HAllo,
mal angenommen nach sechs Jahren zieht ein Mieter aus und dem
Vermieter gefällt der Zustand des Parketts nicht. Es befinden
sich diverse Dellen durch Stuhlabdrücke sowie einige Kratzer
durch Stuhlrücken drauf. Ferner drei wirklich fahrlässig
herbeigeführte Schrammen, als dem in der Wohnung lebenden Kind
etwas runtergefallen ist.
Der Parkett ist aus super weichem Ahornholz und wird schon
fast durch bloßes Drüberlaufen verdellt…
Was ist denn nun noch als vertragsgemäßer Gebrauch zu werten,
wenn in der Wohnung z.B. eine Familie mit Kleinkind
lebt…dürfen Stühle denn ohne Unterlage auf dem Parkett
benutzt werden? Was kann der Vermieter den fordern nach
Auszug???
Hallo Dora,
die Möbelabdrücke und/oder Verfärbungen durch natürliche Lichteinwirkungen zählen zum üblichen Gebrauch.
Stühlrücken gehört nicht zur üblichen Abnutzung und Nutzung. Diese Mängel am Parkett sind Schäden. Dasselbe gilt, wenn etwas auf den Boden fällt, wenn es zu Kratzern kommt.
Stühle dürfen ohne Unterlagen benutzt werden. Nun habe ich sicher Verständnis, dass ein Kind eben den Stuhl nicht anhebt sondern vor sich herschiebt. Diese Kratzer sind dann aber Schäden.
Wenn ihr versichert seid, meldet den Schaden bei der Versicherung. Sie wird sich um regulierung bemühen. Allerdings sind dei Kosten für ein neues Parkett nicht zu zahlen, auch nicht das Abschleifen und neu Versiegeln. Es sind nur die anteiligen Kosten zu tragen.
Grüsse Günter