Vertragsfreiheit versus Grundbeduerfnisse?

Hallo,

angeregt durch ein Gerichtsurteil welches es als rechtmaessig klassifizierte jemanden aufgrund seiner politischen Anschauung den Zutritt zu einem Hotel zu verweigern (http://de.altermedia.info/general/landgericht-frankf…) frage ich mich wie weit Vertragsfreiheit gehen kann.

Ein Supermarkt kann z.B. Hausverbote verhaengen, auch ohne Begruendung. Was waere wenn eine Person in jedem Laden, Restaurant… (verschuldet oder nicht) Hausverbot bekommt - muss er verhungern?

Wenn alle Vermieter eine Person ablehnen - muss er obdachlos sein?

Gibt es eine Pflicht der Geschaeftswelt Menschen die Abdeckung der Grundbeduerfnisse zu ermoeglichen so wie z.B. einige Krankenkassen niemanden ablehnen duerfen?

Gruss

Desperado

Don’t feed the troll
Wer-weiss-was ist nicht Dein Blog.

http://marketmynovel.com/images/Dont-Feed-the-Trolls…

Anfeindung ohne Begruendung
Hallo Christian,

begruende bitte Deine Anfeindung.

Les mal die Beschreibung des Rechtsbrettes durch: Es dient dazu allgemeine (theoretische) Rechtsfragen zu klaeren - nur weil die meisten hier (indirekt) Rat fuer ihre persoenlichen juristischen Probleme suchen heisst das nicht dass man das Forum nicht auch noch fuer das benutzen kann wozu es gedacht ist.

Gruss

Desperado

Wer-weiss-was ist nicht Dein Blog.

http://marketmynovel.com/images/Dont-Feed-the-Trolls…

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ceterum censeo…

Les mal die Beschreibung des Rechtsbrettes durch: Es dient
dazu allgemeine (theoretische) Rechtsfragen zu klaeren - nur
weil die meisten hier (indirekt) Rat fuer ihre persoenlichen
juristischen Probleme suchen heisst das nicht dass man das
Forum nicht auch noch fuer das benutzen kann wozu es gedacht
ist.

Wenn das Deine erste Frage bei wer-weiss-was gewesen wäre, hätte ich nichts geschrieben. Allerdings mißbrauchst Du www seit einiger Zeit schon als Dein persönliches Sprachrohr, wobei Du Deine politischen Ansichten - zugegebenermaßen nicht ganz ungeschickt - in Frageform verpackst und Sich an den ausgelösten Diskussionen jenseits der Vermittlung der eigenen Position nicht weiter interessiert zeigst.

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[MOD] Vielleicht, aber…
Ich selbst kenne den User nicht und weiß daher nicht, was du genau meinst. Die Frage scheint mir aber sachlich und regelkonform, ich sehe daher kein Problem, sie hier so stehen zu lassen und um sachliche Antworten zu bitten.

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Hallo!

Ein Supermarkt kann z.B. Hausverbote verhaengen, auch ohne
Begruendung. Was waere wenn eine Person in jedem Laden,
Restaurant… (verschuldet oder nicht) Hausverbot bekommt -
muss er verhungern?

Welcher Supermarkt würde das wohl tun? Jeder kann übrigens im Rahmen der Vertragsfreiheit auch „Eintritt“ bzw einen „Mindestverzehr/-einkaufswert“ bestimmen. Nur besteht dann die Gefahr, dass die Kunden wegbleiben, also lässt mans lieber. Ausser im Online-Handel. Dort sind Mindestbestellwerte bzw Mindermengenzuschläge nichts unübliches.

Im Umkehrschluss kann ich auch behaupten, dass Essen, Trinken u Moppedfahren zu meinen Grundbedürfnisen gehört u ich daher kostenlos darüber verfügen können müsste (Essen, Trinken, Sprit…). Geht aber auch nich.

Der gesunde Menschenverstand sagt, dass dein Konstrukt wahrhaftig abstrakt is u keiner weiteren Abhandlung bedarf ^^

Gruss

Mutschy

Hallo,

der Staat sichert jedem Buerger zu dass seine Grundbeduerfnisse gedeckt werden koennen, deshalb gibt es Sozialhilfe, Arbeitslosengeld…

Nur wenn jemand mit seinem Geld nichts kaufen kann weil alle Verkaeufer (z.B. von Lebensmitteln) kein Geschaeftsverhaeltnis mit ihm eingehen wollen - wie sieht es dann rechtlich aus?

Zugegeben, das Beispiel ist abstrakt - aber nicht so abstrakt: Es kann z.B. sein dass ein bundesweit bekannter Kinderschaender aus dem Gefaengnis entlassen wird und in eine Kleinstadt zieht in dem es im Umkreis nur ein paar Laeden gibt - wenn die ihm alle Hausverbot erteilen - wie soll er sich ernaehren?

