Vertragsbruch? Konsequenzen?

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Ich habe mein Leasingauto im Internet zur Übernahme inseriert. Es haben sich mehrere Interessenten gemeldet, die den laufenden Vertrag übernehmen möchten.

Telefonisch bin ich mir mit 2 Interessenten einig geworden. Ich habe den Antrag zur Bonitätsprüfung an die Bank geschickt. Die Bank hat mir mitgeteilt, dass immer nur eine Bonitätsprüfung zur Zeit stattfinden kann.

Nachdem die Bonitätsprüfung positiv ausgefallen ist, habe ich und der Übernehmer den Übernahmevertrag unterschrieben und das Auto wird übernommen. Ich habe daraufhin dem zweiten Interessenten mitgeteilt, dass das Fahrzeug nun „weg“ sei.

Der Interessent ist nun so verärgert und droht mir mit rechtlichen Konsequenzen und eiiner Klage, da ich Ihm mündlich zu gesagt habe, dass er das Fahrzeug bekommen kann bzw. ich ihm via Email mitgeteilt habe, dass der Antrag zur Bonitätsprüfung an die Bank raus ist und er aufgrund dieser Aussage sein Fahrzeug verkauft hat.

Habe ich nun in der Form einen Vertragsbruch begangen bzw. muss ich mit ernsten rechtlichen Konsequenzen rechnen?

Das Fahrzeug gehört ja nicht mir sondern der Bank, da es nur geleast ist.

Wort steht gegen Wort! Insofern Sie „kein“ Verkaufsversprechen ihm gegenüber abgelegt haben (und dem scheint ja auch so zu sein), sollte die Gefahr gering bzw. nicht vorhanden sein. Da schätz ihr Gegner sein Chancen ein wenig zu hoch ein…

Ich gehe ja schließlich auch nicht zum Bäcker im festen Wissen das er mir ein Roggen-Brötchen verkauft, sondern in der Hoffnung das er noch eins hat und er mir das „evtl.“ verkauft! Er muss es mir nicht verkaufen…

Erzählen kann der leer ausgegangene Käufer außerdem viel. Wer weiß ob er wirklich sein Fahrzeug deswegen verkauft hat oder ob das nur eine Lüge ist.

Hallo rumsmurmel 1.
Ich habe keinerlei Erfahrung mit Leasing verträgen, und kann Ihnen da nicht weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
AS

Hallo,

aus einer Bonitätsprüfung zu schließen, dass ein Kaufvertrag zustande kommt, ist natürlich gewagt. Nach dem von dir geschilderten Ablauf, sehe ich keine Möglichkeit eines Anspruches deines Interessenten. Er kann aus bestimmten Handlungen deinerseits nicht schließen, dass ein Vertrag zustande kommt. Es gilt immer noch, dass zu eine Vertrag zwei übereinstimmende Willenserklärungen gehören…

Gpif

Hallo,
laut Ihrer Aussage haben Sie noch keinen Kaufvertrag geschlossen, sondern nur eine Prüfung durch die Bank in Auftraggegeben und auch nur dies bestätigt.

Schreiben Sie dem 2. Interssenten, dass noch keine Vertrag zustande gekommen ist und nur Vorverhandlungen stattgefunden haben, insbesondere kann ein Leasingvertrag nur mit Zustimmung des Bank weitergegeben werden, diese Zustimmung lag nicht vor.
Einer Klage können Sie also ruhig entgegensehen, der Anwalt des Käufers wird diesen schon vor Schaden bewahren oder nur Geld verdienen wollen. Also: Füße still halten, es kann - so Ihre Angaben richtig sind - nichts passieren.
MfG
PB

Guten Morgen,

die Sache kann man so oder so sehen. Einerseits ist es ungut gewesen zwei Interessenten eine „Kaufszusage“ zu erteilen, anstelle erst die eine Boni-Auskunft abzuwarten. Andererseits ist es immer Ausschlag gebend, wie diese „Zusage“ und deine Email formuliert ist und ob man daraus zwingend her ableiten könne, dass auch der „zweite Mann“ den Zuschlag verbindlich erhält.
Solange kein unterschriebender verbindlicher Auftrag existiert, solltest du jedoch auf einer ziemlich sicheren Seite sein. Richtig, beim Leasing ist die Bank der Eigentümer. Erst durch den von der Bank akzeptierten Übergangsvertrag, müsste auch der Besitz in den Käufer übergehen.

Alles Gute,
TT

Hallo,
nach deinen hier aufgeführten Punkten hat der leer ausgegangene Interessent einfach nur Pech.
Ohne eine schriftliche Zusage von dir/deiner Leasingbank hat er keinerlei Anspruch auf den Wagen oder die Übernahme des Leasingvertrages.
Lass den Drohungen aussprechen, soviel er will. Keine Chance!!
Welchen Vertragsbruch sollst du begangen haben? es bestand doch keiner? Oder???
Bei mündlichen Zusagen steht immer Aussage gegen Aussage.
Ole

Hallo, da ich erst heute aus einem Urlaub zurück bin und Sie sicherlich einige Antworten erhalten haben, meine Einschätzung. Grundsätzlich ist es so, dass auch belegbare mündliche Vereinbarungen Gültigkeit hervorrufen können. In Ihrem Fall käme schlimmstenfalls Schadenersatz zum Tragen, was ich aber sehr bezweifel, da solche Forderungen sehr substantiiert vorgetragen werden müssen. Insbesondere muss deutlich gemacht werden, wo der Schaden dann liegt. Ich an Ihrer Stelle würde abwarten und dann reagieren.

Also, die Antwort ob telefonisch oder per Mail er könne den PKW bekommen reicht nicht für eine Klage.
Es sei denn, es wurde ein Vertrag geschlossen der ein Vorkaufsrecht beinhaltet- dann hätte der „Gute“ einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen können.