Vertragsfrage

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

Hallo,
habe eine Frage zum Vertragsrecht.

Folgender Fall:
-Verkäufer stellt bei Ebay eine Auktion ein
-Käufer fragt per Mail ob er privat kaufen könne
-Verkäufer Anfrage per Mail was er zahlen würde
-Angebot vom Käufer per mail erhalten
-Verkäufer gibt Telefonnummer zwecks Abstimmung
-Käufer ruft an, Verkäufer und Käufer einigen sich mit der bitte um Bestätigung des Betrages per Mail und um Abholung

  • Auktionen aus Ebay entfernt
  • Verkäufer hat auch 2 Tage nach Telefonat keine Bestätigung vom Käufere erhalten
  • Käufer per Mail angeschrieben und Ultimatium gesetzt das er bis noch an diesem Tag den Betrag bestätigen sollte
  • Freitag Mail vom Käufer das er Samstag abholen wollen und gerne Adresse hätte - aber ohne Bestätigung des Betrages
    -Verkäufer gibt die Adresse per Mail an Käufer
  • Verkäufer wartet Samstags, Käufer sagt den Termin ab und will verschieben - Ausrede konnte micht nicht erreichen usw.
  • Antwort Verkäufer, Telefonnummer hatte Käufer und hätte Verkäufer erreichen können und wenn er heute nicht abholt würde Verkäufer die Ware nicht mehr an Käufer verkaufen und wieder bei Ebay einstellen.
  • Heute Mail vom Käufer, mit Bestätigung und Ansage, dass er nicht im Abholungsverzug sei und droht er mit rechtlichen Schritten

Hat er eine Grundlage?

Bis dato hat der Käufer keine Kosten gehabt, bis auf ein Telefonat.

Vielen Dank im Vorraus

Gruß
Rebecca

Hallo,
mal davon abgesehen, dass der VK und auch der K gegen die Ebay-Richtlinien verstoßen und mit Rausschmiss bestraft werden können, liegt hier m.E. schon ein Kaufvertrag vor. Allerdings ist auch hier (wie bei den meisten mündl. Verträgen) die Beweislage äusserst schwierig. Ich denke, in diesem Fall sollte der VK einfach nur die Füsse stillhalten und den Artikel halt erneut versteigern. Hätte der K den Artikel ernsthaft haben wollen, hätte er sich schon rechtzeitig gemeldet. Und sollte er rechtl. Schritte in Erwägung ziehen, müsste er den Kauf ja zugeben.

LG Andreas (IANAL)