ich brauche mal Informationen dazu, wie der Ablauf einer Vertragserfüllungsbürgschaft ist.
Folgender Fall:
Eine Firma übernimmt Arbeiten eines bestimmten Loses eines Baus.
Nach vertraglicher Festlegung wird in der ersten Abschlagsrechnung ein bestimmter Prozentsatz der Rechnung vom Auftraggeber einbehalten und auf ein Sperrkonto eingezahlt. Mit diesem Geld werden evt. spätere Ansprüche des AG abgegolten. So weit - so richtig?
Jetzt bekommt aber der Auftraggeber den Vertragserfüllungsbürgschein mit der Bitte um Auszahlung der Summe.
Von wem bekommt denn jetzt die Firma die einbehaltene Summe - von der Bank?
Irgendwie ist mir der Ablauf, wer was wann an wen zahlt und/oder einbehält nicht so ganz klar.
Vielleicht kennt ihr ja Seiten im Netz, die das etwas veranschaulichen?
ich brauche mal Informationen dazu, wie der Ablauf einer
Vertragserfüllungsbürgschaft ist.
Folgender Fall:
Eine Firma übernimmt Arbeiten eines bestimmten Loses eines
Baus.
Nach vertraglicher Festlegung wird in der ersten
Abschlagsrechnung ein bestimmter Prozentsatz der Rechnung vom
Auftraggeber einbehalten und auf ein Sperrkonto eingezahlt.
Das ist eigentlich unüblich. Normalerweise hält der AG das Geld zurück.
Mit diesem Geld werden evt. spätere Ansprüche des AG
abgegolten.
Was meinst Du damit? Das Geld dient zur Sicherheit, daß die Arbeiten fristgerecht fertiggestellt werden. Der AG hat Anspruch auf mangelfrei Fertigstellung der Leistung, ist die Leistung fertiggestellt, muß der Betrag ausbezahlt werden. Normalerweise werden bis zur Fertigstellung 10% einbehalten, nach Fertigstellung 5% bis zum Ende des Gewährleistungszeitraumes, meist wird dieser Einbehalt durch Vorlage einer Gewährleistungsbürgschaft ausbezahlt.
Jetzt bekommt aber der Auftraggeber den
Vertragserfüllungsbürgschein mit der Bitte um Auszahlung der
Summe.
Von wem bekommt denn jetzt die Firma die einbehaltene Summe -
von der Bank?
Bei uns ist es so, daß wir das Geld vom Auftraggeber bekommen, den Fall, daß die Bank zwischengeschaltet war, hatte ich in 14 Jahren noch nicht.
Irgendwie ist mir der Ablauf, wer was wann an wen zahlt
und/oder einbehält nicht so ganz klar.
Üblicherweise hat der AG bei Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft den ganzen in Rechnung gestellten Betrag zu zahlen, soweit er dem Baufortschritt entspricht. Ist das Bauvorhaben abgeschlossen gibt der AG die Vertragserfüllungsbürgschaft zurück, behält aber 5% für die Gewährleistung ein. Diese wird dann ausgezahlt, wenn eine Bankbürgschaft vorgelegt wird oder der Gewährleistungszeitrahmen abgelaufen ist (meist 5 Jahre).