Vertragsdauer 3 Mon.! Doch ab wann und wie lange?

Hallo zusammen!

Nehmen wir an, jemand schließt mit einem Fitness-Studio einen Vertrag ab. In dem würde stehen: „Die Mitgliedschaft wird ab dem 10.10.2020 für 3 Monate vereinbart.“ (unterschrieben am 10.10.2020)

Heißt das, daß die Mitgliedschaft am 01.10.2020 anfängt und am 31.01.2021 endet, wenn sie fristgerecht gekündigt wird? Und wären somit 4 Monatsbeiträge fällig?

Oder heißt das, daß sie am 10.10.2020 anfängt und bei fristgerechter Kündigung am 09.01.2021 endet. Sprich: 3 Monatsbeträge?

Und wenn jemand in der fristegrechten, schriftlichen Kündigung die Einzugsermächtung widerruft, ab wann dürfen keine Beiträge mehr eingezogen werden???

Danke Euch im Voraus für eine Übersetzung :wink:

Hallo zusammen!

Moinsen

Nehmen wir an, jemand schließt mit einem Fitness-Studio einen
Vertrag ab. In dem würde stehen: „Die Mitgliedschaft wird ab
dem 10.10.2020 für 3 Monate vereinbart.“ (unterschrieben am
10.10.2020)

Heißt das, daß die Mitgliedschaft am 01.10.2020 anfängt und am
31.01.2021 endet, wenn sie fristgerecht gekündigt wird? Und
wären somit 4 Monatsbeiträge fällig?

Oder heißt das, daß sie am 10.10.2020 anfängt und bei
fristgerechter Kündigung am 09.01.2021 endet. Sprich: 3
Monatsbeträge?

Im Privatrecht gilt in Deutschland ein Monat als Zeitraum von Tag x bis Tag x des Folgemonats. Wenn dieser keinen Tag x hat, endet der Zeitraum mit dem letzten Tag des Folgemonats (§ 188 BGB).

3 Monate vereinbart, also 3 Monate zahlen… es sei denn in dem Passus über die Beiträge steht etwas anderes (z. B., dass für jeden Kalendermonat der Mitgliedschaft ein fester Beitrag zu leisten wäre…)

Und wenn jemand in der fristegrechten, schriftlichen Kündigung
die Einzugsermächtung widerruft, ab wann dürfen keine Beiträge
mehr eingezogen werden???

Wenn der Monat nicht anders definiert wurde (siehe vorstehend), nach dem 3. Monatsbeitrag

Danke Euch im Voraus für eine Übersetzung :wink:

Gruß
MG

ach ja: Gäbe es diesbezüglich Besonderheiten, wenn der Vertragspartner eine gbr wäre??