angenommen eine Privatperson kauft bei einem Onlineshop ein und bezahlt umgehend per Vorkasse Banküberweisung.
Nach 1 Woche erkündigt er sich, und es heißt die Ware wäre aktuell nicht verfügbar, würde aber auf jeden Fall ausgeliefert, es wird vom Verkäufer auch in einem Fax bestätigt das ein Kaufvertarg zustande gekommen ist.
Wie lange muss der Käufer warten und wann kann er z.B. auf Lieferung klagen oder was kann er für andere Schritte einleiten.
Zumal die Aussage der Verkäufers, die Ware wäre aufgrund einer angeblich angespannten Situation bei der Beschaffung nicht verfügbar, eine dreißte Lüge ist.
Zu klären wäre, was denn auf der Homepage stand, Ware sofort lieferbar, oder in 3-5 Werktagen und dann gilt ganz normales Vertragsrecht also $ 433 BGB folgende ! Wobei das Fernabsatzgesetz zu berücksichtigen ist
Tom
Zu klären wäre, was denn auf der Homepage stand, Ware sofort
lieferbar, oder in 3-5 Werktagen und dann gilt ganz normales
Vertragsrecht also $ 433 BGB folgende ! Wobei das
Fernabsatzgesetz zu berücksichtigen ist
Tom
Hallo Tom,
dann gilt ganz normales Vertragsrecht, da definitiv nirrgentwo im Onlineshop ein solcher Hinweis zum Zeitpunkt des Kaufes vermerkt war.
Wäre gut zu wissen wie lange man sich gedulden muss und ab wann man eine Frist setzen kann.
Ist garnicht so leicht hierzu Infos im World Wide Web zu finden.