Person A hat einen Mietvertrag ab 1.06.2006 kann aber leider nicht einziehen,da von Person B die Wohnung nicht übergeben kann wegen fehlender Renovierung.So will Person A auch nicht in die Wohnung einziehen.
Nun ist der Umzugstermin in 6 Tagen festgesetzt.
Was soll Person A machenn,wenn die Wohnung bis dahin noch nicht in Ordnung ist??
Die Möbel lagern und ins Hotel ziehen??
Die Zeit drängt.
Person B ist der Vermieter nehme ich an?!
Die Übergabe war also datumsmäßig bestimmt zum … vereinbart?!
(Mietbeginn lt. Mietvertrag)
Aus einer verspäteten Leistung (hier die Übergabe der Wohnung) resultieren Schadensersatzansprüche in Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens.
> BGB § 281, 286 u.A.
Sicherheitshalber sollte A die Verspätung anmahnen und den Vertragspartner B damit in Verzug setzen.
Ob es allerdings tatsächlich angemessen war, die Möbel einzulagern und ins Hotel zu ziehen, wird ggfs. erst in vielen Monaten ein Gericht entschieden haben.
Das hängt ggfs. vom Zustand der Wohnung und vom Umfang der von B noch geschuldeten Renovierungsarbeiten ab.
Ist es denn wirklich unmöglich, wenigstens ein Teil der Möbeln in die Wohnung zu verbringen und dort mit etwas Einschränkung auch zu wohnen?
In jedem Fall wird es sinnvoll sein, dass sich die Vertragspartner A+B über eine möglichst vernünftige und für beide Seite akzeptable Lösung einigen.
Stichwort auch: Schadensminderungspflicht des Geschädigten (also A).
Evtl. spielt auch noch eine Person C mit = ausziehender Mieter, der seiner Rückgabepflicht in verträgsgemässem Zustand (renoviert?) nicht fristgerecht nachgekommen ist. Dann kann B den von ihm an A zu ersetzenden Schaden wiederum von C ersetzt verlangen.
Person A hat nun die Wohnung fristgerecht gekündigt.
Person B wollte die Bestätigung wohl nicht unterschreiben,lief ins Haus und kam nicht wieder raus.
Person A hat zwei Zeugen mitgenommen und dann die Kündigung in den Briefkasten geworfen.Wegen Feiertag ging es nicht per Einschreiben.Wird aber nachgeholt.
Muss Person A nun erst Miete zahlen,ab dem Zeitpunkt,wenn eine Übernahme der renovierten Wohnung erfolgt ist?Kaution wurde ja schon bezahlt.
Wer entscheidet dann,ob die Renovierung in Ordnung ist??
Danke
Warum hat A denn die Wohnung jetzt wieder gekündigt?
Aber sei es drum: (Antworten im Text)
Person A hat nun die Wohnung fristgerecht gekündigt.
Person B wollte die Bestätigung wohl nicht unterschreiben,lief
ins Haus und kam nicht wieder raus.
Person A hat zwei Zeugen mitgenommen und dann die Kündigung in
den Briefkasten geworfen.Wegen Feiertag ging es nicht per
Einschreiben.Wird aber nachgeholt.
Ein Einschreiben erübrigt sich, wenn die erfolgte Zustellung durch Zeugen nachgewiesen werden kann
Muss Person A nun erst Miete zahlen,ab dem Zeitpunkt,wenn eine
Übernahme der renovierten Wohnung erfolgt ist?Kaution wurde ja
schon bezahlt.
Miete ist bis zum Mietzeitende (gem. fristgerechter Kündigung) zu zahlen - ab Mietbeginn
- soweit der Zustand (fehlende/nicht-ordnungsgemäße Renovierung) nicht WIRKLICH eine (evtl. verminderte) Nutzung unmöglich macht (siehe mein Vorposting)
> dann wäre Miete ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit zu zahlen.
Wer entscheidet dann,ob die Renovierung in Ordnung ist??
Im Zweifel wird das ein Gericht/Richter entscheiden müssen.
Das bedeutet für den Unterliegenden erhebliche Zusatzkosten!
Wie schon gesagt, ist in solchen Fällen eine einvernehmliche Einigung der Vertragspartner das Sinnvollste.