanspruch…wenn ja wie hoch kann der ausfallen?

Es droht nicht nur eine Schadensersatzpflicht, der frühere Arbeitgeber kann bei einem wirksamen verbindlichen nachvertraglichen Wettbewerbsverbot auch auf Unterlassung des Wettbewerbes klagen, ggf. auch im einstweiligen Rechtsschutz.
Für die Zeit des Verstoßes ruht natürlich auch die vereinbarte Karenzentschädigung. Oft wird im Vertrag für den Zuwiderhandlungsfall eine Vertragsstrafe vereinbart, die als Mindestschadensersatz betrachtet werden könnte. Wie hoch der tatsächliche Schaden einzuschätzen ist, muss im Einzelfall ermittelt werden.

Gruß
cosis

Hallo

Wie ist der vollstän2dige und genaue Wortlaut des W8ettbewerbverbotes?

Und dann noch das: http://www.wettbewerbsverbot.com/Info_Arbeitsrecht_F…

Gruß,
LeoLo