Wenn in einem Vertrag (z.B. einem Mietvertrag, kann aber auch ein Arbeitsvertrag sein, ist letzendlich Latte), ein Ablaufdatum steht, an dem der Vertrag endet, ist es dann in beiderseitigem Einverständniss der Vertragspartner möglich, den Vertrag vorher zu beenden?
Ist aus einer Diskusion entstanden, und da war halt jemand, der meinte, das der Vertrag dann, selbst wenn beide Seiten sich darüber schwarzärgern, bis zum Ende erfüllt werden muß.
Wenn in einem Vertrag (z.B. einem Mietvertrag, kann aber auch
ein Arbeitsvertrag sein, ist letzendlich Latte), ein
Ablaufdatum steht, an dem der Vertrag endet, ist es dann in
beiderseitigem Einverständniss der Vertragspartner möglich,
den Vertrag vorher zu beenden?
der Grundsatz, wonach Verträge (aus)zu-halten sind, gilt doch nur im Interesse der Partei, die am Vertrag festhalten möchte. Will aber keine Partei mehr an einem Vertrag festhalten, oder zumindest nicht an dem ursprünglichen Vertrag festhalten, dann kommt der ebenfalls bestehende Grundsatzd er Vertragsfreiheit zum Tragen. D.h. ich kann (von Einschränkungen abgesehen) grundsätzlich mit jedem jeden denkbaren Vertrag schließen, oder auch nicht, bzw. natürlich auch - z.B. durch Änderungs- oder Aufhebungsvertrag - ein bestehendes Vertragsverhältnis ändern oder beenden.
Aber mal ganz dumm gefragt: Wer würde bei klarem Menschenverstand überhaupt auf die Idee kommen, dass es anders sein könnte? Wo sollte denn da ein Kläger sein, wenn zwei sich einig sind, einen Vertrag vorzeitig zu beenden. Ganz abgesehen davon, dass es doch auch ständig passiert. Die ganze Geschichte mit Nachmieterstellung, die hier immer wieder diskutiert wird, ist nur ein solcher Fall.
Gruß vom Wiz
Gruß vom Wiz
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