Hallo, wir haben ein Grundstück gekauft. Darauf ist eine Scheune, wobei der Verkäufer verpflichtet ist diese bis 15.04 zu entfernen damit wir bauen können. Der Kaufpreis ging schon auf ein Treuhandkonto. Was
kann ich machen wenn er sich nicht daran hält? Es sieht auch danach aus, es passiert nix. Wir können kein Bodengutachten machen lassen und damit verzögert sich der gesamte Ablauf. Architekt, Statiker, Miete.
Hallo,
leider kann ich hierzu nichts sagen. Es sollte darüber etwas im Vertrag stehen. Also für den Fall, dass der Verkäufer nicht abreisst. Da muss man schauen.
Als erstes würde ich aber immer bei dem Verkäufer anrufen und fragen, was los ist, wenn der Anruf nichts ergibt, würde ich bei dem Notar anrufen und ihn fragen, was man machen kann. Wahrscheinlich wird er sich auf seine Unparteiigkeit berufen. Dann, wenn noch immer nichts passiert ist, nach Ablauf des 15.04. und völliger Untätigkeit des Verkäufers, und Studium des Vertrages usw., würde ich einen Rechtsanwalt beauftragen, am besten einen, der auch gleichzeitig Notar ist. Falls Sie in einem Bundesland wohnen, in dem es Anwaltsnotare gibt. Falls Sie in einem Bundesland wohnen, in dem es nur Rechtsanwälte und Nurnotare gibt, dann müßten Sie zu einem Anwalt gehen.
Aber nur im „Notfall“. So eine Sache kostet gleich viel Geld beim Anwalt.
Eine rechtliche Auskunft kann ich ohne Vertrag nicht geben und darf ich ohnehin nicht geben, da ich keine Juristin bin.
Viel Glück und vielleicht ist die Scheune ja doch am 15.04. abgerissen. Das Geld ist ja noch auf dem Treuhandkonto und muss dort wohl auch verbleiben!?
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Hallo ceccoto,
grundsätzlich gilt, worauf sich beide Parteien im Kaufvertrag geeinigt haben. Wenn die Freistellung des Grundstücks zu einen festen Termin zugesagt wurde, sollte das dann auch zur Erfüllung des Vertrages und damit zur Kaufpreiszahlung/Eigentumsübertragung, geschehen. daran sind doch die Vertragsparteien interessiert, sonst hätte es ja keine kostenpflichtige, notariell beurkundete Willenserklärung gegeben. Ich würde den Vertragspartner vielleicht über den beurkundenden Notar, der wahrscheinlich auch das Anderkonto verwaltet, anschreiben lassen und mal nachfragen, warum die Freistellung bisher nicht erfolgt ist. Und dann ggf. eine Nachfrist setzen und Ersatz für die durch die Verzögerung entstandenen Kosten ankündigen. Schlimmstenfalls wird der Kaufvertrag eben nicht ausgeführt und es kommt zu keiner Grundbucheintragung bzw. Rückabwicklung des Kaufvertragen.
Aber ist natürlich besser erst einmal nachfragen warum, wieso, weswegen - vielleicht gibt es einen nachvollziehbaren Grund für die Verzögerung. Also keine Panik.
Mit freundlichen Grüßen
Willy1301
(Dies ist keine Rechtsberatung, sondern stellt die persönliche Meinung des Verfassers dar.)
- Verkäufer unter Fristsetzung auffordern, den Vertrag zu erfüllen und erklären, dass Sie die Kaufpreiszahlung von der Erfüllung abhängig machen und dass Sie sich alle weiteren Rechte vorbehalten (z.B. Schadenersatz, Vertragserfüllung durch einen Dritten auf Kosten des Verkäufers). Wesentlich ist aber, ob und ggf. was zu diesem Punkt im Kaufvertrag steht.
Mit freundlichen Grüßen
H.G.