Vertragsgestaltung/Darlehen -was für Schlaufüchse-

Hallo im Forum,
meine Feundin und ich haben uns ein Haus gekauft. Hier sind wir beide je zur Hälfte als Eigentümer eingetragen.
Als notwendiges Eigenkapital haben wir von mir Geld genommen.
Die anfallenden Finanzierungskosten teilen wir uns. Jetzt sind wir am überlegen, wie wir mein Eigenkapital „verrechnen“ sollen.

Vorgaben: Kaufpreis 250.000,-- Euro
Eigenkapital 40.000,-- Euro
210.000,-- Euro werden über verschiedene Darlehen, Zinssatz 6 %, finanziert, da wir auch vermietet haben. Diese Kredite incl. Abtrag teilen wir uns.

Wir haben jetzt folgende Variante angedacht.
Bei den 40.000,-- nehmen wir fiktiv an, dass ich 20.000,-- meiner Freundin als Darlehen gebe. Dieses wollen wir auch mit 6 % verzinsen, da dies auch bei einem Bankdarlehen bezahlt worden wäre.

20.000,-- bei 6 % macht 1.200,-- Euro im Jahr, also 100,-- im Monat.

Für die anderen Zinsen/Abtrag zahlen wir gemeinsam 1.250,-- Euro, also jeder 625,-- Euro. Jetzt soll meine Freundin nicht mir die betreffenden 100,-- Euro geben, sondern sie gleich beim Abtrag mit hinzuzahlen. Also bezahlt sie 725,-- Euro und ich 525,-- Euro.

a) Was meint ihr, ist das so o.k. oder habt ihr bessere, gerechtere Vorschläge. Es soll schon für alle gerecht sein.

b) Bei dieser Verfahrensweise, bleiben jedoch immer die 20.000,-- Euro bestehen und werden nicht abgetragen. Kennt ihr irgendeine Möglichkeit hier im Internet zu berechnen, wieviel man über z. B. 5, 10 Jahre bezahlen müsste, dass die 20.000,-- auch abgetragen sind. Meine Freundin mir also Zinsen und Abtrag zahlt.

c) Was ist, wenn wir dabei bleiben und das Haus wieder verkauft wird.
Müsste ich dann von dem Verkaufspreis die 40.000,-- Euro wieder abziehen und dann den Rest durch 2 teilen.

Ihr seht Fragen über Fragen, aber vieleicht könnt ihr uns weiterhelfen.

Gruß

Hallo Uwe,

auch wenn ich dieses komplizierte Verhalten absolut nicht nachvollziehen kann - entweder man ist zusammen und schmeisst alles in ein Topf oder man läßt es bleiben - hier ein Link:

http://www.kgo.de/Kredite.html

http://www.wowi.de/info/finanzen/rechner/kreditrechn…

Gruß Ivo

Hallo Uwe!

… Es soll schon für alle gerecht sein.

Du brauchst neben einem notariell beurkundeten Kreditvertrag schon mal rein vorsorglich eine Lohnabtretung von Deiner Freundin für den Fall, daß sie arbeitslos oder schwanger wird. Außerdem ist ein HAB (Haushaltsarbeitsbuch) empfehlenswert. Dort wird genau festgehalten, wer wann abgewaschen, das Klo geputzt oder gekocht hat. Jede Arbeit ist mit AW (Arbeitswerten) und jeder AW mit einem bestimmten Geldbetrag versehen. Eine gesonderte Spalte mit AW-Werten dient der Bewertung des Geschlechtsverkehrs, falls einer Lust hatte und der/die andere nur duldete. Am Monatsende wird abgerechnet. Wer krank wird und nicht genug arbeiten konnte, verschuldet sich beim Partner (notarielles Schuldanerkenntnis nicht vergessen) und erklärt sich mit Zwangsvollstreckungen durch den Gerichtsvollzieher einverstanden.

Also mal ehrlich: Vom eigenen Partner Zinsen zu verlangen, finde ich schon ziemlich heftig. Überleg noch einmal, ob es wirklich vernünftig ist, was Du gerade vorhast. Längerfristig tragfähig sind solche Lösungen nämlich gewiß nicht. Man schmeißt zusammen und packt die Sache gemeinsam und vergißt den gespitzten Bleistift des Pfennigfuchsers ein für allemal. Im Falle einer Trennung werden Schulden und Guthaben je zur Hälfte geteilt. Basta.

Das konnte ich mir nicht verkneifen.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

ich verstehe gar nicht, dass ihr unser Anliegen so übertrieben findet.
Das mit dem „zusammen in einen Topf schmeißen“ hatten wir beide schon mit dem jeweiligen Expartnern. Es ging für uns beide ordentlich in die Hose.
Was kann so verkehrt daran sein, geregelte Abkommen zu treffen, so weiß jeder woran er ist und es gibt kein späteres Vorwerfen.
Für Wolfgang: Das mit den AW praktizieren wir schon. Vor allen Dingen die Statistik der SEX-AW macht am Monatsende immer einen Heidenspass.
Für Ivo: Vielen Dank für die zwei Links

Der Vorschlag kam im Übrigen von meiner Freundin.

