Vertragsbruch, außerordentliche Kündigung?

Hallo www’ler,

angenommen Kunde A schließt in einem Mobilfunkshop einen Vertrag MIT Handy ab. Man wird aber nach Vertragsunterschrift vertröstet das besagtes Handy momentan nicht auf Lager ist. (Musste erst per Kurier geholt werden und selbst dann durfte Person A es nicht mitnehmen)

Besteht hier ein Vertragsbruch?
Kann Person A diesen Vertrag außerordentlich Kündigen?

Grüße
ET

Was steht im Vertrag? Es gibt zig verschiedene Verträge, größtenteils steht etwas über so einen Fall im „Kleingedruckten“

CU

Hallo,

angenommen Kunde A schließt in einem Mobilfunkshop einen
Vertrag MIT Handy ab. Man wird aber nach Vertragsunterschrift
vertröstet das besagtes Handy momentan nicht auf Lager ist.
(Musste erst per Kurier geholt werden und selbst dann durfte
Person A es nicht mitnehmen)

das kommt natürlich darauf an, wie der Vertrag im einzelnen aussieht.

Besteht hier ein Vertragsbruch?

Nein. Der Verkäufer ist ggf. im Lieferverzug.

Kann Person A diesen Vertrag außerordentlich Kündigen?

Wohl kaum. Er kann vertragsgemäße Erfüllung verlangen.

Gruß

S.J.