Vertragsfreiheit wie weit?

Hallo, ich weiß das in Deutschland „Vertragsfreiheit“ gilt. Trotzdem hatte ich neulich eine Diskussion mit einem Freund, in der wir uns nicht sicher waren wer recht hat.

Folgender Sachverhalt: Kunde mach mit einem Pay-TV Anbieter ein Vertrag. Im Vertrag fehlen folgende Dinge: Was monatlich zu zahlen ist. Mündlich wurde unter einem Zeugen 10,- Euro vereinbart. Nun entscheidet sich der Anbieter die Kosten auf 15,- Euro zu erhöhen. Kunde widerspricht. Anbieter ist das erst mal egal, weil er sich diese Möglichkeit durch eine Klausel im Vertrag zugesichert hat.

Jetzt waren wir darüber am diskutieren:

Meine Meinung: Im Vertrag muss stehen wieviel bezahlt werden muss. Die Klausel ist nicht gültig.

Die Meinung des Freundes: Vertragsfreiheit. Es muss nicht stehen wieviel gezahlt wird. Die Klausel ist gültig, weil sie eben vereinbart ist.

Da wir beide Laien sind und ich weiss hier ist der ein oder andere vom Fach würde ich mich über eine Aufklärung freuen.

Xanun

Die Meinung des Freundes: Vertragsfreiheit. Es muss nicht
stehen wieviel gezahlt wird. Die Klausel ist gültig, weil sie
eben vereinbart ist.

Das würde ich auch so sehen. Mündliche Verträge sind möglich und auch gültig, nur wird es dann mmit der Beweisbarkeit schwierig.

Offenbar steht im Vertrag eine Klausel die Beitragsänderungen erlaubt, also könnten die mündlich vereinbarten Preise Makulatur sein.

na so einfach ist das nicht, der preis ist schon fester bestandteil eines vertrags und kann nicht einfach so durch eine klausel ersetzt werden.
da im vertrag kein preis steht und es eine mündliche einigung dazu gibt zählt erstmal dieser preis. das un kaufrecht sieht einen kaufvertrag z.b. ohne preis als nichtig an.
auch wird das recht zur einseitigen preiserhöhung wird übringens ständig für nichtig erklärt, weil der preis fester bestandteil des vertrages ist und eine erhöhung eine vertragsänderung da stellt (ausnahmen gibt es da bei gewissen verträgen bei z.b. energie, aber selbst da hat man auch ein kündigungsrecht). Selbst wenn eine Klausel hier trotz aller widrigkeiten vereinbart wäre, dürfte der preis nicht direkt nach dem vertragsstart erhöht werden, da die „Billigkeit“ bzw. die Begründung für den höheren Preis dem Verkäufer bei vertragsschluss schon vorlag.

hth

Exakt so sehe ich das auch. Ich war auch der Meinung wenn eben so eine einseitige Veränderung am Vertrag gemacht hat, hat zumindest der andere Teil ein Sonderkündigungsrecht. Wobei eben der Freund mit dem ich das diskutiert habe, der Auffassung war weil eben Vereinbart ist (durch die Klausel) das keins besteht. Über weitere Meinungen würde ich mich freuen.

da wirst du kaum andere meinungen hören, der preis ist fester voraussetzung für den vertrag, wenn dieser fehlt, kommt es nicht zum vertrag. ein klausel, die einer vertragspartei erlaubt, den vertrag ohne schranken zu ändern wird vor keinem gericht bestand haben.

1 „Gefällt mir“

Alles klar, besten Dank für deine Hilfe owT.