Gruß

Hallo Uwe,

meine Meinung:

Von deinem (eurem) Vorschlag halte ich überhaupt nix, du würdest dich durch die Zinszahlungen an deiner Freundin bereichern - überleg mal was der Unterschied zw. der Beziehung von deiner Freundin zu dir und der Beziehung eurer Bank zu dir oder ihr ist, und warum hier wer, wem Geld leiht!

Was ich in eurem Fall max. für möglich halten würde, ist die Berechnung über die Inflationsrate (http://www.destatis.de/indicators/d/vpi001aj.htm). Die wird amtlich ermittelt (wie sinnvoll die Zusammensetzung des Warenkorbes ist sei dahingestellt - in gewisser Weise ist sie aber nachvollziehbar und anerkannt) und gibt tatsächliche Auskunft darüber, wieviel „ihr Anteil“ an deinem EK, also 20.000 Euro, in den kommenden Jahren noch wert ist.

Auf dieser Basis würde ich aber deine Freundin nicht, mehr in den Jackpot einzahlen lassen, sondern einen Vertrag aufsetzen der regelt, dass bei Verkauf die Hälfte der Hütte plus 20.000 Euro plus Inflationsverlust (der 20.000 natürlich nur) der vergangenen Jahre, an dich zu zahlen sind.

Sollte deine Freundin tatsächlich mehr ansparen als du (Was hat sie dann in der Zeit gemacht, in der du deine 40.000 Mücken gespart hast?) dann kann sie diese immer noch für Sondertilgungen verwenden. Um auch hier den Wert des Geldes zu berücksichtigen - könntet ihr als Beispiel wie folgt rechnen (Beispieldaten: Infla-Rate 2004 angenommen = 2,5%; Hauskauf war im Jan. 2004; Freundin zahlt im Jan. 2005 2.000 Euro Sondertilgung):

20.000 Euro 2004 plus 2,5% = 20.500 Euro Wert zum 31.12.2004
20.500 - 2.000 = 18.500 Euro als Restschuld der Freundin (also der Betrag den du mehr bekommst bei Trennung)

Noch meine persönliche Ansicht zu dem Thema allgemein: Ich hab so a Drama mit der Ex zum Glück noch nicht hinter mir (und hoffentlich auch nicht vor mir :wink:, aber bedenke, dass man am Leben auch etwas Spaß haben muss und den hat deine Freundin bestimmt nicht, wenn sie am Monatsende vor lauter Abzahlung keinen Pfennig mehr für die diversen Kleinigkeiten übrig hat - und wenn deine Freundin den Spaß verliert, dann könnte er dir auch bald vergehen…

Also net zuviel rumrechnen, Absicherung für Trennung - ja, aber sonst auf dem Teppich bleiben (sonst musst noch für 1h Std. bügeln, 1h Std. Waschen, 1h Kochen usw. zahlen - und ob dann mit ner 1h Sex-AW glänzen kannst, is so ne Sache :wink:.

In ner Beziehung muss halt jeder seinen Teil beitragen, dass da nicht in jedem Bereich immer genau die Hälfte geleistet werden kann, dürfte klar sein.

Grüße

Andi

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Hallo Uwe,

wie gesagt müsst Ihr wissen was Ihr da so treibt.

Schlechte Erfahrungen sind das eine.
Die Konsequenzen die man daraus zieht das andere. Wenn ich eine Beziehung so auf der Buchhalterebene betreiben würde, würde ich kein Haus zusammen finanzieren - never! Ich gehe ja in dem Fall schon davon aus, dass wir scheitern könnten.

Eine Finanzierung dieser Art geht nun mal jahrelang - und wer weiss schon wie sich eure Lebensituation in den nächsten Jahren verändern wird.

Was denn nun wenn einer seinen Job verliert, sie schwanger wird und in Elternzeit geht, usw. usw. ? Dann ist eure vertragliche Planung so ziemlich für den Allerwertesten.
Abgesehen davon wird es der Bank, falls es Probleme geben sollte so ziemlich egal sein was Ihr ausgemacht hat, da Sie beide Vertragspartner für die volle Summe in der Haftung hat.

Aber ich wünsche euch natürlich für Haus und Beziehung viel Erfolg.

Gruß Ivo

Vorgaben: Kaufpreis 250.000,-- Euro
Eigenkapital 40.000,-- Euro
210.000,-- Euro werden über verschiedene Darlehen, Zinssatz 6
%, finanziert, da wir auch vermietet haben. Diese Kredite
incl. Abtrag teilen wir uns.

Hi,

Das hätte im Notarvertrag einfacher geregelt werden können:

Dein Eigentumsanteil 145000 der deiner Freundin 105000.

dann wäre die Aufteilung bei einem Verkauf auch gleich geregelt.

oder:

geh zu einer Bank o.ä. und lass dir einen BSV anbieten über eine Darlehensumme von 20000 Euro: Hinten dran hängt ein Tilgngsplan über 12 Jahre, dann haste exakte Zahlen.

anmerkung:

Wenn ihr doch eure „Erfahrungen“ habt, versteh ich aber nicht, warum ihr das hinterher und nicht vorher regelt. Privatverträge sind zudem, so nicht vor Notar geschlossen, immer anfechtbar. Und hast du auch mit einberechnet, daß du u.U. für die Zinsen Einkommensteuer bezahlen musst?

Also macht es kurz: Splittung der Eigentumsanteile nicht 50/50, sondern nach Kaptaleinsatz.

gruss