Liebe Rechtskundige,
hier mal ein fiktiver Fall: jemand möchte auswandern, hat aber noch Verträge (wie Telekom) laufen, die ja meist über 2 Jahre gehen.
Reicht es in dem Fall, eine Abmeldebescheinigung mit der (vorzeitigen) Kündigung zu schicken? Oder wie kann man sich in einem solchen Fall verhalten?
Vielen Dank im voraus!
Gruß
Shadana
Regelmäßig sind Verträge zu erfüllen, das gilt auch bei einer Auswanderung des einen Vertragspartners! Soweit die Vertragsbedingungen in bestimmten Konstellationen ein Kündigungsrecht einräumen wäre dies zu prüfen. Es ist recht unwahrscheinlich das die geschilderte Konstellation dazugehört. Es sollte der weg beschritten werden entweder zunächst mit dem jeweiligen Vertragspartner die besondere Situation zu erörtern und ggf. eine vergleichsweise Aufhebung des Vertrages zu erreichen. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch regelmäßig nicht!