Dass dies moeglich ist zeigt das Urteil gegen den Politiker.

Gruss

Desperado

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Hallo,

wie sollte so eine „Versorgungspflicht“ realisiert werden?
Das würde ja einen Kontrahierungszwang aller mit allen bedeuten, oder sollte beispielsweise ALDI verpflichtet werden, alle Meiers reinzulassen, und LIDL dürfte dafür keinem Huber Hausverbot erteilen?
Oder dürfte kein Geschäft einer ortsansässigen Person Hausverbot erteilen, dafür aber allen Auswärtigen?

Gruß,
Markus

Hallo!

Nur wenn jemand mit seinem Geld nichts kaufen kann weil alle
Verkaeufer (z.B. von Lebensmitteln) kein Geschaeftsverhaeltnis
mit ihm eingehen wollen - wie sieht es dann rechtlich aus?

Muss er halt jemanden losschicken, der für ihn die Käufe erledigt. Schlussendlich wird das wohl nur ein Gericht (ggf das BVerfG) klären können, zumal auch in der von dir angesprochenen Angelegeheit das letze Wort noch nicht gesprochen ist.

Zugegeben, das Beispiel ist abstrakt - aber nicht so abstrakt:
Es kann z.B. sein dass ein bundesweit bekannter
Kinderschaender aus dem Gefaengnis entlassen wird und in eine
Kleinstadt zieht in dem es im Umkreis nur ein paar Laeden gibt

  • wenn die ihm alle Hausverbot erteilen - wie soll er sich
    ernaehren?

Solche Menschen leben nur aufgrund des §1 des Grundgesetzes noch. Weiter will ich gar nicht ins Detail gehen.

Fakt is, dass die Vertragsfreiheit in D es hergibt, einem Hotelier das Recht zu geben, einen deutschlandweit bekannten Politiker einer extremen Partei (egal, ob rechts, links oder sonstwie) des Hauses zu verweisen. Soll er’s doch machen wie die von ihm verehrten Landser, u sich ne Dackelgarage (kleines Zelt) zulegen :smiley:

Warten wir dich einfach mal ab, was die weitere/n Instanz/en dazu sagen :smiley:

Gruss

Mutschy

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Hallo,

angeregt durch ein Gerichtsurteil welches es als rechtmaessig
klassifizierte jemanden aufgrund seiner politischen Anschauung
den Zutritt zu einem Hotel zu verweigern
(http://de.altermedia.info/general/landgericht-frankf…)
frage ich mich wie weit Vertragsfreiheit gehen kann.

Ein Supermarkt kann z.B. Hausverbote verhaengen, auch ohne
Begruendung. Was waere wenn eine Person in jedem Laden,
Restaurant… (verschuldet oder nicht) Hausverbot bekommt -
muss er verhungern?

Wenn alle Vermieter eine Person ablehnen - muss er obdachlos
sein?

Gibt es eine Pflicht der Geschaeftswelt Menschen die Abdeckung
der Grundbeduerfnisse zu ermoeglichen so wie z.B. einige
Krankenkassen niemanden ablehnen duerfen?

Hallo !
Worum geht es dir eigentlich?
Verhungern oder verdursten oder gar Obdachlos sein muss niemand in Deutschland !
Es gibt Gesetze und sogar Rechte für sogenannte „mittellose Menschen“
Jeder Mensch, der sich als „mittellos“ fühlt kann zu (s)einem Sozialamt gehen und Hilfe beantragen.
Natürlich muss jeder Antragsteller nachweisen warum und weshalb Er in diesen Schlamassel geraten ist.
Das ist aber Legitim. Niemand wird einer fremden Person Geld oder Werkzeuge oder sein Fahrzeug geben ohne etwas Hintergrundwissen.
Wir, die Bundesrepublik Deutschland, sind noch in der Lage, auch „Sozialschmarotzer“ zu ernähren.
Gäbe es diese Hilfe nicht, hätten wir etwa 4000000 Obdachlose Menschen in Deutschland. (4 Millionen)
Jede Person, der es in Deutschland nicht gefällt, kann in ein anderes Land übersiedeln.
Eine Frage bleibt aber:
"Will das Ausland diesen „Auswanderer“?
Nahrungsmittel kann jeder „Obdachlose“ bekommen.
Niemand muss verhungern.
Mittlerweile gibt es sehr viele sogenannte „Suppenküchen“ in Deutschland.
Leider müssen auch Menschen mit einer Arbeitsstelle solche „Suppenküchen“ aufsuchen.
Wer sich aus Langeweile in einem Forum herumtreibt um provozierende Fragen zu stellen die eigentlich keine Fragen sind, ist sehr [Beschimpfung durch MOD entfernt].
MfG
Jürgen

Hallo!

