Vertragsbruch bei Gehaltserhöhung . Was tun?

Guten Tag an alle!
Es handelt sich bei dem Problem um folgendes: Eine GmbH mit 10 Mitarbeitern – 3 davon sind Vater, Mutter, Sohn, denen das Unternehmen gehört, 2 MA sind z.Z. in Elternzeit. Es gibt keinen Betriebsrat.

Einstellungsdatum war der 01.10.2008, Probezeit 6 Monate. Im unbefristeten Arbeitsvertrag steht eindeutig, dass sich das Gehalt nach Beendigung der Probezeit ab April 2009 um € 200,00 pro Monat erhöht. Es wurde jedoch stillschweigend weiterhin das Anfangsgehalt ausgezahlt.
Es gab dazu ein Gespräch, bei dem der Geschäftsführer sich mit „…ein Fehler im Vertrag… da gibt es nichts zu diskutieren… Fr. Soundso verdienen auch nicht mehr…usw“ rausgeredet hat.
Aufgrund der Persönlichkeit der Geschäftsführung ist es sehr schwierig und unangenehm, faire Gespräche zu führen.

Kündigungsfrist ist laut BGB § 622. Ab Oktober sind die beiden Mütter wieder zurück. Die Auftragslage ist gut; es ist jedoch nicht garantiert, dass alle Mitarbeiter weiterhin benötigt werden – zumal es sich hier um die „Neuste“ im Team handelt.
Da sie wünscht, zum Ende des Jahres ins Ausland zu gehen, soll bis dahin das Arbeitsverhältnis bestehen bleiben.

Wie kann man am besten vorgehen ohne eine Entlassung zu riskieren? Wie wäre es, nach freiwilliger Kündigung zum Jahresende einen Anwalt einzuschalten? Kann das fehlende Gehalt nachgezahlt werden? Wenn ja, wie erreicht man das am besten?

Herzlichen Dank im Voraus für Eure Hilfe!

Wie kann man am besten vorgehen ohne eine Entlassung zu riskieren?

Kämpfen oder kneifen.

Wie wäre es, nach freiwilliger Kündigung zum Jahresende einen Anwalt einzuschalten?

wie wäre es, jetzte einen anwalt einzuschalten und dasnn das Vorgehen mit ihm abzustimmen ?

Wenn ich in dieser Situation wäre, würde ich zum Jahreende kündigen und dann vom Anwalt auf Verrtagserfüllung klagen lassen.

Hallo

Ist einzel- oder tarifvertraglich eine Ausschlussfrist vereinbart?
(in der Art: „Alle Ansprüche müssen innerhalb von X Monaten geltend gemacht werden, sonst verfallen sie.“)

Gruß,
LeoLo

Soeben habe ich mir den Vertrag nochmals angeschaut und kann dazu nichts finden. Es steht nichts ueber eine Ausschlussfrist darin…

Hallo

Wenn keine Ausschlussfristen gelten, kann man Gehaltsnachzahlungen auch noch später einklagen. Die Ansprüche verjähren nach drei Jahren.

Gruß,
LeoLo

Hallo! Vielen Dank für deine Hilfe!

Wie teuer wird ungefähr ein Anwalt für diesen Fall?
Wenn das Arbeitsverhältnis zum Jahresende beendet ist, handelt es sich um eine Summe von € 1.600,00 (8 Monate wurden dann € 200,00 monatlich zu wenig gezahlt).
Könnte auch das Arbeitsgericht helfen?

Beste Grüße

Hallo

Die Kosten beim Anwalt sind teilweise verhandelbar. Bei Bedürftigkeit kann das Beratungsgespräch beim Fachanwalt über einen Beratungskostenschein (gibt’s beim Amtsgericht, ca 10 Euro) abgedeckt werden.

http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arb…

Gruß,
LeoLo