Vertragserfüllung und Auslegung von Wärme-Plusvertrag mit EWE

bei einem Wärme-plus Vertrag mit EWE kann der Kunde erstmalig zum Ablauf des 10. Jahres kündigen oder der Vertrag verlängert sich um weitere 5 Jahre.Die Laufzeit der Anlagen sind mit 15 Jahren Nutzungsdauer gerechnet. In den Vertragsunterlagen von EWE steht, dass dann der Kunde die Anlage zum Restzeitwert übernehmen kann. Ist dies aber zwingend vorgeschrieben oder auch diese Möglichkeit durchsetzbar, den Vertrag zu beenden und die EWE zum Ausbau ihrer Anlage zu ihren Kosten aufzufordern ? Erfüllen die Wärme-Plus Verträge den Tatbestand eines unzulässigen Kopplungsgeschäftes, da es dem Kunden, der an den 10-jährigen Vertrag gebunden ist, untersagt wird, sich einen anderen kostengünstigeren Gasversorger zu suchen?

Hallo!

dann suche dir doch ein Angebot wo eine Bank die neue Heizung finanziert und hoffe, da kommt auch nur 14 €/Monat je 1000 € Baukosten heraus.
Und das alles incl. Vollwartung, Störungsdienst, Reparaturen, Schorni usw. enthalten.

Und wenn man den Prospekt oder Vertrag richtig gelesen hätte würde man die Stelle finden.

"…beendet der Kunde nach 10 Jahren den Vertrag und will die Anlage nicht zum Sachwert übernehmen, dann baut EWE sie aus ! "

Wieso ist das ein unzulässiges Koppelgeschäft ?

Das ist z.B. bei Fernwärme nicht anders. Um die hohen Anschlusskosten abzudecken muss man sich für eine bestimmte Zeit an den Wärmelieferanten binden.

MfG
duck313