Zugegeben, das Beispiel ist abstrakt - aber nicht so abstrakt:
Es kann z.B. sein dass ein bundesweit bekannter
Kinderschaender aus dem Gefaengnis entlassen wird und in eine
Kleinstadt zieht in dem es im Umkreis nur ein paar Laeden gibt

  • wenn die ihm alle Hausverbot erteilen - wie soll er sich
    ernaehren?

Staatliche oder städtische Suppenküche? Solche Einrichtungen gibt es auch - und damitv wäre auch die Pflicht des Gemeinwesens erfüllt, dich nicht verhungern zu lassen.

M.

Schlussendlich wird das wohl nur ein Gericht (ggf
das BVerfG) klären können, zumal auch in der von dir
angesprochenen Angelegeheit das letze Wort noch nicht
gesprochen ist.

das bverfg interessiert probleme unter den bürgern selbst grds. herzlich wenig…
schließlich wird demjenigen nicht vom staat die möglichkeit zur versorgung der grundbedürfnisse verwehrt.

p.s. der geschilderte fall ist vollkommen abstrakt und damit nicht diskussionswürdig…

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Hallo Desperado,

na ja, in letzter Konsequenz nimmt der Staat jeden in die Pflicht, indem er über § 323c StGB unterlassene Hilfeleistung unter Strafe stellt.

Also jemanden willentlich / wissentlich am Straßenrand verhungern, verdursten oder erfrieren lassen ist in Deutschland nicht straffrei.

Gruß

Joschi

Hallo,

nein, einen Anspruch auf diese Art der Geschäfte gibt es nicht.
Sollte eine Person in die Lage kommen, das man eben keine Geschäfte mit ihr machen will kann man sich immer in eine staatliche Unterkünft begeben.
Zwar gelten Grundrechte auch für Personen, die diese Ablehnen, doch sind sie immer noch Abwehrrechte gegen den Staat.
hth

das bverfg interessiert probleme unter den bürgern selbst
grds. herzlich wenig…

Und ob!!! Das BVerfG entscheidet ja z.B. auch, wenn sich Prinzessin Caroline und ein privater Verlag darüber streiten, welche Fotos veröffentlicht werden dürfen.

Oder wenn sich eine Verkäuferin und ihr (privater) Arbeitgeber darüber streiten, ob sie ein Kopftuch tragen darf etc. etc.

Viele Grüße

Trobi.

[MOD] Tsts …

  1. Wir haben uns alle lieb, und niemand beleidigt den anderen.

  2. Die gestellte Frage ist höchst rechtsdogmatisch und daher hier im Brett völlig richtig aufgehoben.

  3. Sie ist auch offensichtlich rein abstrakt und theoretisch, ganz so, wie wir es hier bei w-w-w wollen.

  4. Worum es dem Fragesteller geht, ist doch klar: um die Beantwortung der Frage.

  5. Dein Posting geht leider mit keinem Wort auf die eigentliche Frage ein. Ob jemand Geld vom Sozialamt bekommt, hat doch nichts mit dem theoretischen Problem zu tun, dass jemand keine Geschäfte mehr betreten kann, weil Vertragsfreiheit und Hausrecht herrschen.

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das bverfg interessiert probleme unter den bürgern selbst
grds. herzlich wenig…

Und ob!!! Das BVerfG entscheidet ja z.B. auch, wenn sich
Prinzessin Caroline und ein privater Verlag darüber streiten,
welche Fotos veröffentlicht werden dürfen.

Oder wenn sich eine Verkäuferin und ihr (privater) Arbeitgeber
darüber streiten, ob sie ein Kopftuch tragen darf etc. etc.

nein, du spitzenjurist…

prüfungsgegenstand der von dir erwähnten caroline von monaco entscheidung(EN), bei denen es um die verletzung des allgemeinen persönlichkeitsrechts ging, waren die ENTSCHEIDUNGEN DES (letztinstanzlichen) GERICHTS.
es ging also sehr wohl um einen staatlichen eingriff (urteil des Gerichts), das unmittelbar (durch verfassungswidrige anwendung des gesetzes) die (grund-)rechte des bürgers verletzte.

vom bverfg wurde also nur reflexartig eine stretiigkeit zwischen dritten entschieden…

p.s. in den kopftuchfällen waren ebenfalls die urteile des gerichts prüfungsmaßstab… es bleibt dabei: liegt keine hoheitliche maßnahme vor, interessiert der streit zwischen dritten das bverfg herzlich wenig.

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