Meine Frage ist, ob der Untermieter sich and die Verpflichtungen und Vereinbarungen halten muss, wenn er keine Kopie des Hauptmietvertrages bekommen hat, obwohl dies im Untermietvertrag aufgeführt wird.?
Hallo
für den Untermieter ist der Untermietvertrag rechtsgültig und hat keinen Einfluß auf den Hauptmietervertrag und ihm steht auch keine Kopie des Hauptmietervertrages zu - muß sich auch an die Verplichtungen und Vereinbarungen halt wie im Untermietervertrag aufgeührt.
- Verträge sind einzuhalten
- Wenn er Untermieter unterzeichnet hat, dass er eine Kopie des Hauptmietvertrages bekommen hat, dann wird es ihm sehr schwerfallen, ggf. einem Gericht glaubhaft vorzutragen, dass dem nicht so ist.
Ggf sollte er der Untermieter seinen Vertragspartner auffordern, ihm den Inhalt der entsprechenden Bedingungen des Hautmietvertrages noch mitzuteilen.
PS und was hat ‚Vertragsbruch‘ mit der Angelegenheit zu tun?owT
???