Vertragsbruch

Hallo,

ich habe vo einiger Zeit an einer Privatschule studiert und dort auch Studiengebühren bezahlt. Leider erfüllte die Schule gewisse versprochene Punkte nicht, so daß ich abgebrochen habe und an einer neuen Schule angefangen habe. Jetzt habe ich mich entschlossen, die Schule zu verklagen um wenigstens einen Teil der Studiengebühren wiederzubekommen. Nachdem ich meine Unterlagen rausgekramt hattte, habe ich feststellen müssen, daß ich den Ausbildungsvertrag mit der Schule nie Unterschrieben habe!!!
Kann ich trotzdem klagen, oder geht das jetzt nicht mehr???
Ich wäre für jeden Rat dankbar

dickie

Hi,
auch wenn der schriftliche Vertrag nicht unterschrieben worden ist, gilt der Vertrag durch sog. konkludentes Handeln. Du hast an der Ausbildung dort teilgenommen, also eine Leistung erhalten und der Vertragspartner hat von dir den vereinbarten Preis kassiert. Damit liegt ein gültiger Vertrag vor.
Du mußt jetzt prüfen, ob die im Vertrag zugesagten Leistungen auch tatsächlich erbracht worden sind. Und (ganz wichtig!) du mußt die eventuellen Mängel und Versäumnisse beweisen können. Es nützt nichts, wenn man sich im Recht fühlt, aber die Gegenseite alles abstreitet und nichts bewiesen werden kann.
Gruß,
francesco